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Für Unternehmen, Produktteams, IT-Dienstleister und Shopbetreiber

IT-Recht.

Verträge und Regeln für digitale Geschäftsmodelle.

Eine Software soll funktionieren. Ein Vertrag muss festhalten, was das konkret bedeutet. Wir unterstützen Unternehmen bei den rechtlichen Fragen rund um Entwicklung, Einkauf und Einsatz digitaler Leistungen — vom ersten Angebot bis zur Auseinandersetzung im laufenden Projekt.

Anliegen besprechen

Beratung & Vertretung

IT-Recht
in der Praxis.

Am Anfang steht Ihr tatsächliches Vorhaben: Welche Leistung brauchen Sie, welche Daten werden verarbeitet und von wem sind Sie abhängig? Daraus entwickeln wir eine rechtliche Prüfung, die zu Ihrem Geschäftsmodell passt. Neben einzelnen Klauseln betrachten wir das Zusammenspiel aus Leistungsbeschreibung, Vergütung, Nutzungsrechten, Haftung und Beendigung. Technische Anforderungen sollten dabei möglichst konkret dokumentiert sein.

01

Software- und Projektverträge

Wir prüfen und gestalten Vereinbarungen für Softwareentwicklung, Agenturleistungen und IT-Projekte. Dabei geht es um nachvollziehbare Leistungsbeschreibungen, Änderungswünsche, Abnahme, Vergütung und die Zuordnung von Nutzungsrechten. Auch der Umgang mit Verzögerungen und einer vorzeitigen Beendigung gehört in die Vertragsgestaltung.

02

Cloud, SaaS und Lizenzen

Bei laufenden Diensten stehen Verfügbarkeit, Support, Datenzugriff und der spätere Anbieterwechsel im Mittelpunkt. Wir untersuchen die vertraglichen Bedingungen einschließlich Lizenzumfang und Verlängerung. Berührt die Nutzung personenbezogene Daten, wird die datenschutzrechtliche Prüfung entsprechend einbezogen.

Mehr erfahren
03

Konflikte im IT-Projekt

Wenn Leistungen ausbleiben oder Rechnungen umstritten sind, ordnen wir Vertrag, Kommunikation und Projektverlauf. Auf dieser Grundlage bewerten wir mögliche nächste Schritte und unterstützen bei einer Einigung oder der Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen.

Die erste Anfrage

Diese Unterlagen
helfen bei der Prüfung.

Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Vertrag und zugehörige Anlagen
  • Angebot und Leistungsbeschreibung
  • Relevante Projektkommunikation
  • Rechnungen und dokumentierte Mängel

Zusammenarbeit

Von der Anfrage
zum Mandat.

Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

03

Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

IT-Recht

Fragen & Antworten.

Können Sie einen Vertrag vor der Unterschrift prüfen?

Ja. Hilfreich sind der vollständige Entwurf, zugehörige Bedingungen und eine kurze Beschreibung Ihrer Ziele. Wir klären den Prüfungsumfang und welche Punkte für Ihre Entscheidung besonders wichtig sind.

Was brauchen Sie bei einem gescheiterten Projekt?

Neben dem Vertrag benötigen wir eine zeitliche Übersicht, den vereinbarten Leistungsstand und die bisherigen Beanstandungen. Dokumentieren Sie, welche Funktionen fehlen und wie der Anbieter darauf reagiert hat.

Gehören KI und Datenschutz ebenfalls dazu?

Diese Fragen greifen häufig ineinander. Für KI-Einsatz und Datenschutz finden Sie eigene Fachseiten. In einem Mandat stimmen wir die betroffenen Themen auf das konkrete Projekt ab.

SARAFI.ITRECHT

Ihr Anliegen: IT-Recht

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.