Unfallflucht & Unfallgeschehen
Wir prüfen, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Beobachtungen dokumentiert sind und welche weiteren Beweismittel vorliegen.
Für Beschuldigte in Verkehrsstrafsachen
Verteidigung bei Vorwürfen im Straßenverkehr.
Ein Unfall oder eine Verkehrskontrolle kann ein Strafverfahren auslösen. Wir prüfen den Tatvorwurf und die Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis anhand des konkreten Vorgangs.
Anliegen besprechenBeratung & Vertretung
Im Mittelpunkt stehen Ermittlungsakte, Beweismittel und die Frage, welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen. Berufliche Abhängigkeit vom Führerschein und bereits ergangene Maßnahmen gehören in die gemeinsame Vorbereitung.
Wir prüfen, was Ihnen vorgeworfen wird, welche Beobachtungen dokumentiert sind und welche weiteren Beweismittel vorliegen.
Strafverfahren und fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen können nebeneinander stehen. Wir ordnen die vorliegenden Schreiben und den jeweiligen Prüfungsbedarf ein.
Nach Klärung der Mandatsübernahme prüfen wir die Akteneinsicht und stimmen eine mögliche Stellungnahme oder die Vorbereitung einer Verhandlung ab.
Die erste Anfrage
Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.
Zusammenarbeit
Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.
Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.
Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.
Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.
Verkehrsstrafrecht
Nein. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten haben unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahren. Der Vorwurf im konkreten Schreiben ist der Ausgangspunkt der Prüfung.
Das lässt sich ohne Prüfung nicht beurteilen und nicht garantieren. Vorwurf, Beweislage und persönliche Umstände sind für die Bewertung relevant.
SARAFI.VERKEHRSRECHT
Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.