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Marken & Kennzeichen

Markenrecht.

Ein Name verdient eine rechtliche Grundlage.

Ein Unternehmensname, Produktname oder Logo begleitet oft erhebliche Investitionen. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung einer Markenanmeldung, bei Vereinbarungen zur Nutzung und bei Auseinandersetzungen über geschäftliche Kennzeichen. Ausgangspunkt sind Ihre tatsächlichen Produkte, Märkte und Entwicklungspläne.

Anliegen besprechen

Beratung & Vertretung

Markenrecht
in der Praxis.

Vor einer Anmeldung klären wir, welches Zeichen geschützt werden soll, für welche Waren oder Dienstleistungen und in welchen Ländern. Ebenso wichtig ist, welche Recherchen für die Entscheidungsgrundlage sinnvoll sind. Eine Anmeldung und die Beurteilung möglicher Konflikte sind unterschiedliche Arbeitsschritte. Den Umfang der Prüfung, der Anmeldung und einer etwaigen weiteren Betreuung stimmen wir deshalb ausdrücklich mit Ihnen ab.

01

Markenanmeldung vorbereiten

Wir unterstützen bei der Einordnung Ihres Vorhabens, der Auswahl eines passenden Schutzumfangs und der Vorbereitung der Anmeldeunterlagen. Dabei betrachten wir das Zeichen und die geplante Verwendung. Umfang und Grenzen einer gegebenenfalls beauftragten Recherche werden vorab besprochen.

02

Marken nutzen und übertragen

Bei Kooperationen, Lizenzen oder einer Übertragung sollten Nutzungsumfang und Verantwortlichkeiten klar vereinbart sein. Wir prüfen und gestalten die entsprechenden Verträge. Dabei werden etwa Nutzungsgebiete, Vergütung, Qualitätsvorgaben und das Vorgehen bei einer Beendigung der Zusammenarbeit behandelt.

03

Kennzeichenkonflikte bearbeiten

Wir prüfen Abmahnungen und Streitigkeiten über Marken, Unternehmenskennzeichen oder deren Verwendung im geschäftlichen Auftritt. Entscheidend sind die betroffenen Zeichen, Waren und Dienstleistungen sowie die konkrete Benutzung. Auf dieser Grundlage beraten wir zur Verteidigung oder zur Durchsetzung Ihrer Position.

Die erste Anfrage

Diese Unterlagen
helfen bei der Prüfung.

Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Name, Logo oder betroffenes Zeichen
  • Beschreibung Ihrer Waren und Leistungen
  • Vorhandene Register- und Vertragsunterlagen
  • Abmahnung oder Beispiele der beanstandeten Nutzung

Zusammenarbeit

Von der Anfrage
zum Mandat.

Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

03

Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Markenrecht

Fragen & Antworten.

Was brauchen Sie für eine geplante Markenanmeldung?

Senden Sie das gewünschte Zeichen und beschreiben Sie Ihr Angebot, die geplanten Länder und bereits erfolgte Nutzungen. Damit lässt sich der Beratungs- und Recherchebedarf für Ihr Vorhaben bestimmen.

Ist eine Recherche automatisch Teil der Anmeldung?

Welche Recherche beauftragt wird, wird gesondert festgelegt. Wir besprechen mit Ihnen den Umfang und welche Fragen damit untersucht werden können. Eine Anmeldung ersetzt diese Abstimmung nicht.

Können Sie auch eine erhaltene Markenabmahnung prüfen?

Ja. Benötigt werden das vollständige Schreiben, Informationen zu Ihrem Zeichen und Beispiele der beanstandeten Verwendung. Nennen Sie bestehende Termine sowie frühere Korrespondenz oder Vereinbarungen mit der Gegenseite.

SARAFI.MEDIENRECHT

Ihr Anliegen: Markenrecht

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.