Für Privatpersonen, Creator, Agenturen und Unternehmen
Social-Media-Account gehackt oder gesperrt?
Ihr Zugang. Ihre Reichweite. Ihre Rechte.
Instagram, Twitch, TikTok oder YouTube: Wir unterstützen Privatpersonen, Creator und Unternehmen bei gehackten Accounts und Plattformsperren. Wir prüfen Ihre Rechte und vertreten Sie nach Mandatsübernahme gegenüber der Plattform. Schildern Sie den Fall online und laden Sie Ihre Unterlagen geschützt hoch.
Dr. Nik Sarafi vertritt Creator, Streamer und andere Beteiligte in presse- und äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Weitere Schwerpunkte liegen im Medien- und Glücksspielrecht sowie bei digitalen Geschäftsmodellen. Er verantwortet die Ausrichtung der Kanzlei.
Ein Account kann Publikum, Kundenkontakt und Geschäftsgrundlage zugleich sein. Wir prüfen den konkreten Eingriff, die Begründung der Plattform, die Vertragsgrundlagen und mögliche rechtliche Schritte. Von regulären Nutzerfunktionen bis zu geschäftlich genutzten Werbekonten.
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Instagram: gehackt, gesperrt oder deaktiviert
Verlorener Profilzugang, eine Sperre nach einem Hack oder ein betroffenes Business-Konto: Die Instagram-Seite erklärt die Unterschiede und führt direkt zur passenden Anfrage.
Wir prüfen Twitch-Sperren mit dem vollständigen Stream-Kontext und dem bisherigen Einspruch. Eine Kontoübernahme, ein Streaming-Verbot und eine Monetarisierungsentscheidung sind getrennt zu betrachten.
Eine Sperre des Profils ist etwas anderes als eine LIVE-Einschränkung oder fehlende Empfehlungsfähigkeit. Auch für einen gehackten TikTok-Account können Sie rechtliche Unterstützung anfragen.
Nach einem Hack müssen Google-Kontowiederherstellung und eine mögliche Kanalbeendigung zusammen betrachtet werden. Für Copyright-Vorwürfe und die Monetarisierung sind wiederum eigene Fragen zu klären.
Gehackter Account: Sicherheit und rechtliche Schritte
Sichern Sie zunächst das verbundene E-Mail-Konto und nutzen Sie die offiziellen Wiederherstellungswege. Wir prüfen Kontoinhaberschaft, dokumentierte Supportversuche und das weitere rechtliche Vorgehen. Die Kanzlei umgeht keine Zugangssicherung und ersetzt keinen technischen Wiederherstellungsdienst.
Eingeschränkte Empfehlungen, Suchbarkeit oder Sichtbarkeit müssen konkret belegt werden. Sinkende Zahlen allein beweisen keinen rechtswidrigen Eingriff. Wir betrachten Mitteilungen, Funktionen und Verlauf.
Ein gesperrtes Business-Konto kann laufende Kampagnen treffen. Wir prüfen Kontozuordnung, angegebene Gründe und den konkreten Werbevertrag. Zahlungs- oder Identitätsprobleme sind von inhaltsbezogenen Sperren zu unterscheiden.
Gelöschte Videos, blockierte Livestreams, eingeschränkte Nachrichten oder gestoppte Monetarisierung: Entscheidend ist, welche Leistung betroffen ist und worauf die Plattform ihre Maßnahme stützt.
Nach Mandatsübernahme prüfen wir eine begründete Beschwerde und anwaltliche Korrespondenz. Ob gerichtliche Maßnahmen sinnvoll und möglich sind, wird gesondert bewertet und vereinbart. Nicht jede Sperre ist rechtswidrig.
Konkrete Anliegen
Passt Ihr Anliegen zu uns?
Privatpersonen, Creator, Agenturen und Unternehmen
Unser Werbekonto wurde gesperrt. Können Sie die Plattformentscheidung prüfen?
Wir prüfen Kontozuordnung, Sperrmitteilung und bisherigen Schriftwechsel. Dabei unterscheiden wir Probleme bei Zahlung oder Identitätsprüfung von Beanstandungen der Anzeigen und klären mögliche nächste Schritte.
Meine Inhalte erscheinen kaum noch in Empfehlungen. Können Sie das rechtlich einordnen?
Wir betrachten konkrete Funktionsänderungen, Plattformmitteilungen und den zeitlichen Verlauf. Bei inhaltsbezogenen Eingriffen beziehen wir die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG und ihre Grenzen im jeweiligen Plattformkontext in die Prüfung ein.
