Negative eBay-Bewertung: Muss ich „Versandkosten Wucher“ löschen?
Ein Verkäufer verlangt die Löschung Ihrer Bewertung. Der BGH zeigt, weshalb auch scharfe Kritik geschützt sein kann und warum Wortlaut, Kaufbezug und aktuelle Plattformregeln getrennt geprüft werden müssen.
Was der BGH tatsächlich entschieden hat
Ein Käufer bestellte über eBay vier Gelenkbolzenschellen für insgesamt 19,26 Euro brutto. Darin enthalten waren 4,90 Euro Versandkosten. Nach der Lieferung schrieb er: „Ware gut, Versandkosten Wucher!!“ Die Verkäuferin verlangte die Entfernung der Bewertung und Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten. Beim Amtsgericht scheiterte sie, vor dem Landgericht hatte sie Erfolg (BGH, Rn. 1 bis 4).
Der BGH stellte die klageabweisende Entscheidung wieder her. Er verwies die Sache nicht zur erneuten Prüfung zurück, sondern entschied selbst. Die Verkäuferin konnte die Entfernung dieses Kommentars nicht verlangen. Ob der Antrag auf eigene Löschung durch den Käufer oder auf dessen Zustimmung zur Löschung durch eBay zielte, spielte deshalb im Ergebnis keine Rolle (Tenor; Rn. 5, 12 und 43).
Meinungsfreiheit schützt auch unbequeme Kundenkritik
Art. 5 Abs. 1 GG schützt Meinungsäußerungen. Eine Bewertung verliert diesen Schutz nicht schon dadurch, dass sie einseitig, polemisch oder wenig höflich ausfällt. Der BGH behandelte den konkreten Kommentar als Werturteil über die Versandkosten. Eine ausgewogene Darstellung oder ausführliche Begründung war dafür nicht erforderlich (Rn. 35 und 39).
Der Schutz ist nicht grenzenlos. Art. 5 Abs. 2 GG nennt unter anderem die allgemeinen Gesetze und die persönliche Ehre. Auch der geschäftliche Ruf des Verkäufers zählt. Regelmäßig sind die gegenläufigen Interessen abzuwägen. Deshalb wäre die Regel „Keine Schmähkritik, also immer erlaubt“ zu weit. Schmähkritik ist zudem eng zu verstehen: Die persönliche Diffamierung muss die Auseinandersetzung in der Sache in den Hintergrund drängen. Im entschiedenen Fall blieb der Bezug zur Versandleistung erhalten (Rn. 30 bis 31 und 40 bis 41).
„Wucher“ war hier ein Werturteil, kein festgestellter Betrug
Das Urteil stellt nicht fest, dass die Verkäuferin strafbar gehandelt oder Versandkosten falsch berechnet hatte. Zwischen den Parteien war sogar streitig, ob die Ware als Paket oder in einem einfachen Briefumschlag versandt worden war. Der BGH erklärte diese Behauptung des Käufers nicht zur bewiesenen Tatsache. Entscheidend war, wie der veröffentlichte Kommentar für sein Publikum zu verstehen war (Rn. 35 bis 37).
Ein eigenes, vereinfachtes Beispiel: „Die Versandkosten finde ich überzogen“ bewertet einen Preis. „Mir wurden zweimal Versandkosten abgebucht“ beschreibt dagegen einen überprüfbaren Vorgang. Wer beides vermischt, sollte Kontoauszug, Rechnung und Wortlaut gemeinsam prüfen. Das BGH-Urteil erlaubt nicht, eine unzutreffende Tatsachenbehauptung durch den Zusatz „meine Meinung“ abzusichern. Diese Unterscheidung folgt aus der Einordnung in Rn. 35 bis 37.
Verkäuferanspruch und eBay-Regeln auseinanderhalten
Die damals maßgebliche eBay-Klausel verlangte sachliche Bewertungen und untersagte Schmähkritik. Der BGH legte sie so aus, dass sie keine strengeren vertraglichen Grenzen für Werturteile schuf als das allgemeine Äußerungsrecht. Das bedeutet nicht, dass Plattformregeln grundsätzlich bedeutungslos wären. Das Gericht berücksichtigte die damaligen AGB gerade bei der Auslegung des Kaufvertrags (Rn. 14 bis 22 und 32).
Nach der aktuell gelesenen eBay-Richtlinie werden bestimmte verletzende, irrelevante oder manipulative Bewertungen entfernt; Händler können eine Prüfung beantragen. Diese Plattformentscheidung ist von einem gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen den Verfasser zu unterscheiden. Das Urteil von 2022 bestätigt weder jede heutige Löschungsentscheidung noch einen automatischen Anspruch auf Wiederveröffentlichung. Die aktuelle Richtlinie ist unten gesondert verlinkt.
Was Sie bei einer Löschungsforderung sichern sollten
Unsere praktische Empfehlung: Sichern Sie zuerst die vollständige Bewertung und den Kaufvorgang. Prüfen Sie anschließend, welche konkrete Aussage beanstandet wird und ob es um Tatsachen, eine Wertung oder beides geht. Eine anwaltliche Abmahnung oder gerichtliche Frist sollte zeitnah geprüft werden. Das Urteil ersetzt weder die Prüfung Ihrer Formulierung noch einer verlangten Unterlassungserklärung.
- Bewertung einschließlich Datum, URL, Sternebewertung und erkennbarem Zusammenhang sichern.
- Angebot, Bestellung, Rechnung, Zahlungsbeleg und Versandinformationen zusammenstellen.
- Nachrichten, Löschungsverlangen und Plattformantworten vollständig aufbewahren.
- Unzutreffende Angaben offen benennen; eine sachliche Kritik nicht mit ungesicherten Vorwürfen verschärfen.
Quellen & weiterführende Informationen
- BGH, Urteil vom 28.09.2022, VIII ZR 319/20: amtlicher Volltext ↗
- Art. 5 GG: Meinungsfreiheit und ihre Grenzen ↗
- eBay: aktueller Grundsatz zu Bewertungen ↗
Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.