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Für Beschuldigte und Angeklagte

Strafrecht.

Vorwürfe verstehen. Die Verteidigung vorbereiten.

Ein Ermittlungsverfahren wirft Fragen auf, die sich aus einem einzelnen Schreiben selten beantworten lassen. Wir klären den Verfahrensstand, prüfen die Möglichkeit der Mandatsübernahme und entwickeln nach Sichtung der verfügbaren Unterlagen die nächsten Schritte.

Anliegen besprechen

Beratung & Vertretung

Strafrecht
in der Praxis.

Für eine Verteidigung sind der konkrete Tatvorwurf, die Beweislage und Ihre persönliche Situation maßgeblich. Akteneinsicht und eine geordnete Aufarbeitung bilden die Grundlage für die Entscheidung, ob und wie eine Stellungnahme erfolgt. Die Verteidigungsstrategie stimmen wir mit Ihnen ab.

01

Ermittlungsverfahren & Vorladung

Wir ordnen Schreiben von Polizei und Staatsanwaltschaft ein, klären Ihre Rolle im Verfahren und bereiten die weitere Kommunikation vor. Nach Mandatsübernahme prüfen wir die Akteneinsicht und den geeigneten Zeitpunkt für eine Äußerung.

02

Durchsuchung & Beschlagnahme

Bei bereits erfolgten Maßnahmen prüfen wir Beschlüsse, Protokolle und die dokumentierten Umstände. Daraus ergibt sich, welche rechtlichen Schritte im konkreten Verfahren in Betracht kommen.

03

Strafbefehl & Anklage

Wir prüfen Vorwurf, Beweismittel und die im Schreiben genannten Termine. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung bereiten wir gemeinsam mit Ihnen die Verteidigung vor.

04

Strafrecht im Straßenverkehr

Verkehrsstrafrecht betrifft unter anderem Vorwürfe im Zusammenhang mit Unfällen, Alkohol oder Drogen und dem Verhalten im Straßenverkehr. Mögliche Folgen für die Fahrerlaubnis werden in die Prüfung einbezogen.

Zum Verkehrsstrafrecht bei SARAFI.VERKEHRSRECHT

Die erste Anfrage

Diese Unterlagen
helfen bei der Prüfung.

Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht
  • Aktenzeichen, Zustellungsdatum und genannte Termine
  • Beschlüsse und Protokolle vorhandener Maßnahmen
  • Kurze Chronologie und Angaben zu einer bisherigen Vertretung

Zusammenarbeit

Von der Anfrage
zum Mandat.

Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

03

Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Strafrecht

Fragen & Antworten.

Muss ich mich als Beschuldigter zum Vorwurf äußern?

Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen und einen Verteidiger befragen. Welche Reaktion auf ein Schreiben oder einen Termin erforderlich ist, hängt unter anderem vom Absender und Ihrer Rolle im Verfahren ab. Lassen Sie das konkrete Schreiben prüfen.

Kann ich über die Website einen Notfall melden?

Die Website bietet keinen überwachten Notruf und keine zugesicherte Sofortreaktion. Teilen Sie bei einer Anfrage bekannte Termine mit. Bei unmittelbar laufenden Maßnahmen benötigen Sie einen tatsächlich erreichbaren anwaltlichen Ansprechpartner.

SARAFI.STRAFRECHT

Ihr Anliegen: Strafrecht

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.