Öffentliche Aussagen prägen Ihren Ruf und Ihr Geschäft. Wir vertreten Creator und Influencer in äußerungsrechtlichen Konflikten und begleiten Veröffentlichungen auf YouTube, Instagram, TikTok und Twitch. Auch Werbe- und Kooperationsverträge, Nutzungsrechte und der Aufbau eigener Marken gehören zu unserer Beratung.
Wir verbinden die Rechtsfragen, die in Ihrer Branche zusammengehören. Ausgangspunkt ist Ihr konkretes Projekt oder Anliegen.
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Verträge, Rechte & Zusammenarbeit
Wir prüfen und gestalten Influencer-Verträge für einzelne Kooperationen sowie Vereinbarungen für Produktion und Lizenzen. Leistungen, Vergütung, Freigaben und Nutzungsumfang stimmen wir auf Ihr Vorhaben ab.
Öffentliche Vorwürfe, aus dem Zusammenhang gerissene Clips oder eine Abmahnung wegen eigener Aussagen: Wir prüfen den Kontext und vertreten Ihre Position außergerichtlich und vor Gericht.
Vergütung, Exklusivität, Freigaben, Laufzeit und Nutzungsrechte sollten vor einer Zusammenarbeit klar sein. Wir prüfen und gestalten Vereinbarungen mit Marken, Agenturen und Managements.
Musik, Bilder, Videos und fremde Inhalte brauchen eine passende rechtliche Grundlage. Wir prüfen Lizenzen und unterstützen bei Beanstandungen oder der unerlaubten Nutzung Ihrer Arbeit.
Instagram gehackt, TikTok gesperrt oder der YouTube-Kanal nicht mehr erreichbar? Wir prüfen Kontoinhaberschaft, Plattformmitteilungen und die rechtlichen Schritte. Die Account-Hilfe führt Sie zur passenden Plattform und zur geschützten Online-Anfrage.
Wir prüfen den Entwurf zusammen mit Briefing und geplanter Nutzung. Im Mittelpunkt stehen Ihre Vergütung, Exklusivität, Freigaben und die Weiterverwendung des Contents als Werbung.
Ich werde wegen eines Posts abgemahnt. Übernehmen Sie die Verteidigung?
Wir prüfen den vollständigen Beitrag und die geltend gemachten Ansprüche. Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG, der Kontext und entgegenstehende Persönlichkeitsrechte gehören zur Prüfung möglicher Grenzen und zur Vorbereitung Ihrer Verteidigung.
Azet 2024: Instagram-Verfahren bei über 1,4 Millionen Followern
Für Azet gingen wir gegen eine dauerhafte Instagram-Sperre vor. Unser damaliger LinkedIn-Fallbericht nennt über 1,4 Millionen Follower. Nach der ersten Entsperrung noch vor dem Beschluss bestanden erhebliche Reichweitenbeschränkungen fort. Laut unserem Kanzleibericht untersagte das Landgericht München I mit Beschluss vom 7. März 2024 das Löschen, Sperren oder Einschränken des Kontos. Der Streitwert betrug 100.000 Euro. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand des Eilverfahrens, keine heutige Followerzahl oder rechtskräftige Hauptsacheentscheidung.
LTO nennt Dr. Nik Sarafi als Vertreter des beklagten Streamers im Verfahren 16 U 80/24. Nach der gerichtlichen Pressemitteilung wurden Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG und Persönlichkeitsrechte gegeneinander abgewogen: Einzelne Aussagen blieben erlaubt, andere wurden untersagt. Wettbewerbliche Ansprüche hatten in diesem Fall keinen Erfolg.
Die Berichte beziehen sich auf die jeweils genannten Verfahren und ihren damaligen Stand. Ergebnisse lassen sich nicht ohne Prüfung auf andere Fälle übertragen.
Ihr Ansprechpartner: Creator & Influencer
Dr. Nik Sarafi
Rechtsanwalt · Gründer & Geschäftsführer
Dr. Nik Sarafi vertritt Creator, Streamer und andere Beteiligte in presse- und äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Weitere Schwerpunkte liegen im Medien- und Glücksspielrecht sowie bei digitalen Geschäftsmodellen. Er verantwortet die Ausrichtung der Kanzlei.
Beschreiben Sie Ihr Anliegen zunächst kurz. Die Übermittlung weiterer Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.
Kooperations- oder Managementvertrag
Briefing, Freigaben und veröffentlichte Inhalte
Lizenznachweise und Abrechnungen
Plattformmitteilungen, Links und Screenshots
So arbeiten wir zusammen.
Wir vereinbaren den Auftrag, den anwaltlichen Ansprechpartner und die Vergütung vor der Bearbeitung.
01
Anfrage
Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.
02
Mandatsübernahme
Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.
03
Bearbeitung
Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.
Gut zu wissen
Ihre Fragen.
Prüfen Sie auch einzelne Kooperationen?
Ja. Eine einzelne Vertragsprüfung kann ebenso Gegenstand eines Mandats sein wie die Begleitung mehrerer Kampagnen. Wir vereinbaren Umfang und Vergütung vorab.
Kann ich laufende Beratung vereinbaren?
Für wiederkehrende Verträge, Contentfragen oder Kampagnen kann eine laufende Zusammenarbeit vereinbart werden. Sie erhalten einen definierten Leistungsumfang und einen benannten Ansprechpartner.
DR. SARAFI Rechtsanwälte
Ihr Anliegen: Creator & Influencer
Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.