ÄUSSERUNGSRECHT

Im Zeitalter der digitalen Kommunikation und der sozialen Medien gewinnt das Äußerungsrecht zunehmend an Bedeutung. Es betrifft das komplexe Spannungsfeld zwischen der Meinungsfreiheit des Äußernden und dem Persönlichkeitsrecht der Personen, über die (sich) geäußert wird. Die Meinungsfreiheit ist ein fundamentales Gut, das es Individuen ermöglicht, ihre Gedanken und Überzeugungen frei zu äußern. Sie ist ein Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften und wird hochgehalten, um eine offene und pluralistische Diskussionskultur zu fördern. Gleichzeitig ist das Persönlichkeitsrecht, das aus der Menschenwürde abgeleitet ist, ein ebenso unverzichtbares Recht, das den Einzelnen vor ungerechtfertigten Eingriffen in seine Privatsphäre und Ehre schützt.

Die Herausforderung im Äußerungsrecht liegt darin, eine Abwägung zwischen diesen beiden Rechtsgütern zu finden. Unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und Formalbeleidigungen genießen keinen Schutz der Meinungsfreiheit. In solchen Fällen steht das Persönlichkeitsrecht im Vordergrund. Jedoch ist die Abgrenzung zwischen zulässiger Meinungsäußerung und rechtswidriger Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht immer eindeutig. Äußerungen, die sowohl Elemente der Meinungsäußerung als auch der Tatsachenbehauptung enthalten, machen einen Großteil der juristischen Auseinandersetzungen aus. Die Bestimmung dessen, was als Schmähkritik zu klassifizieren ist, erweist sich in der Praxis als besonders komplex und ist Gegenstand fortlaufender gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Die langjährige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts spielt eine entscheidende Rolle bei der Interpretation und Anwendung des Äußerungsrechts. Nur durch die genaue Betrachtung dieser Urteile können die oft fließenden Grenzen zwischen zulässiger Meinungsfreiheit und rechtswidriger Äußerungen angemessen gezogen werden.

Unsere Kanzlei verfügt über spezialisiertes Wissen und Erfahrung im Bereich des Äußerungsrechts. Wir unterstützen sowohl Personen, die das Gefühl haben, ihre Meinungsfreiheit sei ungerechtfertigt eingeschränkt, als auch Personen, die der Ansicht sind, dass über sie in einer Weise gesprochen wird, die ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Unsere Expertise ermöglicht es uns, in diesem komplexen und dynamischen Rechtsgebiet effektiv zu navigieren, um die Interessen unserer Mandanten zu schützen und zu vertreten. Unser Ansatz zielt darauf ab, nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen zu führen, sondern auch eine Kultur der Achtung und des Verständnisses für die Bedeutung und die Grenzen der Meinungsfreiheit zu fördern.

LEISTUNGEN IM ÄUSSERUNGSRECHT

ABMAHNUNGEN

Ob Sie eine Abmahnung aussprechen möchten oder selbst abgemahnt wurden – wir stehen Ihnen zur Seite. Unsere Expertise umfasst sowohl die Erstellung von Abmahnungen als auch die effektive Verteidigung gegen diese, um Ihre Rechte und Interessen zu wahren.

UNTERLASSUNGSERKLÄRUNGEN

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte durch das Einfordern von Unterlassungserklärungen oder prüfen eingeforderte Erklärungen auf ihre Rechtmäßigkeit.

EINSTWEILIGE VERFÜGUNGEN

Sollten außergerichtliche Maßnahmen nicht zum erhofften Ergebnis führen, leiten wir umgehend gerichtliche Schritte ein. Zugleich verteidigen wir Sie vor Gericht. Darüber hinaus spielen Straftatbestände oftmals eine Rolle im Rahmen von Äußerungsstreitigkeiten. Wir unterstützen Sie bei der Erstattung von Strafanzeigen, übernehmen aber auch Ihre Verteidigung im äußerungsstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft oder vor dem Strafgericht.