DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbHFrankfurt am Main · Bundesweit

Anwaltliche Beratung für Supplement-Marken, Hersteller & Handel

Nahrungsergänzungsmittel.

Bevor Etikett und Werbung in Druck gehen.

Sie entwickeln ein Supplement. Wir prüfen, wie Sie es kennzeichnen und bewerben: vom Produktnamen über Nährstoffangaben und Health Claims bis zum Online-Shop und Creator-Briefing. DR. SARAFI Rechtsanwälte verbindet Lebensmittelrecht, Wettbewerbsrecht und die Verträge hinter Ihrer Marke.

Produktprüfung anfragen

Nahrungsergänzungsmittel

Was wir für Ihre Marke prüfen.

Ein Etikettenentwurf, eine neue Rezeptur oder eine ganze Produkteinführung: Wir vereinbaren einen konkreten Prüfungsumfang. Sie erhalten die rechtliche Einordnung der vereinbarten Unterlagen, Hinweise zum Änderungsbedarf und eine Übersicht noch offener Nachweise. Erforderliche wissenschaftliche Bewertungen grenzen wir gesondert ab.

01

Etikett, Tagesportion & NRV

Zutatenliste, Verzehrempfehlung, Pflichtwarnungen und Mengenangaben müssen zum Produkt passen. Wir prüfen Kennzeichnung und Nährstoffbezugswerte anhand Ihrer Spezifikationen und unterscheiden die Pflichtdeklaration von werblichen Angaben wie „mit Vitamin C“. Auch Lesbarkeit und die Darstellung im Shop gehören in den vereinbarten Prüfumfang.

Kennzeichnung und Pflichtangaben prüfen
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Health Claims & Produktnamen

Ein Wirkversprechen kann im Slogan, im Produktnamen oder in Bildern stecken. Wir prüfen den Aussagegehalt, die maßgeblichen Verwendungsbedingungen und erforderliche Begleitinformationen. Allgemeine Gesundheitsverweise und Aussagen zu Pflanzenstoffen betrachten wir gesondert. Eine zugelassene Aussage passt nicht automatisch zu jeder Rezeptur.

Regeln für gesundheitsbezogene Angaben
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Pflanzenstoffe, Extrakte & Novel Food

Pflanzenart, verwendeter Pflanzenteil, Herstellungsverfahren und Extraktspezifikation können für die rechtliche Einordnung entscheidend sein. Wir klären, welche Unterlagen für die Prüfung fehlen und ob eine Novel-Food-Frage besteht. Dass eine Pflanze bekannt ist, beantwortet nicht die Zulässigkeit jedes daraus gewonnenen Extrakts.

Produkt und Spezifikationen besprechen
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Shop, Anzeigen & Creator-Kampagnen

Die Prüfung endet nicht auf der Dose. Wir beziehen Produktseiten, Anzeigen, Videos und konkrete Creator-Briefings ein. Mit abgestimmten Aussagen, dokumentierten Freigaben und passenden Kooperationsverträgen unterstützen wir Ihr Team dabei, Produktunterlagen und tatsächlich veröffentlichte Werbung zusammenzuführen.

Werbung und Creator-Verträge abstimmen
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UWG, Abmahnungen & Beanstandungen

Fehlerhafte Pflichtinformationen oder unzulässige Wirkversprechen können auch wettbewerbsrechtliche Folgen haben. Wir prüfen Abmahnungen, Unterlassungsforderungen und behördliche Beanstandungen. Ebenso bewerten wir ein Vorgehen gegen konkrete unlautere Werbung von Mitbewerbern. Anspruch, Berechtigung und weiteres Vorgehen werden im Einzelfall geprüft.

Wettbewerbsrechtliche Risiken und Ansprüche prüfen
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Marke, Lohnherstellung & Vertrieb

Wer liefert welche Spezifikation? Wer stimmt Etiketten ab? Wie werden Rezepturänderungen und Beanstandungen behandelt? Wir gestalten Verträge mit Herstellern, Lieferanten und Vertriebspartnern und beziehen den Markenschutz ein. Eine Markeneintragung ersetzt allerdings keine lebensmittelrechtliche Prüfung des Produktnamens.

Verantwortlichkeiten vertraglich regeln

Konkrete Anliegen

Passt Ihr Anliegen zu uns?

Hersteller, Supplement-Marken und Händler von Nahrungsergänzungsmitteln

Unser Etikett soll in Druck. Stimmen NRV, Pflichtangaben und Werbeaussagen?

Wir prüfen die vereinbarten Entwürfe anhand von Rezeptur und Spezifikationen und benennen rechtlichen Änderungsbedarf. Hilfreich sind die vollständige Verpackung, Tagesportion, Zielgruppe und die dazugehörige Shopseite. Den Umfang und die Vergütung vereinbaren wir vor Beginn.

Etikettenprüfung vor dem Druck anfragen

Ein Wettbewerber beanstandet unseren Produktnamen oder ein Wirkversprechen.

Wir prüfen die vollständige Abmahnung, die konkrete Werbung und die Produktunterlagen. Dabei unterscheiden wir Kennzeichnung, Health Claims und wettbewerbsrechtliche Ansprüche. Teilen Sie bestehende Fristen bereits in Ihrer Anfrage mit.