Azet 2024: Instagram-Verfahren bei über 1,4 Millionen Followern
Für Azet gingen wir gegen eine dauerhafte Instagram-Sperre vor. Unser damaliger LinkedIn-Fallbericht nennt über 1,4 Millionen Follower. Nach der ersten Entsperrung noch vor dem Beschluss bestanden erhebliche Reichweitenbeschränkungen fort. Laut unserem Kanzleibericht untersagte das Landgericht München I mit Beschluss vom 7. März 2024 das Löschen, Sperren oder Einschränken des Kontos. Der Streitwert betrug 100.000 Euro. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand des Eilverfahrens, keine heutige Followerzahl oder rechtskräftige Hauptsacheentscheidung.
Eigener archivierter Fallbericht vom 30. Januar 2024
Anwaltliche Vertretung bei einer Twitch-Sperre
In unserem Kanzleiarchiv dokumentieren wir die Vertretung von KuchenTV gegen eine Twitch-Sperre und das damalige Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig. Der Fallbericht vom 30. Januar 2024 beschreibt den seinerzeitigen Stand des Eilverfahrens. Er ist keine Aussage über den heutigen Verfahrensstand oder den Ausgang anderer Accountsperren.
Die Berichte beziehen sich auf die jeweils genannten Verfahren und ihren damaligen Stand. Ergebnisse lassen sich nicht ohne Prüfung auf andere Fälle übertragen.
Die erste Anfrage
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung.
Schildern Sie den Sachverhalt in der Online-Fallaufnahme. Screenshots, Sperrmitteilungen und Schriftwechsel können Sie dort direkt geschützt hochladen.
Plattform, Accountname und öffentliche Profiladresse
Vollständige Sperrmitteilung, Begründung und Datum
Screenshots zum Accountstatus und zu betroffenen Funktionen
Bisherige Beschwerden und Antworten der Plattform
Bei geschäftlicher Nutzung: konkrete Folgen und wichtige Termine
Zusammenarbeit
Von der Anfrage zum Mandat.
Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.
01
Anfrage
Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.
02
Mandatsübernahme
Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.
03
Bearbeitung
Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.
Account-Hilfe
Fragen & Antworten.
Welche Plattformen unterstützen Sie?
Sie können Fälle zu Instagram, Facebook, TikTok, Twitch, YouTube, LinkedIn, X, Kick, WhatsApp und weiteren Diensten einreichen. Die rechtlichen Möglichkeiten hängen vom konkreten Dienst, Vertrag und Eingriff ab. Es wird keine pauschale Entsperrung zugesagt.
Kann ich direkt online beauftragen?
Sie können Ihren Fall mit Dokumenten direkt online zur möglichen Beauftragung einreichen. Nach Sichtung erhalten Sie eine Rückmeldung zu Leistungsumfang und Honorar. Erst wenn die Beauftragung vereinbart und von der Kanzlei ausdrücklich übernommen ist, beginnt die anwaltliche Bearbeitung. Die kostenlose Anfrage ist noch kein angenommenes Mandat.
Welche Kosten entstehen?
Die Fallaufnahme und der Upload sind kostenlos. Anwaltliche Prüfung und Vertretung werden individuell vereinbart. Sie erhalten vor der kostenpflichtigen Bearbeitung Klarheit über den Umfang und das Honorar. Gerichtskosten oder weitere Verfahrenskosten werden gegebenenfalls gesondert besprochen.
Ist jede geringe Reichweite ein rechtswidriger Shadowban?
Nein. Reichweite kann aus unterschiedlichen Gründen sinken. Für eine rechtliche Bewertung benötigen wir möglichst konkrete Anhaltspunkte für eine Beschränkung und den vollständigen Kontext. Es gibt keinen pauschalen Anspruch auf eine bestimmte Zahl von Aufrufen.
Wie schnell muss ich reagieren?
Sichern Sie Mitteilungen und Belege zeitnah. Besonders bei laufenden Kampagnen oder möglichen gerichtlichen Eilmaßnahmen sollte die Dringlichkeit früh geprüft werden. Eine für alle Plattformen und Gerichte geltende Monatsfrist gibt es nicht. Die Online-Anfrage wahrt keine Frist.
Welche Rolle spielt der Digital Services Act?
Der DSA kann Begründungs- und Beschwerdepflichten für bestimmte Plattformentscheidungen vorsehen. Welche Pflichten greifen, hängt vom Dienst und der Entscheidung ab. Eine behördliche Beschwerde führt nicht automatisch zur Entsperrung; der deutsche Digital Services Coordinator kann ein Konto nicht selbst freischalten.
Benötigen Sie mein Passwort?
Nein. Übermitteln Sie keine Passwörter, Zwei-Faktor-Codes, Session-Cookies oder Wiederherstellungsschlüssel. Öffentliche Profilangaben, Plattformmitteilungen und Screenshots reichen für die Fallaufnahme aus.