Wir berichteten, dass das OLG Hamm mit Urteil vom 21. März 2023, I-21 U 116/21 der Argumentation von DR. SARAFI zur teleologischen Reduktion des § 817 S. 2 BGB gefolgt ist („OLG Hamm schließt sich der Argumentation von DR. SARAFI an.“)

Dieses Verfahren liegt nun beim BGH, der auch über diese Rechtsfrage entscheiden wird.

Der BGH hat mit Beschluss vom 10. Januar 2024, Aktenzeichen I ZR 53/23, das Revisionsverfahren in Erwartung einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vorübergehend ausgesetzt. Dieser Schritt erfolgte aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens des Civil Court Malta vom 11. Juli 2023 im Verfahren C-440/23. Im Kern dieses Vorabentscheidungsverfahrens steht die Frage, inwieweit § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2012 (GlüStV 2012) mit dem Unionsrecht vereinbar ist.