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Für Privatpersonen mit Vertragsstreitigkeiten

Verbraucherrecht.

Ansprüche aus Käufen, Verträgen und Abonnements prüfen.

Die Ware kommt nicht an, eine Leistung bleibt hinter der Vereinbarung zurück oder der Anbieter verlangt plötzlich mehr Geld. Wir prüfen nach individueller Übernahmeklärung, welche rechtlichen Fragen Ihr Vertrag aufwirft und welcher Beratungsumfang zu Ihrem Anliegen passt.

Anliegen besprechen

Beratung & Vertretung

Verbraucherrecht
in der Praxis.

Ob eine Forderung begründet ist oder ein Vertrag rückabgewickelt werden kann, hängt von Vereinbarung und Verlauf ab. Wir betrachten deshalb die vollständigen Vertragsunterlagen, den Bestellvorgang, geleistete Zahlungen und bisherige Beanstandungen. Auch der wirtschaftliche Umfang des Streits gehört zur Entscheidung über das weitere Vorgehen. Vor einer Beauftragung werden Leistung und Vergütung besprochen; die Anfrage selbst löst keine Vertretung aus.

01

Kaufverträge und mangelhafte Leistungen

Bei nicht gelieferter Ware oder behaupteten Mängeln sind Bestellunterlagen und die bisherige Kommunikation entscheidend. Beschreiben Sie das Problem möglichst konkret und dokumentieren Sie Reaktionen des Anbieters. Wir klären, ob eine individuelle Prüfung oder Vertretung übernommen werden kann.

02

Abonnements und Preiserhöhungen

Bei Streamingdiensten und anderen Abonnements kommt es auf Vertragsfassung, Mitteilung und den tatsächlichen Ablauf der Änderung an. Anbieter und einzelne Erhöhungen werden gesondert betrachtet. Eine pauschale Aussage, dass sämtliche gezahlten Mehrbeträge zurückverlangt werden können, wäre ohne Prüfung nicht belastbar.

03

Rückabwicklung und strittige Forderungen

Auch bei Dienstleistungen, Coaching-Verträgen oder darlehensbezogenen Fragen beginnt die Einordnung mit den vollständigen Unterlagen. Wir klären zunächst den Sachverhalt und die mögliche Mandatsübernahme. Ob Rücktritt, Widerruf oder andere rechtliche Gesichtspunkte relevant sind, wird individuell geprüft.

Die erste Anfrage

Diese Unterlagen
helfen bei der Prüfung.

Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Vertrag, Bestellung und geltende Bedingungen
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
  • Änderungsmitteilungen oder Beanstandungen
  • Vollständige Kommunikation mit dem Anbieter

Zusammenarbeit

Von der Anfrage
zum Mandat.

Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

03

Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Verbraucherrecht

Fragen & Antworten.

Kann ich nach jeder Abopreiserhöhung Geld zurückfordern?

Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Vertragsgrundlage, die Mitteilung des Anbieters und der weitere Ablauf. Wir klären zunächst, ob wir Ihren Fall individuell prüfen können.

Übernehmen Sie auch Streitigkeiten mit kleinen Forderungen?

Beschreiben Sie Anliegen und Betrag. Ob eine Beauftragung sinnvoll erscheint, hängt auch vom erwartbaren Aufwand und den Kosten ab. Die mögliche Übernahme und Vergütung werden vor einem Mandat geklärt.

Was benötigen Sie bei einer gewünschten Rückabwicklung?

Den vollständigen Vertrag, Informationen zum Abschluss, Zahlungsbelege und eine zeitliche Übersicht. Ergänzen Sie, welche Leistungen erbracht wurden, was Sie beanstandet haben und wie der Anbieter darauf reagiert hat.

SARAFI.VERBRAUCHERRECHT

Ihr Anliegen: Verbraucherrecht

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.