Kennzeichnung & Produktauftritt
Wir prüfen Etiketten, Pflichtinformationen und die Darstellung im Online-Shop anhand des konkreten Produkts. Änderungen an Rezeptur oder Aufmachung müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Schwerpunkt Nahrungsergänzungsmittel, Marken und Handel
Rechtliche Fragen von Produkt bis Werbung.
Für Nahrungsergänzungsmittel und andere Lebensmittel müssen Produktaufmachung, Kennzeichnung und Vertrieb zusammenpassen. Wir unterstützen bei der rechtlichen Prüfung konkreter Produkte, Werbeaussagen und geschäftlicher Vorgänge.
Anliegen besprechenBeratung & Vertretung
Eine Prüfung beginnt mit Rezeptur, Etikett, geplanter Vermarktung und Zielmarkt. Je nach Fragestellung sind lebensmittelrechtliche, wettbewerbsrechtliche und vertragliche Aspekte zu berücksichtigen. Erforderliche technische oder wissenschaftliche Bewertungen werden als eigener Prüfungsbedarf benannt.
Wir prüfen Etiketten, Pflichtinformationen und die Darstellung im Online-Shop anhand des konkreten Produkts. Änderungen an Rezeptur oder Aufmachung müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden.
Bei nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sind die jeweilige Aussage und ihre Verwendungsbedingungen zu prüfen. Das betrifft Verpackung, Shop, Anzeigen und Creator-Kampagnen.
Wir ordnen Beanstandungen ein, prüfen die Unterlagen und unterstützen bei der rechtlichen Reaktion. Teilen Sie vorhandene Fristen und den Stand bisheriger Kommunikation mit.
Hersteller-, Liefer- und Vertriebsverträge sollen Verantwortlichkeiten nachvollziehbar regeln. Dazu gehören Produktunterlagen, Kennzeichnung, Werbematerial und der Umgang mit Beanstandungen.
Die erste Anfrage
Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.
Zusammenarbeit
Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.
Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.
Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.
Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.
Lebensmittelrecht
Nein. Die Anzeige eines Nahrungsergänzungsmittels beim BVL ist keine Zulassung und bestätigt nicht die Verkehrsfähigkeit des Produkts. Die rechtliche Prüfung bleibt davon getrennt.
Eine Kampagnenprüfung kann auch Briefings und konkrete Creator-Beiträge umfassen. Entscheidend ist, welche Aussagen tatsächlich veröffentlicht werden; Änderungen müssen in den Prüfungsumfang einbezogen werden.
SARAFI.LEBENSMITTELRECHT
Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.