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Für Unternehmen und Privatpersonen mit unterschiedlichen Beratungsanliegen

Glücksspielrecht.

Regulierung und zivilrechtliche Fragen zum Glücksspiel.

Glücksspielrechtliche Fragen können das Geschäftsmodell eines Unternehmens ebenso betreffen wie eine zivilrechtliche Auseinandersetzung. Wir trennen diese Anliegen von Beginn an und klären, welche rechtliche Prüfung und welche zuständige Bearbeitung für Ihren Fall erforderlich sind.

Anliegen besprechen

Beratung & Vertretung

Glücksspielrecht
in der Praxis.

Angebot, Anbieter, Zeitraum und betroffene Länder prägen die rechtliche Beurteilung. Bei Unternehmen kommen etwa die Ausgestaltung des Produkts, regulatorische Anforderungen und die Kommunikation mit Behörden hinzu. Bei privaten Anliegen stehen dagegen der konkrete Vorgang und mögliche zivilrechtliche Ansprüche im Mittelpunkt. Eine Beratung beginnt deshalb mit der Abgrenzung des Sachverhalts; aus der Branchenzugehörigkeit allein folgt noch keine rechtliche Bewertung.

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Unternehmen und Regulierung

Wir unterstützen bei der rechtlichen Einordnung eines Geschäftsmodells sowie bei regulatorischen Fragestellungen und behördlichen Verfahren. Dafür benötigen wir eine genaue Beschreibung von Angebot, Beteiligten und Märkten. Zuständigkeit und Umfang der Beratung werden für das konkrete Vorhaben festgelegt.

02

Verträge und geschäftliche Zusammenarbeit

Vereinbarungen mit Dienstleistern, Partnern und Werbenden müssen im Zusammenhang mit dem angebotenen Produkt betrachtet werden. Wir prüfen die vertraglichen Grundlagen und konkrete Konflikte. Berührt das Anliegen Medienrecht, Werbung oder Datenschutz, werden diese Fragen in die Abstimmung des Mandats einbezogen.

Zum Wettbewerbsrecht bei SARAFI.MEDIENRECHT
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Zivilrechtliche Anliegen von Privatpersonen

Bei Streit über Zahlungen oder andere Vorgänge benötigen wir den genauen Anbieter, Zeitraum und vollständige Nachweise. Wir klären, ob eine individuelle Prüfung übernommen werden kann. Eine Rückzahlung oder Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wird ohne Prüfung des Einzelfalls nicht vorausgesetzt.

Die erste Anfrage

Diese Unterlagen
helfen bei der Prüfung.

Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Anbieter, Beteiligte und betroffener Zeitraum
  • Verträge, Bedingungen oder Behördenbescheide
  • Zahlungs- und Transaktionsnachweise
  • Bisherige Korrespondenz und bekannte Termine

Zusammenarbeit

Von der Anfrage
zum Mandat.

Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

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Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Glücksspielrecht

Fragen & Antworten.

An wen richtet sich dieser Fachbereich?

An Unternehmen mit regulatorischen oder geschäftlichen Fragen sowie Privatpersonen mit zivilrechtlichen Anliegen. Bereits bei der Anfrage unterscheiden wir diese Themen, damit Zuständigkeit und Prüfungsbedarf passend geklärt werden können.

Sind Rückforderungen im Zusammenhang mit Glücksspiel immer möglich?

Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Anbieter, Angebot, Zeitraum, Sachverhalt und Nachweise müssen geprüft werden. Auch die praktische Durchsetzbarkeit ist von einer ersten rechtlichen Einordnung zu unterscheiden.

Was benötigen Sie bei einem behördlichen Schreiben?

Das vollständige Schreiben einschließlich Anlagen und Angaben zum Zugang. Ergänzen Sie die Vorgeschichte, das betroffene Angebot und bisherige Antworten. Teilen Sie sämtliche im Schreiben genannten Termine ausdrücklich mit.

SARAFI.GLÜCKSSPIELRECHT

Ihr Anliegen: Glücksspielrecht

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.