DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbHFrankfurt am Main · Bundesweit

Ihr guter Ruf verdient eine klare Antwort.

Bewertung erhalten.
Handlungsmöglichkeiten klären.

Falsche Vorwürfe, unbekannte Kunden oder persönliche Angriffe? Erfassen Sie bis zu fünf Bewertungen und erfahren Sie, welche Punkte für ein Vorgehen wichtig sind.

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Die konkrete Bewertung zählt.

Bewertung 1

Ein Pseudonym beweist keinen fehlenden Kontakt. Auch eine Anfrage oder ein Terminversuch kann relevant sein.

Keine automatische Löschung. Keine individuelle Rechtsprüfung durch das Tool. Anwaltliche Leistungen nur nach gesonderter Vereinbarung.

Presse- und Äußerungsrecht

Ihr Ruf ist mehr als eine Sternezahl.

Wir bearbeiten Konflikte um öffentliche Äußerungen und digitale Reputation. Bei Bewertungen kommt es auf die Aussage, ihren Kontext und die tatsächliche Grundlage an. Auch scharfe Kritik kann zulässig sein.

Negative Meinungen können durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützt sein. Ob eine Bewertung rechtswidrig ist, hängt von ihrem Inhalt, dem tatsächlichen Kontakt und dem Kontext ab. Eine schlechte Sternezahl allein begründet keinen Löschungsanspruch. Art. 5 Abs. 2 GG nennt insbesondere die allgemeinen Gesetze und das Recht der persönlichen Ehre als Grenzen. Meinungsfreiheit und entgegenstehende Rechte sind im konkreten Fall zu berücksichtigen.

Art. 5 GG im Wortlaut

Nach einer Beauftragung prüfen wir die betroffenen Inhalte und das passende Vorgehen: eine begründete Meldung an die Plattform, Ansprüche gegen den Verfasser oder gegebenenfalls gerichtliche Schritte.

Unsere Arbeit im Presse- und Äußerungsrecht

Google-Bewertungen selbst bearbeiten

Meldung, Einspruch und rechtliche Beanstandung.

Die folgenden Links führen zu Google. Dort entscheiden Sie selbst, ob Sie eine Meldung absenden. Der Check übermittelt keine Angaben dorthin.

Status und Einspruch

Im Google-Tool zur Verwaltung von Bewertungen lässt sich der Bearbeitungsstand prüfen. Nach einer ablehnenden Entscheidung ist für geeignete Rezensionen ein einmaliger Einspruch vorgesehen. Halten Sie die Entscheidung und Ihre Begründung bereit.

Bewertungen bei Google verwalten

Rechtliche Gründe benennen

Google bietet einen gesonderten Meldeweg für rechtliche Beanstandungen. Wählen Sie das betroffene Produkt, bei Rezensionen regelmäßig Google Maps und ähnliche Produkte. Eine Richtlinienmeldung ersetzt diese rechtliche Meldung nicht.

Googles rechtlichen Meldeweg öffnen
Kann jede Ein-Stern-Bewertung gelöscht werden?

Nein. Auch scharfe oder unangenehme Kritik kann zulässig sein. Die Sternezahl allein begründet keinen Löschungsanspruch.

Reicht ein unbekannter Name?

Ein Pseudonym beweist nicht, dass es keinen tatsächlichen Kontakt gab. Prüfen Sie den geschilderten Vorgang. Ein wahrheitsgemäßes Bestreiten eines Kontakts kann Prüfpflichten auslösen; eine Entfernung ist damit nicht garantiert.

Gilt der Check auch für Ärzte und Arbeitgeber?

Ja, er dient auch als erste Orientierung bei Praxis- und Arbeitgeberbewertungen. Berufsgeheimnisse, Beschäftigtenrechte und die Besonderheiten der Plattform müssen bei einer anwaltlichen Prüfung gesondert berücksichtigt werden.

Wird die Bewertung sofort gemeldet?

Nein. Der Check übermittelt nichts an die Plattform. Auf Wunsch übermitteln Sie Ihre Angaben direkt an die Kanzlei. Wir prüfen zunächst die mögliche Übernahme und vereinbaren die Vergütung vor einer Bearbeitung.

Rechtlicher Hintergrund

Der BGH hat für ein Hotelbewertungsportal entschieden, dass die Rüge eines fehlenden Gästekontakts grundsätzlich Prüfpflichten auslösen kann. Ist die Identität des Bewertenden ohne Weiteres erkennbar, kann eine nähere Begründung nötig sein. Rechtsmissbräuchliche Rügen sind ausgenommen. Eine automatische Übertragung auf jede Plattform oder eine Löschungsgarantie folgt daraus nicht.

BGH, Urteil vom 09.08.2022, VI ZR 1244/20, insbesondere Rn. 28 bis 31 und 37 bis 40 (Volltext auf EUR-Lex)

Stand: 11.10.2026. Der Check ist ein unabhängiges Angebot unserer Kanzlei, kein Angebot der genannten Plattformen.