Ein Video wird zum Werbemittel, ein Kanal zur Marke, eine Zusammenarbeit zum laufenden Geschäft. Wir prüfen, gestalten und verhandeln die Verträge dahinter. Damit Leistungen, Vergütung und Rechte auch dann nachvollziehbar bleiben, wenn sich das Projekt verändert.
Ihr Ansprechpartner: Vertragsgestaltung für Medien & Digitales
Dr. Nik Sarafi
Rechtsanwalt · Gründer & Geschäftsführer
Dr. Nik Sarafi vertritt Creator, Streamer und andere Beteiligte in presse- und äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Weitere Schwerpunkte liegen im Medien- und Glücksspielrecht sowie bei digitalen Geschäftsmodellen. Er verantwortet die Ausrichtung der Kanzlei.
Vertragsgestaltung für Medien & Digitales in der Praxis.
Wir beginnen bei der geplanten Zusammenarbeit: Wer liefert was, wer darf es wie verwenden und wie wird bezahlt? Anschließend bearbeiten wir Ihren Entwurf oder entwickeln eine passende Vereinbarung. Sie erhalten eine Einordnung der kritischen Punkte und konkrete Formulierungsvorschläge im vereinbarten Umfang. Eine Vertragsprüfung ist auch für eine einzelne Kooperation möglich.
01
Kampagnen & Creator-Kooperationen
Briefing, Anzahl der Beiträge, Korrekturschleifen und Freigaben gehören ebenso auf den Tisch wie Vergütung, Ausfall und Veröffentlichungszeitpunkt. Bei bezahlter Weiterverbreitung klären wir zusätzlich Dauer, Kanäle und Bearbeitungsrechte.
02
Management & Agenturbeziehungen
Wir betrachten Vertretungsbefugnisse, Provisionen, Exklusivität und Auskunftspflichten. Bei einem Wechsel sind insbesondere laufende Deals, nachlaufende Vergütungen und die Herausgabe von Unterlagen zu klären.
03
Produktion, UGC & Lizenzen
Vom Rohmaterial bis zur gekürzten Werbeanzeige: Wir beschreiben die vereinbarten Nutzungen und Freigaben. Rechte von Mitwirkenden, Musiklizenzen und Material Dritter werden gesondert erfasst. Ein Vertrag mit dem Creator ersetzt keine fehlende Musiklizenz.
Bei Software, Agenturleistungen und KI-Projekten stimmen wir Leistungsbeschreibung, Abnahme und Verantwortlichkeiten ab. Auch Trainingsnutzung, synthetische Bearbeitungen und die Weiterverwendung von Eingaben können vertraglich geregelt werden.
Wir priorisieren die wirtschaftlich wichtigen Punkte und begleiten die Abstimmung mit der Gegenseite. Bei einem bestehenden Konflikt prüfen wir Vertrag, tatsächlichen Verlauf und mögliche Ansprüche.
Vergütungsmodell, Fristen und besondere Verhandlungsziele
Zusammenarbeit
Von der Anfrage zum Mandat.
Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.
01
Anfrage
Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.
02
Mandatsübernahme
Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.
03
Bearbeitung
Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.
Vertragsgestaltung für Medien & Digitales
Fragen & Antworten.
Was erhalte ich bei einer Vertragsprüfung?
Den vereinbarten Prüfungsumfang legen wir vorab fest. Möglich sind eine kommentierte Fassung, konkrete Änderungsvorschläge und eine Besprechung der wirtschaftlich wichtigen Punkte. Verhandlung und spätere Vertragsänderungen werden bei Bedarf zusätzlich vereinbart.
Reicht eine pauschale Freigabe für alle Medien?
Der Text muss den tatsächlich gewollten Nutzungsumfang abbilden. Zu klären sind etwa Gebiet, Laufzeit, Bearbeitung, Weitergabe und der Einsatz als bezahlte Werbung. Je nach Material sind mehrere Rechteinhaber beteiligt.
Kann ich einen bestehenden Vertrag beenden?
Das hängt unter anderem von Laufzeit, Kündigungsregeln, Pflichtverletzungen und bisherigen Erklärungen ab. Senden Sie den vollständigen Vertrag und den bisherigen Schriftwechsel. Eine pauschale Kündigungsempfehlung geben wir ohne Prüfung nicht.