DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbHFrankfurt am Main · Bundesweit

Für Livestreamer & Streaming-Unternehmen

Streamer.

Recht für den laufenden Kanal.

Twitch, YouTube und andere Plattformen sind Bühne und Geschäftsgrundlage zugleich. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit sind öffentliche Vorwürfe, Reactions und Konflikte zwischen Streamern. Wir vertreten Ihre Position im Presse- und Äußerungsrecht und begleiten auch Kontosperren und Werbeverträge für den Kanal.

Anliegen besprechen

Streamer

Aus Ihrer Praxis.
Für Ihren Alltag.

Wir verbinden die Rechtsfragen, die in Ihrer Branche zusammengehören. Ausgangspunkt ist Ihr konkretes Projekt oder Anliegen.

01

Presse- und Äußerungsrecht

Öffentliche Vorwürfe, aus dem Zusammenhang gerissene Clips oder eine Abmahnung wegen eigener Aussagen: Wir prüfen den Kontext und vertreten Ihre Position außergerichtlich und vor Gericht.

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02

Accountsperren & Plattformverfahren

Wir prüfen Sperrmitteilung, beanstandete Inhalte und den bisherigen Austausch. Daraus entwickeln wir das mögliche Vorgehen gegenüber der Plattform.

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03

Reactions, Clips & Musik

Für die Verwendung fremder Inhalte kommt es auf Material, Nutzungsrechte und konkreten Veröffentlichungszusammenhang an. Wir prüfen geplante Nutzungen oder bereits erhobene Vorwürfe.

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04

Kooperationsverträge & KI-Inhalte

Wir prüfen Werbe- und Kooperationsverträge für Ihren Kanal, auch beim vereinbarten Einsatz KI-generierter Bilder, Stimmen oder Avatare. Nutzungsrechte, Persönlichkeitsrechte und erforderliche Hinweise werden für die geplante Veröffentlichung eingeordnet.

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Konkrete Anliegen

Passt Ihr Anliegen zu uns?

Streamer auf Twitch, YouTube und anderen Plattformen

Ein Clip aus meinem Stream führt zu einer Unterlassungsforderung. Was prüfen Sie?

Wir arbeiten Originalstream, Zeitstempel und erkennbare Bezüge auf. Für die anwaltliche Bewertung betrachten wir die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG und ihre Grenzen im Verhältnis zu den Rechten der betroffenen Person.

Äußerungsrecht für Livestreams

Mein Twitch-Kanal ist gesperrt. Kann ich den Vorgang einreichen?

Über die Account-Hilfe können Sie die Sperrmitteilung und weitere Unterlagen einreichen. Wir prüfen den Kanal, die angegebene Begründung und bisherige Beschwerden und klären die mögliche anwaltliche Vertretung.

Unterlagen zur Accountsperre einreichen

Öffentlich dokumentiert

Einblicke in unsere anwaltliche Arbeit.

Medienbericht vom 25. Juli 2025

Creator-Verfahren vor dem OLG Frankfurt

LTO nennt Dr. Nik Sarafi als Vertreter des beklagten Streamers im Verfahren 16 U 80/24. Nach der gerichtlichen Pressemitteilung wurden Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG und Persönlichkeitsrechte gegeneinander abgewogen: Einzelne Aussagen blieben erlaubt, andere wurden untersagt. Wettbewerbliche Ansprüche hatten in diesem Fall keinen Erfolg.

Bericht und Anwaltsstatement bei LTO

Medienbericht vom 26. Februar 2025

Strafverteidigung bei Glücksspiel-Content

Im Bericht über das Strafverfahren gegen Ron Bielecki nennt B.Z. Dr. Nik Sarafi als Verteidiger. Der Beitrag vom 26. Februar 2025 schildert eine Einstellung gegen Geldauflage und dokumentiert den damaligen Verfahrensstand.

Gerichtsbericht bei B.Z.

Die Berichte beziehen sich auf die jeweils genannten Verfahren und ihren damaligen Stand. Ergebnisse lassen sich nicht ohne Prüfung auf andere Fälle übertragen.

Ihr Ansprechpartner: Streamer

Dr. Nik Sarafi

Rechtsanwalt · Gründer & Geschäftsführer

Dr. Nik Sarafi vertritt Creator, Streamer und andere Beteiligte in presse- und äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Weitere Schwerpunkte liegen im Medien- und Glücksspielrecht sowie bei digitalen Geschäftsmodellen. Er verantwortet die Ausrichtung der Kanzlei.

Zum Teamprofil

Zur Vorbereitung

Das hilft uns,
Ihr Vorhaben zu verstehen.

Beschreiben Sie Ihr Anliegen zunächst kurz. Die Übermittlung weiterer Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Kanaladresse und betroffene Inhalte oder Clips
  • Sperrmitteilung und bisherige Beschwerden
  • Kooperationsverträge und Briefings
  • Vorhandene Lizenzen oder Behördenschreiben

So arbeiten wir zusammen.

Wir vereinbaren den Auftrag, den anwaltlichen Ansprechpartner und die Vergütung vor der Bearbeitung.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

03

Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Gut zu wissen

Ihre Fragen.

Ist eine Entsperrung garantiert?

Nein. Die Möglichkeiten hängen unter anderem vom Vertragsverhältnis, den beanstandeten Inhalten und dem konkreten Sperrgrund ab.

Ist jeder Reaction-Stream zulässig?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend sind die konkrete Verwendung fremder Inhalte, vorhandene Rechte und mögliche gesetzliche Erlaubnisse.

DR. SARAFI Rechtsanwälte

Ihr Anliegen: Streamer

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.