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Markenrecht

Eine Marke anmelden: Was vor dem Antrag geklärt sein sollte

Ein guter Name ist der Anfang. Schutzgebiet, ältere Rechte und das Warenverzeichnis bestimmen die Anmeldestrategie.

Redaktion: DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH3 Min.

Mit dem Geschäftsmodell beginnen

Bevor Sie einen Namen oder ein Logo anmelden, beschreiben Sie, was Ihr Unternehmen unter diesem Zeichen anbietet und in welchen Märkten es tätig werden soll. Ein Softwareprodukt, ein Beratungsangebot und ein Onlineshop können unterschiedliche Schutzbedürfnisse haben. Auch die Frage, ob der Name, das grafische Logo oder beides geschützt werden soll, gehört an den Anfang.

Eine Marke muss ihre Herkunftsfunktion erfüllen können und darf nicht an gesetzlichen Schutzhindernissen scheitern. Rein beschreibende Angaben können deshalb problematisch sein. Eine freie Domain oder ein verfügbarer Social-Media-Name ersetzt diese Prüfung nicht. Die Markenstrategie sollte außerdem festhalten, wer Inhaber werden soll und wie das Zeichen im Unternehmen eingesetzt wird.

Ältere Rechte vorab recherchieren

Das DPMA prüft im Anmeldeverfahren nicht, ob ältere identische oder ähnliche Marken entgegenstehen. Diese Prüfung gehört daher zur Vorbereitung. Sie sollte über eine Suche nach exakt derselben Schreibweise hinausgehen: Je nach Fall können auch klangliche, bildliche oder begriffliche Ähnlichkeiten relevant sein.

Für Deutschland sind neben deutschen Marken auch Unionsmarken und international registrierte Marken mit entsprechender Schutzwirkung zu berücksichtigen. Zudem können andere ältere Kennzeichen betroffen sein. Eine Registersuche liefert Anhaltspunkte; die rechtliche Bewertung muss die gefundenen Zeichen und die jeweiligen Waren oder Dienstleistungen zusammen betrachten. Auch nach einer Eintragung bleibt die Beobachtung neuer kollidierender Zeichen sinnvoll.

Das Warenverzeichnis bewusst formulieren

Marken werden für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Das zugehörige Verzeichnis ist deshalb ein wesentlicher Teil der Anmeldung. Die Nizza-Klassifikation ordnet diese Leistungen verschiedenen Klassen zu. Entscheidend ist jedoch, welche konkreten Begriffe in der Anmeldung stehen und ob sie das Geschäftsmodell passend abbilden.

Nach der Anmeldung lässt sich das Verzeichnis beim DPMA einschränken, aber nicht erweitern. Beziehen Sie deshalb realistische nächste Entwicklungsschritte ein. Beschreiben Sie beispielsweise genau, ob Sie Software bereitstellen, entwickeln, vertreiben oder Schulungen dazu anbieten. Die einheitliche Klassifikationsdatenbank hilft bei akzeptierten Formulierungen; die Auswahl sollte trotzdem zu Ihren tatsächlichen Plänen passen.

Recherche, Anmeldung und Betreuung verbinden

Für eine anwaltliche Vorbereitung genügen zunächst die geplanten Zeichen, eine verständliche Beschreibung Ihrer Angebote, relevante Länder und bekannte Wettbewerber. Ergänzen Sie bereits genutzte Domains und Veröffentlichungen. Daraus lassen sich der Rechercheumfang, eine passende Markenform und das Schutzgebiet entwickeln.

Ein sinnvoller Auftrag endet nicht zwingend mit dem Absenden des Antrags. Er kann auch die Bearbeitung amtlicher Rückfragen und die Einordnung von Einwendungen Dritter umfassen. Welche Leistungen übernommen werden, sollte vorab feststehen. Die Anmeldung ist ein Schritt beim Aufbau eines Schutzrechts; sie ersetzt weder die Kollisionsprüfung noch die spätere Pflege und Verteidigung der Marke.

Quellen & weiterführende Informationen

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.

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