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Presse- und Äußerungsrecht

DR. SARAFI Rechtsanwälte wehren Unterlassungs- und Geldentschädigungsansprüche einer ehemaligen Bundesstützpunkttrainerin nach Missbrauchsskandal im Kunstturnen ab

DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH2 Min. Lesezeit

Aus unserem Pressearchiv. Diese Mitteilung gibt den Stand der ursprünglichen Veröffentlichung vom 12. Februar 2026 wieder. Spätere Entwicklungen des Verfahrens sind darin nicht automatisch berücksichtigt.

Im Dezember 2024 wurde, angestoßen durch einen Instagram-Beitrag der ehemaligen Kunstturnerin Tabea Alt, überregional über Missbrauchsvorwürfe und problematische Zustände am Kunst-Turn-Forum Stuttgart berichtet. Die Vorwürfe fanden sowohl in der nationalen als auch in der internationalen Presse erhebliche Beachtung.

Der Deutsche Turner-Bund (DTB) reagierte unter anderem mit der Freistellung von Trainerinnen und Trainern und beauftragte eine Rechtsanwaltskanzlei mit einer Untersuchung der erhobenen Vorwürfe. Auch über strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurde öffentlich berichtet. Die umfangreiche Presseberichterstattung sowie öffentliche Äußerungen ehemaliger Turnerinnen setzten sich teilweise äußerst kritisch mit den Trainingsbedingungen, einzelnen Trainerinnen und Trainern sowie der Verantwortung des DTB auseinander.

Zu den in der Berichterstattung namentlich genannten Personen gehörte auch die spätere Klägerin. Sie war als Bundesstützpunkttrainerin am Kunst-Turn-Forum Stuttgart tätig und trainierte unter anderem Turnerinnen, die an Olympischen Spielen teilnahmen. Darüber hinaus war sie bei internationalen Wettkämpfen als verantwortliche Trainerin im Einsatz. Auch etablierte Medien berichteten unter Nennung ihres Namens und unter Verwendung von Bildern über sie.

Die angegriffenen Facebook-Beiträge

Unser Mandant griff die öffentliche Berichterstattung in einer Facebook-Gruppe auf, teilte entsprechende Beiträge und kommentierte die bekannt gewordenen Vorgänge. Dabei zeigte er sich insbesondere über die geschilderten Zustände schockiert, forderte Solidarität mit den Betroffenen und verlangte Konsequenzen für Verantwortliche.

Hiergegen ging die ehemalige Bundesstützpunkttrainerin gerichtlich vor. Gegenstand ihrer Klage waren insgesamt 32 Äußerungen aus 19 verschiedenen Beiträgen unseres Mandanten. Neben umfangreichen Unterlassungsansprüchen machte sie eine Geldentschädigung von mindestens 8.000 EUR geltend.

Vollständige Klageabweisung in erster Instanz

Nachdem eine vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits nicht zustande gekommen war, konnte sich unser Mandant erstinstanzlich vollumfänglich durchsetzen.

Das Gericht wies die Klage insgesamt ab. Damit blieben sowohl die geltend gemachten Unterlassungsansprüche hinsichtlich sämtlicher angegriffener Äußerungen als auch der Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung ohne Erfolg.

Die Klägerin hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Das Verfahren ist daher noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

Äußerungsrechtliche Ansprüche prüfen lassen

Der Fall verdeutlicht, dass umfangreiche äußerungsrechtliche Forderungen sorgfältig daraufhin geprüft werden sollten, ob die angegriffenen Aussagen tatsächlich rechtswidrig sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Äußerungen im Zusammenhang mit einer bereits bestehenden öffentlichen Debatte und einer umfangreichen Medienberichterstattung stehen.

Wer mit Unterlassungs-, Geldentschädigungs- oder sonstigen äußerungsrechtlichen Ansprüchen konfrontiert wird, sollte diese daher nicht ungeprüft akzeptieren. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann dazu beitragen, unberechtigte Forderungen erfolgreich abzuwehren.

Sind auch Sie mit aus Ihrer Sicht unbegründeten Unterlassungs- oder Geldentschädigungsansprüchen wegen öffentlicher Äußerungen konfrontiert, unterstützen Sie DR. SARAFI Rechtsanwälte bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Verteidigung.

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