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Verbraucherrecht

Kündigungsbutton fehlt: Können Sie Ihr Abo sofort beenden?

Kein Kündigungsbutton, ein endloser Klickweg oder nur eine Vormerkung? Wann Sie ohne Kündigungsfrist kündigen können und welche Nachweise Sie sichern sollten.

Redaktion: DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH4 Min.

Welche Verträge erfasst die Buttonpflicht?

Die Regelung betrifft entgeltliche Dauerschuldverhältnisse, die Verbraucher über eine Website abschließen können. Dazu können etwa Streamingabos, digitale Mitgliedschaften oder Fitnessverträge gehören. Entscheidend ist, was der Anbieter auf seiner Website tatsächlich zum Abschluss anbietet. Eine bloße Werbeseite mit Kontaktdaten genügt dafür nicht automatisch.

§ 312k BGB enthält Ausnahmen: Er gilt insbesondere nicht für Verträge über Finanzdienstleistungen und nicht in Bezug auf entsprechende Websites. Auch Verträge, deren Kündigung gesetzlich eine strengere Form als die Textform voraussetzt, sind ausgenommen. Die Regel lässt sich deshalb nicht auf jede laufende Zahlung übertragen.

Ein Klick auf „Kündigen“ ist noch nicht immer die Kündigung

Das Gesetz sieht zwei Schritte vor: Eine eindeutig beschriftete Schaltfläche führt unmittelbar zu einer Bestätigungsseite. Dort geben Sie die zur Kündigung erforderlichen Informationen ein. Erst über die Bestätigungsschaltfläche senden Sie die Erklärung ab. Beide Schaltflächen und die Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein.

Speichern Sie anschließend die Erklärung mit Datum und Uhrzeit. Der Anbieter muss den Eingang und den gewünschten Beendigungszeitpunkt sofort elektronisch in Textform bestätigen. Unterscheiden Sie zwischen einer abgeschickten Kündigung und einer bloßen Kündigungsvormerkung. Ein Bildschirm mit einer Rückrufbitte belegt für sich genommen noch nicht, dass Ihre Kündigung erklärt wurde.

Was bringt ein fehlender oder fehlerhafter Button?

Sind die Voraussetzungen des § 312k Abs. 6 BGB erfüllt, müssen Sie bei der Kündigung keine Kündigungsfrist einhalten. Das ist kein automatischer Erlass bereits entstandener Forderungen. Auch die bloße Entdeckung des Fehlers beendet den Vertrag nicht. Für eine Erklärung gegenüber einem abwesenden Empfänger kommt es grundsätzlich auf den Zugang an, wie § 130 BGB bestimmt.

Ein eigenes Beispiel: Sie möchten ein Abo beenden, finden aber nur einen Hinweis auf den Kundenservice. Dokumentieren Sie zunächst das Angebot und den Kündigungsweg. Teilen Sie dem Vertragspartner dann ausdrücklich mit, welchen Vertrag Sie beenden wollen, und benennen Sie den festgestellten Fehler. Wenn Sie sich auf die sofortige Beendigung berufen, können Sie ergänzend hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen. Ob die sofortige Kündigung trägt, bleibt eine Frage des Einzelfalls.

Diese Nachweise helfen bei einer späteren Auseinandersetzung

Eine Website kann nach Ihrer Kündigung anders aussehen. Halten Sie deshalb den Zustand möglichst zeitnah fest. Ein einzelner ausgeschnittener Screenshot ist oft weniger aussagekräftig als eine nachvollziehbare Dokumentation des gesamten Weges.

Sammeln Sie die Unterlagen in einer kurzen zeitlichen Reihenfolge. Notieren Sie auch technische Besonderheiten: Waren Sie angemeldet? Haben Sie die mobile oder die Desktopansicht verwendet? Gab es eine konkrete Fehlermeldung? So lässt sich später unterscheiden, ob der Kündigungsweg fehlt, schwer erreichbar ist oder nur vorübergehend eine technische Störung auftrat.

  • Vertragsbestätigung, Laufzeit und Kundennummer bereithalten.
  • Websiteadresse, Datum und Uhrzeit zusammen mit Screenshots oder einer kurzen Bildschirmaufnahme sichern.
  • Das Onlineangebot zum Vertragsabschluss und den tatsächlichen Kündigungsweg dokumentieren.
  • Den genauen Text Ihrer Kündigung, Versandinformationen und jede Antwort unverändert aufbewahren.

Was tun, wenn trotzdem weiter abgebucht wird?

Widerspricht der Anbieter der Beendigung, bitten Sie ihn um eine konkrete Begründung und einen nachvollziehbaren Beendigungszeitpunkt. Legen Sie Ihre Kündigung und die gesicherten Nachweise dazu. Eine wirksame Kündigung braucht grundsätzlich keine Zustimmung des Vertragspartners. Eine Bestätigung und die rechtliche Wirksamkeit sind unterschiedliche Fragen; die Bundesnetzagentur erläutert dies beispielsweise für Energielieferverträge.

Eine Rückbuchung ersetzt die Kündigung nicht und entscheidet nicht darüber, ob eine Forderung besteht. Prüfen Sie zunächst, für welchen Zeitraum der Anbieter Geld verlangt. Ignorieren Sie Mahnungen oder gerichtliche Schreiben nicht. Vor einer kostenpflichtigen Rechtsverfolgung sollten der streitige Betrag, das Beweisrisiko und die voraussichtlichen Kosten zusammen betrachtet werden.

Kündigung und Widerruf auseinanderhalten

Wollen Sie einen gerade geschlossenen Vertrag rückgängig machen, kann statt einer Kündigung ein gesetzliches Widerrufsrecht relevant sein. § 355 BGB regelt dessen Ausübung, setzt aber voraus, dass Ihnen ein solches Recht eingeräumt ist. Es gilt grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen; deren Beginn richtet sich nach den jeweils einschlägigen Vorschriften.

Bei einem fristgerechten Widerruf sind Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr an die Vertragserklärung gebunden, und empfangene Leistungen sind zurückzugewähren. Die Kündigung eines laufenden Abos betrifft dagegen dessen Beendigung. Benennen Sie deshalb klar, was Sie erreichen möchten. Wer lediglich nicht mehr verlängern will, verfolgt ein anderes Ziel als jemand, der einen neuen Vertrag widerruft.

Quellen & weiterführende Informationen

Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.

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