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Kooperation, Produktion & Lizenz

Vertragsgestaltung für Medien & Digitales.

Was vereinbart ist, muss zum Geschäft passen.

Ein Video wird zum Werbemittel, ein Kanal zur Marke, eine Zusammenarbeit zum laufenden Geschäft. Wir prüfen, gestalten und verhandeln die Verträge dahinter. Damit Leistungen, Vergütung und Rechte auch dann nachvollziehbar bleiben, wenn sich das Projekt verändert.

Anliegen besprechen

Ihr Ansprechpartner: Vertragsgestaltung für Medien & Digitales

Dr. Nik Sarafi

Rechtsanwalt · Gründer & Geschäftsführer

Dr. Nik Sarafi vertritt Creator, Streamer und andere Beteiligte in presse- und äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Weitere Schwerpunkte liegen im Medien- und Glücksspielrecht sowie bei digitalen Geschäftsmodellen. Er verantwortet die Ausrichtung der Kanzlei.

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Beratung & Vertretung

Vertragsgestaltung für Medien & Digitales
in der Praxis.

Wir beginnen bei der geplanten Zusammenarbeit: Wer liefert was, wer darf es wie verwenden und wie wird bezahlt? Anschließend bearbeiten wir Ihren Entwurf oder entwickeln eine passende Vereinbarung. Sie erhalten eine Einordnung der kritischen Punkte und konkrete Formulierungsvorschläge im vereinbarten Umfang. Eine Vertragsprüfung ist auch für eine einzelne Kooperation möglich.

01

Kampagnen & Creator-Kooperationen

Briefing, Anzahl der Beiträge, Korrekturschleifen und Freigaben gehören ebenso auf den Tisch wie Vergütung, Ausfall und Veröffentlichungszeitpunkt. Bei bezahlter Weiterverbreitung klären wir zusätzlich Dauer, Kanäle und Bearbeitungsrechte.

02

Management & Agenturbeziehungen

Wir betrachten Vertretungsbefugnisse, Provisionen, Exklusivität und Auskunftspflichten. Bei einem Wechsel sind insbesondere laufende Deals, nachlaufende Vergütungen und die Herausgabe von Unterlagen zu klären.

03

Produktion, UGC & Lizenzen

Vom Rohmaterial bis zur gekürzten Werbeanzeige: Wir beschreiben die vereinbarten Nutzungen und Freigaben. Rechte von Mitwirkenden, Musiklizenzen und Material Dritter werden gesondert erfasst. Ein Vertrag mit dem Creator ersetzt keine fehlende Musiklizenz.

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04

Digitale Leistungen & KI

Bei Software, Agenturleistungen und KI-Projekten stimmen wir Leistungsbeschreibung, Abnahme und Verantwortlichkeiten ab. Auch Trainingsnutzung, synthetische Bearbeitungen und die Weiterverwendung von Eingaben können vertraglich geregelt werden.

Zum IT-Recht bei SARAFI.ITRECHT
05

Verhandlung & Vertragskonflikt

Wir priorisieren die wirtschaftlich wichtigen Punkte und begleiten die Abstimmung mit der Gegenseite. Bei einem bestehenden Konflikt prüfen wir Vertrag, tatsächlichen Verlauf und mögliche Ansprüche.

Zum Abmahnungen bei SARAFI.ABMAHNUNGEN

Die erste Anfrage

Diese Unterlagen
helfen bei der Prüfung.

Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Vollständiger Vertragsentwurf einschließlich Anlagen
  • Briefing, Angebote und bisherige Absprachen
  • Geplante Kanäle, Nutzungsdauer und Werbeformate
  • Vergütungsmodell, Fristen und besondere Verhandlungsziele

Zusammenarbeit

Von der Anfrage
zum Mandat.

Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

03

Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Vertragsgestaltung für Medien & Digitales

Fragen & Antworten.

Was erhalte ich bei einer Vertragsprüfung?

Den vereinbarten Prüfungsumfang legen wir vorab fest. Möglich sind eine kommentierte Fassung, konkrete Änderungsvorschläge und eine Besprechung der wirtschaftlich wichtigen Punkte. Verhandlung und spätere Vertragsänderungen werden bei Bedarf zusätzlich vereinbart.

Reicht eine pauschale Freigabe für alle Medien?

Der Text muss den tatsächlich gewollten Nutzungsumfang abbilden. Zu klären sind etwa Gebiet, Laufzeit, Bearbeitung, Weitergabe und der Einsatz als bezahlte Werbung. Je nach Material sind mehrere Rechteinhaber beteiligt.

Kann ich einen bestehenden Vertrag beenden?

Das hängt unter anderem von Laufzeit, Kündigungsregeln, Pflichtverletzungen und bisherigen Erklärungen ab. Senden Sie den vollständigen Vertrag und den bisherigen Schriftwechsel. Eine pauschale Kündigungsempfehlung geben wir ohne Prüfung nicht.

SARAFI.MEDIENRECHT

Ihr Anliegen: Vertragsgestaltung für Medien & Digitales

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.