Abmahnung zur Supplement-Werbung prüfen

Zur Vorbereitung

Das hilft uns,
Ihr Vorhaben zu verstehen.

Beschreiben Sie Ihr Anliegen zunächst kurz. Die Übermittlung weiterer Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Aktuelle Rezeptur, Tagesportion und Zielgruppe des Produkts
  • Spezifikationen und Analysen; bei Pflanzenstoffen auch Pflanzenart, Pflanzenteil und Extraktdaten
  • Vollständiger Etiketten- und Verpackungsentwurf einschließlich Produktname und Bildern
  • Shoptexte, Anzeigen, Claims und geplante Creator-Briefings
  • Zielmärkte, Vertriebskanäle und vorhandene Hersteller- oder Vertriebsverträge
  • Bei einer Beanstandung: vollständiges Schreiben, Anlagen, Fristen und bisherige Korrespondenz

So arbeiten wir zusammen.

Wir vereinbaren den Auftrag, den anwaltlichen Ansprechpartner und die Vergütung vor der Bearbeitung.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

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Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Gut zu wissen

Ihre Fragen.

Was bekomme ich bei einer Etiketten- und Werbeprüfung?

Wir legen zunächst fest, welche Produkte, Märkte und Fassungen geprüft werden. Im vereinbarten Umfang erhalten Sie eine rechtliche Einordnung, konkrete Hinweise zu beanstandeten Angaben und, soweit möglich, Vorschläge für die Überarbeitung. Fehlende Spezifikationen oder wissenschaftliche Nachweise werden als offene Punkte benannt. Die anwaltliche Prüfung ersetzt keine Laboranalyse oder erforderliche Sicherheitsbewertung. Leistung und Vergütung vereinbaren wir vor Beginn.

Ist der NRV eine vorgeschriebene tägliche Einnahmemenge?

Nein. NRV steht für Nutrient Reference Value, also Nährstoffbezugswert. Er dient bei Vitaminen und Mineralstoffen als Bezugsgröße für die Kennzeichnung und ist keine individuelle Einnahmeempfehlung. Bei Nahrungsergänzungsmitteln beziehen sich die Mengenangaben auf die empfohlene tägliche Verzehrmenge. Ob eine nährwertbezogene Werbeaussage zulässig ist, muss gesondert geprüft werden. Aus dem NRV folgt keine pauschale Mindestmenge für jedes Supplement.

Kann schon ein Produktname ein Health Claim sein?

Ja. Auch ein Marken-, Handels- oder Fantasiename kann als nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe verstanden werden. Entscheidend ist die konkrete Wahrnehmung im Zusammenhang mit Aufmachung und Werbung. Wir prüfen deshalb nicht nur ausformulierte Wirkversprechen, sondern auch Namen, Bilder und begleitende Texte. Eine Markeneintragung beantwortet diese Frage nicht.

Was bedeutet das Botanicals-Urteil für Werbung mit Pflanzenstoffen?

Der EuGH hat am 30. April 2025 im Verfahren C-386/23 die Grenzen noch nicht zugelassener Angaben zu psychischen oder Verhaltensfunktionen und allgemeiner Gesundheitsverweise erläutert. Eine ausstehende Bewertung ist keine pauschale Werbeerlaubnis; die Voraussetzungen einer Übergangsregelung bleiben entscheidend. Der BGH hat dies am 5. Juni 2025 in I ZR 109/22 („Botanicals II“) im Ausgangsverfahren angewandt. Daraus folgt kein allgemeines Verkaufsverbot für Pflanzenstoffe. Für Ihr Produkt prüfen wir den konkreten Stoff, die Aussage und die einschlägigen Voraussetzungen.

Was hat Lebensmittelrecht mit dem UWG zu tun?

Vorschriften zur Kennzeichnung und Werbung können zugleich das Marktverhalten regeln. Ein Verstoß kann dann unter den Voraussetzungen des § 3a UWG wettbewerbswidrig sein; irreführende Angaben können § 5 UWG betreffen. Berechtigte Anspruchsteller können insbesondere Unterlassung oder Beseitigung verlangen. Nicht jede Unstimmigkeit führt automatisch zu einem Anspruch. Wir prüfen die konkrete Angabe, ihre Bedeutung und die Anspruchsvoraussetzungen.

Reicht die Anzeige beim BVL für den Verkauf aus?

Nein. Die vorgeschriebene Anzeige eines Nahrungsergänzungsmittels beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist keine Produktzulassung. Nach den amtlichen Hinweisen prüft das BVL im Anzeigeverfahren nicht die Verkehrsfähigkeit. Zusammensetzung, Kennzeichnung und Werbung müssen deshalb eigenständig geprüft werden.

Können Sie auch unsere laufende Produktentwicklung begleiten?

Ja. Neben einem einzelnen Etikett können wir einen vereinbarten Prozess für neue Produkte, Rezepturänderungen und Werbemittel begleiten. Dafür werden Zuständigkeiten, Prüfunterlagen und Freigabeschritte festgelegt. Eine Prüfung einer bestimmten Fassung ist keine pauschale Freigabe für spätere Änderungen oder sämtliche Werbung.

DR. SARAFI Rechtsanwälte

Ihr Anliegen: Nahrungsergänzungsmittel

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.