DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbHFrankfurt am Main · Bundesweit

Für Händler, Marken & Shopbetreiber

Online-Shops & E-Commerce.

Rechtliche Unterstützung für Ihr Handelsgeschäft.

Onlinehandel endet nicht bei AGB und Checkout. Wer über Amazon, eBay oder Shopify verkauft und Zahlungen über PayPal abwickelt, ist auf Kontozugang, sichtbare Angebote und verfügbare Erlöse angewiesen. Wir begleiten den Shopaufbau und vertreten Händler bei Konflikten mit Plattformen und Konkurrenten.

Anliegen besprechen

Online-Shops & E-Commerce

Aus Ihrer Praxis.
Für Ihren Alltag.

Wir verbinden die Rechtsfragen, die in Ihrer Branche zusammengehören. Ausgangspunkt ist Ihr konkretes Projekt oder Anliegen.

01

Amazon-Händler und gemeinsame Produktseiten

Verkäuferkonto, ASIN und Auszahlung können gleichzeitig betroffen sein. Wir prüfen die konkrete Maßnahme und Ihre Unterlagen, einschließlich Schutzrechtsbeschwerden und nachträglich veränderter Produktseiten.

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02

eBay-Verkauf und VeRO-Meldungen

Eine Rechtebeschwerde, ein gesperrtes Verkäuferkonto und zurückgehaltene Zahlungen erfordern unterschiedliche Prüfungen. Wir ordnen die Zuständigkeiten und die rechtlichen Möglichkeiten gegenüber eBay oder dem Meldenden ein.

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03

Shopify und der eigene Shop

Wir unterscheiden Shopzugang, beanstandete Inhalte und Shopify Payments. Neben der Klärung akuter Einschränkungen unterstützen wir bei vertraglichen und rechtlichen Fragen zum laufenden Shopbetrieb.

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04

PayPal und verfügbare Verkaufserlöse

Reserven und Kontoeinschränkungen können Ihre Liquidität treffen. Wir prüfen die Begründung, die Zahlungsübersicht und die Bedingungen, bevor wir die passenden Schritte zur Auszahlung oder Kontonutzung mit Ihnen abstimmen.

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05

Shop, Checkout und Vertragsbedingungen

Wir prüfen nach vereinbartem Umfang Produktinformationen, Bestellablauf, Kundeninformationen und AGB. Absatzmärkte und besondere Angebote wie digitale Produkte oder Abonnements werden dabei berücksichtigt.

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06

Werbung, Schutzrechte und Konkurrenz

Eigene Inhalte schützen und unberechtigte Vorwürfe abwehren gehören zusammen. Wir prüfen Produktwerbung, die Nutzung von Marken und Bildern sowie konkrete Abmahnungen oder Behinderungen durch Wettbewerber.

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Konkrete Anliegen

Passt Ihr Anliegen zu uns?

Für Onlinehändler, Marken und Shopbetreiber

Wir verkaufen über mehrere Plattformen. Können Sie die Konflikte zusammen prüfen?

Wir erfassen je Vertriebskanal die betroffene Gesellschaft, Maßnahme und wirtschaftlichen Folgen. So lassen sich Plattformstreit, Wettbewerbermeldung und Zahlungsprobleme getrennt bearbeiten und aufeinander abstimmen.

Anliegen zum Onlinehandel schildern

Ein Konkurrent kopiert unsere Inhalte oder meldet unsere Angebote. Helfen Sie in beiden Fällen?

Wir prüfen Rechte an Marke, Bildern und Texten sowie die konkrete Meldung. Je nach Befund geht es um die Abwehr einer unberechtigten Beanstandung oder um das Vorgehen gegen eine Verletzung eigener Rechte.

Anliegen zum Onlinehandel schildern

Zur Vorbereitung

Das hilft uns,
Ihr Vorhaben zu verstehen.

Beschreiben Sie Ihr Anliegen zunächst kurz. Die Übermittlung weiterer Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Shopadresse, Marktplatzprofile und betroffene Gesellschaft
  • Produktseiten, Rechteunterlagen und Herkunftsnachweise
  • Plattformnachrichten, Einsprüche und genaue Zeitfolge
  • Verträge, Abrechnungen und bekannte Zahlungsfälligkeiten

So arbeiten wir zusammen.

Wir vereinbaren den Auftrag, den anwaltlichen Ansprechpartner und die Vergütung vor der Bearbeitung.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

03

Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Gut zu wissen

Ihre Fragen.

Können Sie Konflikte auf mehreren Plattformen koordinieren?

Ja. Wir halten die Maßnahmen und Beteiligten je Vertriebskanal auseinander und stimmen das Vorgehen aufeinander ab. Die Sperre eines Shops, eine Rechtebeschwerde und ein Zahlungsanspruch bleiben dabei eigenständige Prüfungsfragen.

Prüfen Sie auch einen Shop ohne aktuelle Sperre?

Ja. Rechtstexte, Checkout, Werbung und Dienstleisterverträge können Teil einer vereinbarten Prüfung sein. Eine reine AGB-Prüfung deckt nicht automatisch sämtliche Abläufe und Produkte ab.

Wie stelle ich eine Anfrage?

Schildern Sie im Kontaktformular die Plattform, die betroffene Maßnahme und Ihr Ziel. Nennen Sie wichtige Daten und vorhandene Unterlagen. Beauftragung, Honorar und eine etwaige Fristübernahme werden anschließend ausdrücklich geklärt.

DR. SARAFI Rechtsanwälte

Ihr Anliegen: Online-Shops & E-Commerce

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.