DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbHFrankfurt am Main · Bundesweit

Für ärztliche Content-Creator, Praxen, Kliniken und Gesundheitsmarken

Gesundheit & Medfluencer.

Medizin erklären. Werbung sorgfältig prüfen.

Ein Aufklärungsvideo, eine Produktkooperation und ein Praxisbeitrag können unterschiedliche Regeln auslösen. Wir begleiten die rechtliche Prüfung von Gesundheitskommunikation auf Websites und sozialen Plattformen. Im Mittelpunkt stehen konkrete Aussagen, Bildmaterial, Kooperationen und der Umgang mit Patientendaten.

Anliegen besprechen

Gesundheit & Medfluencer

Aus Ihrer Praxis.
Für Ihren Alltag.

Wir verbinden die Rechtsfragen, die in Ihrer Branche zusammengehören. Ausgangspunkt ist Ihr konkretes Projekt oder Anliegen.

01

Beiträge & Gesundheitswerbung

Wir betrachten Produkt, Aussage, Zielgruppe und Veröffentlichung gemeinsam. Heilmittelwerberecht, Wettbewerbsrecht und bei Lebensmitteln die besonderen Regeln für gesundheitsbezogene Angaben werden nach dem jeweiligen Anwendungsbereich eingeordnet.

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02

Ärztliche Rolle & Kooperationen

Welche beruflichen Vorgaben gelten, richtet sich auch nach der zuständigen Kammer und Berufsordnung. Wir prüfen die konkrete Kommunikationsmaßnahme und vereinbaren den erforderlichen Umfang der berufsrechtlichen Prüfung.

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03

Patientenbilder, Datenschutz & Vertraulichkeit

Behandlungsberichte und Vorher-Nachher-Darstellungen brauchen eine eigene Prüfung. Eine Einwilligung löst nicht automatisch sämtliche Werbeprobleme. Wir betrachten Datennutzung, Erkennbarkeit und Schweigepflicht im Zusammenhang.

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04

Redaktionsregeln & Beanstandungen

Wir unterstützen bei Vorgaben für Redaktion, Freigabe und Zusammenarbeit mit Agenturen. Bei Abmahnungen und angegriffenen Veröffentlichungen prüfen wir die Unterlagen und das weitere Vorgehen.

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Zur Vorbereitung

Das hilft uns,
Ihr Vorhaben zu verstehen.

Beschreiben Sie Ihr Anliegen zunächst kurz. Die Übermittlung weiterer Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Vollständiger Beitrag mit Bildern, Video und Begleittext
  • Beworbenes Produkt oder Behandlung und angesprochene Zielgruppe
  • Kooperationsvertrag, Vergütung und gewünschte Freigaben
  • Bei ärztlicher Tätigkeit: Kammerzugehörigkeit und betroffene berufliche Rolle

So arbeiten wir zusammen.

Wir vereinbaren den Auftrag, den anwaltlichen Ansprechpartner und die Vergütung vor der Bearbeitung.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

03

Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Gut zu wissen

Ihre Fragen.

Gilt das Heilmittelwerbegesetz für jeden Gesundheitstipp?

Nicht jeder Beitrag ist Werbung im Anwendungsbereich des HWG. Maßgeblich sind Inhalt, Zweck und Gegenstand. Allgemeine Aufklärung, eine Arzneimittelwerbung und Werbung für Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht pauschal gleichbehandelt werden.

Reicht eine Werbekennzeichnung bei einer Produktkooperation?

Eine Kennzeichnung kann erforderlich sein, macht aber eine inhaltlich unzulässige Werbeaussage nicht zulässig. Berufsrecht, produktbezogene Werberegeln und mögliche Irreführung sind zusätzlich zu betrachten.

Ist das eine medizinische Begutachtung?

Wir bieten eine rechtliche Prüfung Ihrer Kommunikation. Medizinische Wirksamkeitsbeurteilungen, Zulassungsfragen oder ein umfassendes medizinrechtliches Mandat sind damit nicht automatisch beauftragt. Einen darüber hinausgehenden Bedarf klären wir gesondert.

DR. SARAFI Rechtsanwälte

Ihr Anliegen: Gesundheit & Medfluencer

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.