Aus einem Prompt wird eine Veröffentlichung. Dazwischen liegen Rechte.
KI-Bilder, synthetische Stimmen und digitale Darsteller eröffnen neue Möglichkeiten für Produktionen. Wir klären die rechtlichen Fragen vom eingesetzten Ausgangsmaterial über die Toolbedingungen bis zur Veröffentlichung und vertraglichen Weitergabe.
Ihr Ansprechpartner: KI-Content, Stimmen & digitale Abbilder
Dr. Nik Sarafi
Rechtsanwalt · Gründer & Geschäftsführer
Dr. Nik Sarafi vertritt Creator, Streamer und andere Beteiligte in presse- und äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Weitere Schwerpunkte liegen im Medien- und Glücksspielrecht sowie bei digitalen Geschäftsmodellen. Er verantwortet die Ausrichtung der Kanzlei.
KI-Content, Stimmen & digitale Abbilder in der Praxis.
Wir betrachten Eingaben, Bearbeitung und Ergebnis getrennt. Eine Erlaubnis des Toolanbieters beantwortet nicht automatisch, ob Rechte an einem abgebildeten Menschen, einer Aufnahme oder einem fremden Werk betroffen sind. Ausgangspunkt sind deshalb Ihr konkreter Arbeitsablauf und die vorgesehene Nutzung. Es geht um eine rechtliche Prüfung, nicht um eine pauschale Freigabe sämtlicher KI-Inhalte.
01
Bild, Design & Kampagnen
Referenzbilder, Produktdarstellungen und bearbeitete Fotos werden im geplanten Veröffentlichungskontext geprüft. Wir unterscheiden Rechte am Ausgangsmaterial, an erkennbaren Personen und am erzeugten Ergebnis.
02
Musik, Voice-Cloning & Audio
Komposition, Aufnahme und Stimme können unterschiedliche Rechtspositionen betreffen. Wir prüfen Freigaben und Verträge für synthetische Stimmen, KI-Bearbeitungen und die Verwertung des fertigen Audiomaterials.
Wir begleiten Vereinbarungen über digitale Abbilder und KI-Bearbeitungen. Verwendungszweck, Kontrolle, Vergütung und spätere Wiederverwendung sollten vor Produktion und Weitergabe geklärt sein.
Bei eigenen Datensätzen oder einer Nutzung fremder Inhalte für KI betrachten wir Zugang, Lizenzen und gesetzliche Schranken. Für online zugängliche Werke kann ein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt relevant sein. Das ersetzt keine Prüfung des konkreten Trainingsvorgangs.
Wir ordnen die anwendbaren Transparenzpflichten nach Rolle, Inhalt und Nutzung ein und helfen bei internen Freigaben. Der kostenlose KI-Check bietet einen ersten Einstieg zu ausgewählten Transparenzfragen.
Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.
Beispielmaterial und Beschreibung der gewünschten Nutzung
Toolnamen, Vertragsbedingungen und Einstellungen
Quellen, Lizenzen und Einwilligungen zum Ausgangsmaterial
Beteiligte Personen und geplante Verwertungskanäle
Zusammenarbeit
Von der Anfrage zum Mandat.
Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.
01
Anfrage
Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.
02
Mandatsübernahme
Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.
03
Bearbeitung
Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.
KI-Content, Stimmen & digitale Abbilder
Fragen & Antworten.
Gehört mir jedes mit KI erzeugte Bild?
Eine kommerzielle Nutzungserlaubnis aus Toolbedingungen ist nicht dasselbe wie ein eigenes Urheberrecht. Urheberrechtlicher Schutz setzt eine persönliche geistige Schöpfung voraus. Welche menschlichen Beiträge vorliegen und welche Rechte Dritter betroffen sind, muss konkret betrachtet werden.
Darf ich eine bekannte Stimme synthetisch nachbilden?
Die technische Möglichkeit ist keine rechtliche Erlaubnis. Wir prüfen insbesondere Persönlichkeitsrechte, die Verwendung vorhandener Aufnahmen, vertragliche Freigaben und den konkreten Kontext. Eine Täuschung über die Mitwirkung einer Person kann zusätzliche Fragen auslösen.
Kann eine Schulung die individuelle Freigabe ersetzen?
Eine Schulung kann Risiken und Entscheidungswege verständlich machen. Ob eine bestimmte Produktion veröffentlicht werden darf, kann trotzdem eine gesonderte Prüfung erfordern. Dafür lassen sich Umfang und Kosten vorab vereinbaren.