Kanzlei für Medienrecht

RECHT DER NEUEN MEDIEN

Wir sind auf das Medienrecht, genauer auf das Recht der Neuen Medien, spezialisiert.

Beim Medienrecht handelt es sich um einen Bereich, der sich mit den Regelungen privater und öffentlicher Information und Kommunikation befasst und somit die juristischen Teilbereiche des öffentlichen Rechts, des Zivilrechts und des Strafrechts durchdringt.

Das Medienrecht umfasst als interdisziplinäre Rechtsmaterie verschiedene Rechtsgebiete. Unserem Verständnis nach beinhaltet es nicht nur das Presserecht, welches sich mit dem (öffentlichen) Äußerungsrecht befasst, sondern erstreckt sich auch auf Bereiche des Unternehmensrechts wie Marken– und Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht im Kontext bildender Künste, sowie das Internet- und IT-Recht, wo wir insbesondere auf den Gebieten des Datenschutzrechts und des Technologierechts tätig sind, sowie die zugehörigen strafrechtlichen Spezialgebiete.

Aus diesem Grund zählen zu unseren Mandanten nicht nur Werbe- und Marketingagenturen, IT-Startups und Influencer, sondern ebenfalls Künstler, E-Commerce-Anbieter und alle, die im Internet aktiv sind.