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Amazon-ASIN gesperrt: Was Händler gegen falsche Schutzrechtsmeldungen tun können

Originalware als Fälschung gemeldet? Gerichte zeigen mögliche Ansprüche gegen den Meldenden. Was bei ASIN-Konflikten, Verkaufssperren und Schadensersatz getrennt geprüft werden muss.

Redaktion: DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH5 Min.

Der Ausgangsfall: Originalware als Fälschung gemeldet

Eine Händlerin meldete Spielwaren eines anderen Anbieters bei Amazon als Fälschungen. Tatsächlich waren es Originalprodukte. Das OLG Nürnberg stellte eine Schadensersatzpflicht fest und sprach 1.295,43 Euro Rechtsverfolgungskosten zu. Die unberechtigte Meldung griff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein (Urteil vom 08.07.2025, 3 U 136/25 UWG, Rn. 18 bis 24 und 31 bis 38).

Der Einwand, der Händler habe sich unzulässig an eine ASIN angehängt, rechtfertigte die falsche Fälschungsbehauptung nicht. Das Gericht erlaubte damit nicht jedes Anhängen. Es trennte den konkreten Vorwurf von einer anderen möglichen Streitfrage. Der tatsächliche Schaden blieb gesondert nachzuweisen. Die Revision wurde nicht zugelassen; eine eigenständig bestätigte formelle Rechtskraft wird hier nicht behauptet (Rn. 23, 47 und 50).

ASIN, Verkäuferangebot und Konto sind drei Ebenen

Amazon bündelt Angebote desselben Produkts auf einer gemeinsamen Produktdetailseite. Die ASIN bezeichnet das Produkt, nicht einen bestimmten Händler. Eine Beschwerde kann ein einzelnes Angebot, die Produktseite oder weitere Kontofunktionen betreffen. Deshalb muss zuerst die tatsächliche Maßnahme festgestellt werden. Eine wieder sichtbare Produktseite bedeutet noch nicht, dass sämtliche Einschränkungen aufgehoben sind.

Auch Originalware muss zur Beschreibung passen. Marke, Modell und Lieferumfang sind zu vergleichen. Für die markenrechtliche Erschöpfung kommt es grundsätzlich auf das Inverkehrbringen im EWR durch den Berechtigten oder mit seiner Zustimmung an; § 24 MarkenG enthält zudem Ausnahmen. Originalität allein löst daher nicht jede Importfrage.

Nicht jede Beschwerde ist ein DMCA-Fall

Marke, Urheberrecht, Design und Patent schützen Unterschiedliches. Ein Vorwurf wegen kopierter Produktfotos benötigt andere Antworten als eine behauptete Markenfälschung. Das US-amerikanische DMCA-Verfahren betrifft hier Urheberrecht. Seine Gegendarstellung ist kein Universalformular gegen jede Amazon-Sperre und verlangt besondere rechtliche Erklärungen, einschließlich einer Zustimmung zu US-Gerichtszuständigkeit. Sie sollte nicht ungeprüft verwendet werden.

Was die ergänzenden Gerichtsentscheidungen zeigen

Das OLG Düsseldorf sprach bei unbegründeten Patentmeldungen unter anderem 20.603,28 Euro entgangenen Gewinn zu. Ausweichverkäufe wurden berücksichtigt. Das Urteil vom 16.04.2026, 2 U 87/24, ist keine abschließende höchstrichterliche Klärung: Die Revision wurde zugelassen, als Nachinstanz ist BGH I ZR 223/26 vermerkt. Die Plattform ist im amtlichen Text anonymisiert (Rn. 216 bis 227 und 258).

Die Grenzen verlaufen in beide Richtungen. Das OLG Köln hielt die Durchsetzung einer gezielt in fremde Originalproduktseiten eingebrachten Marke im konkreten Eilverfahren für missbräuchlich. Echte eigene Markenprodukte sind anders zu behandeln (26.03.2021, 6 U 11/21, Rn. 46 bis 66). Umgekehrt verlangt der BGH von angehängten Händlern angemessene Kontrollen nachträglich veränderbarer Produktseiten, ohne eine starre tägliche Prüfung festzulegen (03.03.2016, I ZR 140/14, Rn. 18 bis 30).

Meinungsfreiheit und falsche Tatsachen unterscheiden

Rechtliche Bewertungen und Kritik sind auch unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG zu betrachten. Sie gilt nicht schrankenlos. Unsere Einordnung: Die überprüfbare Behauptung, Originalware sei gefälscht, darf nicht allein durch die Bezeichnung als Meinung der rechtlichen Prüfung entzogen werden. Berechtigte Schutzrechtsmeldungen bleiben möglich. Entscheidend sind Aussage, Grundlage und Wirkung, nicht nur das verwendete Etikett.

Welche Unterlagen jetzt den Unterschied machen

Unsere praktische Empfehlung: Legen Sie für jede Beschwerde eine eigene Chronologie an. Ein präziser Einspruch bei Amazon und ein Vorgehen gegen den Meldenden verfolgen unterschiedliche Ziele. Ob eine einstweilige Verfügung passt, hängt zusätzlich von Anspruch, Dringlichkeit und Zuständigkeit ab. Für Schadensersatz zählt nachvollziehbar entgangener Gewinn, nicht einfach der gesamte ausgefallene Umsatz.

  • Vollständige Amazon-Mitteilung, Beschwerde-ID, ASIN und betroffenen Marktplatz sichern.
  • Lieferantenrechnungen, Produktfotos, Verpackung, Lizenzen und gegebenenfalls Registerunterlagen zusammenstellen.
  • Seitenstände, Änderungszeitpunkte, Einsprüche und Antworten dokumentieren.
  • Sperrdauer, Absatz, Marge, Lagerbestand und Verkäufe über andere Kanäle nachvollziehbar aufbereiten.

Quellen & weiterführende Informationen

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.

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