Ein Pressebericht, eine öffentliche Anschuldigung oder eine angekündigte Veröffentlichung kann erheblichen Handlungsbedarf auslösen. Wir prüfen den Inhalt und seinen Kontext und unterstützen Sie dabei, Ihre Position gegenüber Medien, Verfassern und weiteren Beteiligten rechtlich zu vertreten.
Für die Beurteilung ist entscheidend, was genau gesagt wird, auf welche Tatsachen sich die Darstellung stützt und wie Leser sie verstehen können. Wir benötigen deshalb die vollständige Veröffentlichung und Ihre Darstellung des Sachverhalts. Bei einer laufenden journalistischen Anfrage betrachten wir außerdem die Fragen und den vorgesehenen Antworttermin. Darauf aufbauend klären wir Ziele, Handlungsmöglichkeiten und das weitere Vorgehen.
01
Berichterstattung prüfen
Wir untersuchen konkrete Berichte und öffentliche Äußerungen auf mögliche rechtliche Ansatzpunkte. Dabei unterscheiden wir die einzelnen Aussagen und ordnen sie in den Gesamtzusammenhang ein. Gegenstand kann sowohl die Durchsetzung eigener Rechte als auch die Verteidigung einer beanstandeten Veröffentlichung sein.
02
Journalistische Anfragen begleiten
Vor einer Veröffentlichung helfen wir bei der rechtlichen Einordnung einer Anfrage und der Abstimmung einer Stellungnahme. Wichtig sind vollständige Fragen, mitgeteilte Termine und belastbare Informationen zum Sachverhalt. Eine rechtliche Prüfung ersetzt dabei keine Tatsachenaufklärung innerhalb Ihres Unternehmens.
03
Persönlichkeitsrechte und Bewertungen
Auch Beiträge in sozialen Netzwerken oder Bewertungen können Persönlichkeits- und Unternehmensinteressen berühren. Wir prüfen die konkrete Aussage, den Bezug zu Ihnen und vorhandene Belege. Die Wahl weiterer Schritte richtet sich nach Inhalt, Verbreitung und dem von Ihnen verfolgten Ziel.
Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.
Vollständiger Artikel oder Beitrag
URL, Datum und gesicherte Screenshots
Belege zu den betroffenen Aussagen
Anfragen und bisherige Korrespondenz
Zusammenarbeit
Von der Anfrage zum Mandat.
Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.
01
Anfrage
Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.
02
Mandatsübernahme
Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.
03
Bearbeitung
Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.
Presserecht
Fragen & Antworten.
Kann ich mich vor einer Veröffentlichung beraten lassen?
Ja. Senden Sie zunächst die journalistische Anfrage und den genannten Antworttermin. Wir klären die mögliche Übernahme und welche Informationen für die Prüfung der angesprochenen Vorwürfe benötigt werden.
Ist jede negative Bewertung angreifbar?
Eine negative Wirkung allein beantwortet die rechtliche Frage nicht. Es kommt auf den konkreten Inhalt, die tatsächlichen Grundlagen und den Kontext an. Pauschale Löschungszusagen wären deshalb nicht belastbar.
Was soll ich bei einem bereits veröffentlichten Beitrag sichern?
Halten Sie den vollständigen Inhalt, URL, Veröffentlichungszeitpunkt und sichtbaren Kontext fest. Ergänzen Sie Ihre Unterlagen zu den angesprochenen Tatsachen und dokumentieren Sie Änderungen, soweit diese erkennbar sind.