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Datenschutzrecht

Kredit abgelehnt: Wann muss die SCHUFA den Score erklären?

Der BGH verlangt einen konkreten Zusammenhang zwischen Score und Vertragsentscheidung. Welche Belege helfen und was eine verständliche Auskunft enthalten muss.

Redaktion: DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH5 Min.

Was hat der BGH entschieden?

Ein Verbraucher hatte 2023 eine Datenübersicht mit verschiedenen Scorewerten erhalten. Er wollte genauer wissen, wie seine Bonitätswerte zustande gekommen waren. Das OLG Dresden sprach ihm teilweise weitere Informationen zu. Der BGH hob diese Verurteilung auf: Es fehlten Feststellungen dazu, welche konkreten Vertragsentscheidungen maßgeblich von den jeweiligen Scores abhingen. Außerdem waren Teile des gerichtlichen Ausspruchs zu unbestimmt (Rn. 4 bis 11, 33 bis 34 und 59 bis 65).

Das Verfahren ist damit nicht abschließend gegen den Verbraucher entschieden. Das OLG muss erneut prüfen; der Kläger kann seine Anträge anpassen. Umgekehrt hat der BGH ihm noch keinen endgültigen Anspruch zugesprochen. Das Urteil untersucht eine Auskunft aus 2023 und bestätigt nicht pauschal jede heutige SCHUFA-Auskunft.

Datenkopie und Erklärung des Scores sind unterschiedliche Fragen

Art. 15 DSGVO ermöglicht grundsätzlich Auskunft über verarbeitete eigene personenbezogene Daten und eine Kopie dieser Daten. Dafür müssen Sie nicht erst einen gescheiterten Kreditvertrag nachweisen. Der besondere Anspruch auf aussagekräftige Informationen über die automatisierte Entscheidungslogik nach Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO hat zusätzliche Voraussetzungen.

Nach dem BGH müssen sämtliche Merkmale des Art. 22 Abs. 1 DSGVO erfüllt sein: eine Entscheidung, ausschließlich automatisierte Verarbeitung und eine rechtliche oder vergleichbar erhebliche Wirkung. Beim Scoring kommt es darauf an, ob der an einen Dritten übermittelte Wert dessen Vertragsentscheidung maßgeblich bestimmt. Dass ein niedriger Wert gespeichert ist, reicht dafür allein nicht. Einen zusätzlichen Nachweis, dass die automatisierte Entscheidung rechtswidrig war, verlangt der Auskunftsanspruch dagegen nicht (Rn. 41 bis 58).

Welche Belege helfen nach einer Kreditabsage?

Der BGH verlangt keine unerreichbaren Einblicke in die Banksoftware. Ausgangspunkt sind die nachweisbare Übermittlung eines Scores an ein Unternehmen und eine zeitlich zusammenhängende nachteilige Entscheidung bei der Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung mit diesem oder einem verbundenen Unternehmen. Sind diese Umstände dargelegt und erforderlichenfalls bewiesen, wird der maßgebliche Einfluss tatsächlich vermutet. Diese Vermutung ist erschütterbar; ein sicherer Prozesserfolg folgt daraus nicht (Rn. 67 bis 70).

Eigenes hypothetisches Beispiel: Eine Verbraucherin findet in ihrer Datenkopie eine Scoreübermittlung an die finanzierende Bank. Kurz danach lehnt diese ihren Kreditantrag ab. Beide Unterlagen zusammen können die vom BGH beschriebene Vermutung tragen. Eine Absage einer anderen, unverbundenen Bank oder ein bloß selbst abgerufener niedriger Basisscore belegt diesen Zusammenhang nicht. Beim nur zur eigenen Information berechneten Basisscore kann gerade die erhebliche Wirkung fehlen (Rn. 62 und 81).

Was muss eine verständliche Score-Erklärung leisten?

Besteht der besondere Anspruch, muss die Erklärung verständlich machen, welche eigenen Daten wie verwendet wurden. Im entschiedenen Fall reichten die mitgeteilten Datenarten und Risikobewertungen nicht aus. Zu erläutern waren auch die Kriterien für diese Bewertungen, deren Gewichtung untereinander und auffällige Unterschiede zwischen einzelnen Scores (Rn. 71 bis 74 und 82).

Ein pauschaler Verweis auf Geschäftsgeheimnisse genügt nicht; widerstreitende Rechte und Interessen sind abzuwägen. Daraus folgt jedoch kein pauschaler Anspruch auf Herausgabe des gesamten Algorithmus. Wissenschaftliche Nachweise über die Validität der Scores umfasst Art. 15 Abs. 1 Buchst. h DSGVO nach dieser Entscheidung nicht (Rn. 75 und 83 bis 84).

Zeitlicher Hinweis zum Quellenstand 7. November 2026: Der BGH verweist zusätzlich auf einen eigenständigen Anspruch nach § 37a Abs. 4 BDSG, der erst ab dem 20. November 2026 gelten wird. Dieser künftige Anspruch ist von der hier erläuterten DSGVO-Entscheidung zu unterscheiden (Rn. 85).

So bereiten Sie die Prüfung Ihres Falls vor

Unsere praktische Empfehlung: Stellen Sie eine kurze Chronologie zusammen und bewahren Sie die Dokumente vollständig auf. Für eine gezielte Auskunftsanforderung oder die Prüfung einer unzureichenden Antwort sind insbesondere hilfreich:

  • Die SCHUFA-Datenkopie mit Scorebezeichnung, Übermittlungsdatum und empfangendem Unternehmen.
  • Kreditantrag, Vertragsangebot oder laufender Vertrag sowie die konkrete Ablehnung oder sonstige nachteilige Entscheidung.
  • Vorhandene Angaben des Unternehmens dazu, welche Rolle der Score gespielt hat. Eine fehlende Begründung nicht durch Vermutungen ersetzen.
  • Ihre bisherigen Auskunftsanträge, Versandnachweise und vollständigen Antworten.

Wie schnell muss auf einen Auskunftsantrag reagiert werden?

Art. 12 Abs. 3 DSGVO verlangt Informationen über die ergriffenen Maßnahmen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags. Bei erforderlicher Verlängerung wegen Komplexität oder Anzahl der Anträge kommen zwei weitere Monate hinzu; darüber und über die Gründe muss innerhalb des ersten Monats informiert werden. Auskunft und eine etwaige weitere Auseinandersetzung sind getrennt zu prüfen. Das BGH-Urteil bewirkt für sich genommen weder eine Kreditzusage noch eine Scorelöschung oder Schadensersatzzahlung.

Quellen & weiterführende Informationen

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.

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