Flug annulliert: Ist ein Gutschein statt Geld bindend?
Die Airline bietet Flugmeilen oder einen Reisegutschein an. Wann eine Online-Zustimmung genügt, warum ein Kundenkonto allein nicht reicht und welche Nachweise bei der Rückforderung helfen.
Der Fall: Konto angelegt, Flugmeilen nicht erhalten
Nach der Annullierung eines Fluges von Düsseldorf über Abu Dhabi nach Brisbane wurde der Reisenden eine Erstattung in Flugmeilen samt Zusatzgutschriften angeboten. Dafür richtete sie ein Treuekonto ein. Die versprochenen Meilen erhielt sie nicht. Gestritten wurde um 1.189 Euro Ticketkosten (EuGH, C-642/23, Rn. 7 bis 14).
Der EuGH verlangte eine ausdrückliche, endgültige und eindeutige Annahme dieser Erstattungsform. Die bloße Kontoeröffnung reicht dafür nicht, weil sie auch nur der allgemeinen Teilnahme am Treueprogramm dienen kann. Den konkreten Sachverhalt muss das deutsche Gericht prüfen. Der EuGH selbst sprach der Reisenden keine Zahlung zu (Rn. 23 bis 28 und Tenor).
Zuerst die Erstattung wählen, dann ihre Form prüfen
Bei einer Annullierung eröffnet Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 grundsätzlich die Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung. Wer die Erstattung wählt, kann für die erfassten Reiseabschnitte grundsätzlich eine Geldzahlung binnen sieben Tagen verlangen. Reisegutscheine und andere Dienstleistungen setzen nach Art. 7 Abs. 3 das Einverständnis des Fluggasts voraus. Eine mögliche zusätzliche Ausgleichszahlung ist davon zu unterscheiden.
Vorher ist zu klären, ob die Verordnung gilt. Erfasst sind insbesondere Abflüge aus der EU; bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU kommt es grundsätzlich auch auf die ausführende Fluggesellschaft an. Pauschalreisen und bereits gewählte Alternativbeförderungen können weitere Abgrenzungen erfordern (Art. 3 und Art. 8).
Ein Online-Klick kann wirksam sein
Eine fehlende Unterschrift ist kein sicherer Rückforderungsgrund. Im ergänzenden Urteil C-76/23 vom 21. März 2024 akzeptierte der EuGH grundsätzlich eine ausdrückliche Gutscheinwahl durch Absenden eines Online-Formulars. Voraussetzung ist, dass die Airline klar, vollständig und fair über die verfügbaren Erstattungsformen informiert. Dann kann die Wahl den späteren Wechsel zur Geldzahlung ausschließen (Rn. 29 bis 37 und Tenor).
Problematisch sind dagegen unvollständige Informationen, eine vernünftigerweise nicht verständliche Sprache oder ein unfair erschwerter Weg zur Geldzahlung. Gerade zusätzliche Hürden gegenüber der Gutscheinoption können gegen ein informiertes Einverständnis sprechen (C-76/23, Rn. 30 bis 33). Entscheidend ist der damalige Ablauf, nicht nur die heutige Website.
Was aus den Urteilen nicht folgt
Die Entscheidungen machen nicht jeden Gutschein unwirksam. Ob eine bereits wirksame Zustimmung zur Erstattung in Flugmeilen bei später ausbleibender Gutschrift rückgängig gemacht werden kann, ließ der EuGH in C-642/23 ausdrücklich offen: Die zweite Vorlagefrage wurde nicht beantwortet (Rn. 16, 17 und 29). Ein solcher Fall braucht eine gesonderte Prüfung.
Ein eigener vereinfachter Vergleich: Wer lediglich ein Meilenkonto eröffnet, hat damit noch nicht zwingend den Ticketpreis gegen Meilen eingetauscht. Wer nach verständlicher Aufklärung ausdrücklich einen Gutschein anstelle der Geldzahlung auswählt, kann dagegen gebunden sein. Für die Prüfung werden deshalb beide Schritte getrennt dokumentiert.
Neue EU-Regeln gelten erst ab 23. Oktober 2027
Die bereits veröffentlichte Verordnung (EU) 2026/2202 enthält zusätzliche Gutscheinregeln. Nach ihrem Art. 3 gilt sie jedoch erst ab 23. Oktober 2027. Diese künftigen Vorgaben dürfen nicht als bereits heute anwendbare Rückzahlungsrechte dargestellt werden. Für einen konkreten Streit sind Zeitpunkt und einschlägige Rechtslage zu prüfen.
Diese Unterlagen machen Ihre Forderung überprüfbar
Unsere Empfehlung: Fordern Sie die Airline bei einem Streit um Ihre Zustimmung auf, den konkreten Auswahlvorgang und die damals angezeigten Informationen zu benennen. Beschreiben Sie wahrheitsgemäß, was Sie tatsächlich ausgewählt haben. Verwenden Sie einen umstrittenen Gutschein nicht vorschnell, bevor die Folgen geklärt sind.
- Buchungsbestätigung, Ticketpreis und Annullierungsmitteilung sichern.
- Screenshots der Erstattungsoptionen, Bedingungen und Bestätigungs-E-Mails sammeln.
- Kontoeröffnung, Gutscheinwahl und tatsächliche Gutschrift zeitlich auseinanderhalten.
- Bisherige Zahlungsaufforderungen und Antworten der Airline beifügen.
Quellen & weiterführende Informationen
- EuGH, Urteil vom 16.01.2025, C-642/23: amtlicher Volltext zum Treuekonto ↗
- EuGH, Urteil vom 21.03.2024, C-76/23: amtlicher Volltext zur Online-Gutscheinwahl ↗
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004: insbesondere Art. 3, 5, 7 und 8 ↗
- Verordnung (EU) 2026/2202: neue Gutscheinregeln und Anwendung ab 23.10.2027 nach Art. 3 ↗
Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.