DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbHFrankfurt am Main · Bundesweit

Für selbstständige Creator & Creator-Unternehmen

Creator & Influencer.

Rechte hinter Reichweite.

Öffentliche Aussagen prägen Ihren Ruf und Ihr Geschäft. Wir vertreten Creator und Influencer in äußerungsrechtlichen Konflikten und begleiten Veröffentlichungen auf YouTube, Instagram, TikTok und Twitch. Auch Werbe- und Kooperationsverträge, Nutzungsrechte und der Aufbau eigener Marken gehören zu unserer Beratung.

Anliegen besprechen

Creator & Influencer

Aus Ihrer Praxis.
Für Ihren Alltag.

Wir verbinden die Rechtsfragen, die in Ihrer Branche zusammengehören. Ausgangspunkt ist Ihr konkretes Projekt oder Anliegen.

01

Verträge, Rechte & Zusammenarbeit

Wir prüfen und gestalten Influencer-Verträge für einzelne Kooperationen sowie Vereinbarungen für Produktion und Lizenzen. Leistungen, Vergütung, Freigaben und Nutzungsumfang stimmen wir auf Ihr Vorhaben ab.

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02

Kreative Arbeit mit KI

KI-gestützte Produktion rechtlich einordnen: vom Ausgangsmaterial über Stimmen und Abbilder bis zu den Rechten an der Veröffentlichung.

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03

Presse- und Äußerungsrecht

Öffentliche Vorwürfe, aus dem Zusammenhang gerissene Clips oder eine Abmahnung wegen eigener Aussagen: Wir prüfen den Kontext und vertreten Ihre Position außergerichtlich und vor Gericht.

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04

Kooperationen & Management

Vergütung, Exklusivität, Freigaben, Laufzeit und Nutzungsrechte sollten vor einer Zusammenarbeit klar sein. Wir prüfen und gestalten Vereinbarungen mit Marken, Agenturen und Managements.

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05

Content & Nutzungsrechte

Musik, Bilder, Videos und fremde Inhalte brauchen eine passende rechtliche Grundlage. Wir prüfen Lizenzen und unterstützen bei Beanstandungen oder der unerlaubten Nutzung Ihrer Arbeit.

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06

Gehackte Accounts & Plattformsperren

Instagram gehackt, TikTok gesperrt oder der YouTube-Kanal nicht mehr erreichbar? Wir prüfen Kontoinhaberschaft, Plattformmitteilungen und die rechtlichen Schritte. Die Account-Hilfe führt Sie zur passenden Plattform und zur geschützten Online-Anfrage.

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Konkrete Anliegen

Passt Ihr Anliegen zu uns?

Creator und Influencer

Wer prüft meinen Influencer-Werbevertrag?

Wir prüfen den Entwurf zusammen mit Briefing und geplanter Nutzung. Im Mittelpunkt stehen Ihre Vergütung, Exklusivität, Freigaben und die Weiterverwendung des Contents als Werbung.

Vertragsprüfung für die Kooperation

Ich werde wegen eines Posts abgemahnt. Übernehmen Sie die Verteidigung?

Wir prüfen den vollständigen Beitrag und die geltend gemachten Ansprüche. Die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG, der Kontext und entgegenstehende Persönlichkeitsrechte gehören zur Prüfung möglicher Grenzen und zur Vorbereitung Ihrer Verteidigung.

Veröffentlichung und Abmahnung prüfen

Öffentlich dokumentiert

Einblicke in unsere anwaltliche Arbeit.

Eigene öffentliche Berichte zum Verfahren 2024

Azet 2024: Instagram-Verfahren bei über 1,4 Millionen Followern

Für Azet gingen wir gegen eine dauerhafte Instagram-Sperre vor. Unser damaliger LinkedIn-Fallbericht nennt über 1,4 Millionen Follower. Nach der ersten Entsperrung noch vor dem Beschluss bestanden erhebliche Reichweitenbeschränkungen fort. Laut unserem Kanzleibericht untersagte das Landgericht München I mit Beschluss vom 7. März 2024 das Löschen, Sperren oder Einschränken des Kontos. Der Streitwert betrug 100.000 Euro. Die Angaben beschreiben den damaligen Stand des Eilverfahrens, keine heutige Followerzahl oder rechtskräftige Hauptsacheentscheidung.

Instagram-Fall Azet nachlesen

Medienbericht vom 25. Juli 2025

Creator-Verfahren vor dem OLG Frankfurt

LTO nennt Dr. Nik Sarafi als Vertreter des beklagten Streamers im Verfahren 16 U 80/24. Nach der gerichtlichen Pressemitteilung wurden Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG und Persönlichkeitsrechte gegeneinander abgewogen: Einzelne Aussagen blieben erlaubt, andere wurden untersagt. Wettbewerbliche Ansprüche hatten in diesem Fall keinen Erfolg.

Bericht und Anwaltsstatement bei LTO

Die Berichte beziehen sich auf die jeweils genannten Verfahren und ihren damaligen Stand. Ergebnisse lassen sich nicht ohne Prüfung auf andere Fälle übertragen.

Ihr Ansprechpartner: Creator & Influencer

Dr. Nik Sarafi

Rechtsanwalt · Gründer & Geschäftsführer

Dr. Nik Sarafi vertritt Creator, Streamer und andere Beteiligte in presse- und äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Weitere Schwerpunkte liegen im Medien- und Glücksspielrecht sowie bei digitalen Geschäftsmodellen. Er verantwortet die Ausrichtung der Kanzlei.

Zum Teamprofil

Zur Vorbereitung

Das hilft uns,
Ihr Vorhaben zu verstehen.

Beschreiben Sie Ihr Anliegen zunächst kurz. Die Übermittlung weiterer Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Kooperations- oder Managementvertrag
  • Briefing, Freigaben und veröffentlichte Inhalte
  • Lizenznachweise und Abrechnungen
  • Plattformmitteilungen, Links und Screenshots

So arbeiten wir zusammen.

Wir vereinbaren den Auftrag, den anwaltlichen Ansprechpartner und die Vergütung vor der Bearbeitung.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

03

Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Gut zu wissen

Ihre Fragen.

Prüfen Sie auch einzelne Kooperationen?

Ja. Eine einzelne Vertragsprüfung kann ebenso Gegenstand eines Mandats sein wie die Begleitung mehrerer Kampagnen. Wir vereinbaren Umfang und Vergütung vorab.

Kann ich laufende Beratung vereinbaren?

Für wiederkehrende Verträge, Contentfragen oder Kampagnen kann eine laufende Zusammenarbeit vereinbart werden. Sie erhalten einen definierten Leistungsumfang und einen benannten Ansprechpartner.

DR. SARAFI Rechtsanwälte

Ihr Anliegen: Creator & Influencer

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.