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Arbeitsrecht

Wegen Krankheit gekündigt: Welche Rolle spielt die BEM-Einladung?

BEM-Einladung nicht erhalten? Ein BAG-Urteil zeigt, warum ein Einwurf-Einschreiben den Zugang nicht immer beweist und was nach einer Kündigung wichtig ist.

Redaktion: DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH5 Min.

Wofür ist das BEM da?

Nach längerer oder wiederholter Arbeitsunfähigkeit soll geklärt werden, wie Beschäftigte ihre Arbeit behalten können. § 167 Abs. 2 SGB IX knüpft an mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres an. Das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, findet mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person statt. Es geht um Hilfen und Veränderungen, die erneute Ausfälle vermeiden oder verringern können.

Vorher muss der Arbeitgeber über die Ziele und über Art und Umfang der verwendeten Daten informieren. Beschäftigte dürfen eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen. Für eine erste rechtliche Einschätzung sind deshalb nicht nur die Überschrift einer Einladung, sondern auch deren Inhalt und der bisherige Gesprächsverlauf wichtig.

Der BAG-Fall: Eine Einladung, deren Zugang offenblieb

Im Verfahren 2 AZR 184/25 hatte der Arbeitgeber nach weiteren Erkrankungen erneut zu einem BEM eingeladen. Der Arbeitnehmer bestritt, das Schreiben erhalten zu haben. Der Arbeitgeber verwies auf Einlieferungsbeleg, Sendungsverfolgung und einen reproduzierten Auslieferungsbeleg. Auch der Zusteller wurde als Zeuge gehört. Trotzdem blieb der Zugang unbewiesen (BAG, Rn. 5 bis 11 und 20 bis 32).

Entscheidend war der im Verfahren festgestellte Ablauf: Der Zusteller bestätigte die Lieferung am Scanner, bevor er den Brief einwarf. Daraus durfte nicht bereits auf einen tatsächlich erfolgten Einwurf geschlossen werden. Auch seine Aussage schloss die Beweislücke nicht. Das BAG bestätigte die Unwirksamkeit der Kündigung (Rn. 12, 25 bis 31).

Eine frühere Absage erledigt das Thema nicht dauerhaft

Wer einem früheren BEM nicht zugestimmt hat, schließt ein späteres Verfahren nicht automatisch aus. Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres nach der Ablehnung muss der Arbeitgeber grundsätzlich einen weiteren Versuch unternehmen. Er darf nicht einfach auf die alte Reaktion verweisen. Seit der Ablehnung muss dafür nicht schon ein ganzes Jahr vergangen sein (BAG, Rn. 18 und 19).

Wo die Grenzen der Entscheidung liegen

Das Urteil erklärt nicht jedes Einwurf-Einschreiben für wertlos. Es betrifft den konkret festgestellten Scan-Ablauf und die im Verfahren angebotenen Beweise. Ebenso wenig ist ein fehlendes BEM ein automatischer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass auch ein BEM objektiv nichts zur Vermeidung der Kündigung hätte beitragen können. Im entschiedenen Fall gelang ihm das nicht (BAG, Rn. 25 sowie 33 bis 37).

Unsere Einordnung: Bei einer Kündigung wegen Krankheit sollten Beschäftigte Einladung, Zugangsnachweis und mögliche Hilfen zusammen prüfen lassen. Ein einzelner Fehler ersetzt keine Prüfung des gesamten Falls. Im BAG-Verfahren galt der allgemeine Kündigungsschutz; ob er auch im eigenen Arbeitsverhältnis greift, ist gesondert zu klären (Rn. 13).

Kündigung erhalten: Die Klagefrist läuft trotzdem

§ 4 KSchG verlangt grundsätzlich eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung. Wer diese Frist verstreichen lässt, riskiert, dass die Kündigung nach § 7 KSchG als von Anfang an wirksam gilt. Gesetzliche Ausnahmen sind gesondert zu prüfen. Auf die Klärung einer früheren BEM-Einladung zu warten, ist deshalb keine verlässliche Strategie.

Für die Prüfung helfen eine kurze zeitliche Übersicht und die tatsächlich vorhandenen Unterlagen. Halten Sie fest, wann Sie welche Schreiben erhalten haben. Beschreiben Sie Unsicherheiten offen.

  • Kündigungsschreiben, Umschlag und Datum des Erhalts sichern.
  • BEM-Einladungen, eigene Antworten und Gesprächsunterlagen zusammenstellen.
  • Arbeitsvertrag und Übersicht der Arbeitsunfähigkeitszeiten bereithalten.
  • Die Klagefrist sofort prüfen lassen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Quellen & weiterführende Informationen

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.

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