Shopify und falsche Copyright-Meldungen: Auch den Meldenden prüfen
Eine unberechtigte Rechtebeschwerde kann Inhalte oder den Shop treffen. Was ein Urteil zu Copyright-Strikes für die Prüfung bedeutet und warum Shopify Payments gesondert betrachtet werden muss.
Das Urteil: Der Angriff galt dem Meldenden
Ein Musiker veröffentlichte eine neue Aufnahme. Sein früheres Label meldete behauptete Rechte an dieser Aufnahme bei einer Streaming-Plattform; der Inhalt wurde blockiert. Nach der Beurteilung des LG Köln hatte das Label die behaupteten Rechte nicht. Das Gericht bestätigte deshalb die einstweilige Verfügung gegen das Label (Urteil vom 09.01.2025, 14 O 387/24, Tenor und Rn. 5 bis 9, 50 bis 66).
Das Gericht ordnete die unberechtigte Plattformbeschwerde als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Der Musiker musste nicht zunächst gerichtlich gegen die Streaming-Plattform vorgehen. Gegenstand war das Verhalten des Meldenden. Eine vorgeschaltete klassische Abmahnung durch das Label war für diesen Eingriff nicht erforderlich (Rn. 56 bis 60 und 68).
Die Entscheidung erging im Eilverfahren. Sie spricht keinen allgemeinen Schadensersatzbetrag zu und entscheidet nicht über Shopify-Verträge. Eine spätere Entscheidung, die dieses konkrete Urteil aufhebt, wurde bei der Recherche nicht gefunden; daraus leiten wir keine Aussage über seine formelle Rechtskraft ab.
Was sich auf einen Shopify-Shop übertragen lässt
Unsere Einordnung: Auch ein Händler kann durch die gezielte unberechtigte Geltendmachung fremder oder nicht bestehender Rechte in seinem Geschäft getroffen werden. Für eine Übertragung des Ansatzes müssen die Beschwerde, die fehlende Berechtigung des Meldenden und der konkrete betriebliche Eingriff nachvollziehbar belegt werden. Der Kölner Fall betraf eine Musikaufnahme und die besondere Vorgeschichte eines beendeten Künstlervertrags. Diese Tatsachen darf man bei Produktfotos, Texten oder Shop-Videos nicht einfach voraussetzen.
Eigenes Beispiel: Ein Wettbewerber meldet ein Produktfoto, obwohl der Händler es selbst aufgenommen hat und die Originaldateien besitzt. Dann sind Urheberschaft, die konkrete Nutzung und die Identität des Meldenden zu prüfen. Hat dagegen eine Agentur das Foto geliefert, muss zunächst geklärt werden, welche Rechte tatsächlich eingeräumt wurden. Der sichtbare Name des Shops allein beweist keine Nutzungsrechte.
Shopifys Copyright-Verfahren ist keine allgemeine Entsperrtaste
Shopify beschreibt für Urheberrechtsmeldungen ein DMCA-Verfahren mit möglicher Gegendarstellung. Eine solche Counter Notice enthält rechtliche Erklärungen, unter anderem zur gerichtlichen Zuständigkeit in den USA. Sie sollte nicht ungeprüft eingereicht werden. Die von Shopify genannten zehn bis vierzehn Werktage betreffen den beschriebenen Ablauf nach einer gültigen Gegendarstellung; eine mitgeteilte Klage kann die Wiederveröffentlichung verhindern.
Eine Markenrechtsmeldung ist kein DMCA-Urheberrechtsfall. Auch die Freigabe eines einzelnen Inhalts, die Aufhebung einer gesamten Shopsperre und die Beseitigung wiederholter Beschwerden sind verschiedene Ziele. Welche Reaktion passt, hängt von der tatsächlichen Mitteilung ab.
Shop gesperrt, Payments gestoppt oder Reserve gebildet?
Shopify unterscheidet den Zugriff auf den Shop von Shopify Payments. Die eigene Hilfe erläutert, dass nach einer erfolgreichen Beschwerde der Shop wieder nutzbar sein kann, während Payments weiterhin eingeschränkt bleibt. Dafür kann ein gesonderter Einspruch erforderlich sein. Ein angeschlossener externer Zahlungsanbieter benötigt wiederum eine eigene Prüfung.
Bei einer Reserve wird ein Betrag oder Umsatzanteil wegen erwarteter Rückerstattungen oder Zahlungsstreitigkeiten zurückgehalten. Das ist nach Shopifys Darstellung nicht automatisch eine vollständige Abschaltung der Zahlungsannahme. Für ein Vorgehen zählen Reservebedingungen, Betrag, Dauer, konkrete Risiken und der richtige Vertragspartner. Der Copyright-Fall aus Köln entscheidet diese Zahlungsfragen nicht.
Zeit, Beweise und Meinungsfreiheit
Im Kölner Fall waren das zügige Vorgehen und die Wiederholungsgefahr maßgeblich. Das Gericht berücksichtigte, wann der Musiker den konkreten Meldenden ermittelt hatte, und die besonders wichtige erste Auswertungsphase der Aufnahme (Rn. 71 bis 74). Daraus folgt keine pauschale Monatsfrist für jeden Händler. Die zeitliche Abfolge und die wirtschaftlichen Nachteile sollten sofort dokumentiert werden.
Geht es zusätzlich um die Unterdrückung kritischer Texte oder anderer Meinungsäußerungen, ist auch die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG in die rechtliche Einordnung einzubeziehen. Sie findet nach Abs. 2 Grenzen, unter anderem in allgemeinen Gesetzen, und erlaubt nicht automatisch jede fremde Bild- oder Musiknutzung. Das Kölner Urteil stützt sich auf den Schutz des Gewerbebetriebs; es entscheidet keinen allgemeinen Vorrang der Meinungsfreiheit vor Urheberrechten.
Was für eine gezielte Prüfung benötigt wird
Sichern Sie die vollständige Meldung und die betroffenen Inhalte, bevor etwas verändert wird. Eine belegte Reaktion ist sinnvoller als widersprüchliche Erklärungen in mehreren Support-Tickets. Passwörter oder Zwei-Faktor-Codes werden dafür nicht benötigt.
- Shop-Adresse, Kontoinhaber, betroffener Dienst und vollständige Sperr- oder Reservemitteilung.
- Beschwerde-ID, Meldender, genanntes Schutzrecht und betroffene URLs.
- Originaldateien, Lizenzverträge, Agenturvereinbarungen und bisherige Gegendarstellungen.
- Zeitlicher Ablauf, Ausfall betroffener Angebote, Auszahlungsberichte und konkret drohende Liquiditätsprobleme.
Quellen & weiterführende Informationen
- LG Köln, Urteil vom 09.01.2025, 14 O 387/24: amtlicher Volltext, insbesondere Rn. 56 bis 74 ↗
- Shopify: Copyright-Meldung und DMCA-Gegendarstellung ↗
- Shopify: Einspruch bei eingeschränktem Shop-Zugriff ↗
- Shopify Payments: Reserven, Überprüfung und Freigabe ↗
- Shopify-AGB: Ziffer 2.3 zu PayPal Express Checkout ↗
- Art. 5 GG: Meinungsfreiheit und ihre Grenzen ↗
Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.