Das Landgericht Hamburg hat die bereits von uns am 2. August 2024 erwirkte einstweilige Verfügung gegen die umstrittene Content-Creatorin Shurjoka in der mündlichen Verhandlung am 15. November 2024 bestätigt.

Sachverhalt:

Die Streamerin Shurjoka ist immer wieder in öffentliche Kontroversen verwickelt, vor allem in Konflikte mit Personen des öffentlichen Lebens aus den Bereichen YouTube und Twitch. Mit unsachlichen sowie teils diffamierenden und erfundenen Vorwürfen gegen Personen des öffentlichen Lebens, oft mit deutlich größerer Reichweite, provoziert sie Reaktionen und zieht mediale Aufmerksamkeit auf sich. Dies trägt nicht nur zur Steigerung ihrer eigenen Reichweite bei, sondern ermöglicht ihr auch wirtschaftliche Vorteile. Kommen Reaktionen zurück, stilisiert sie sich als Opfer antifeministischer Hasskampagnen. Plattformen wie Die Zeit, RND und ZDF Magazin Royale bzw. der Komiker Böhmermann unterstützten dieses Narrativ in der Vergangenheit, ohne es kritisch zu hinterfragen. Dabei haben z.B. auch bekannte feministische Persönlichkeiten starke Kritik an Shurjoka geübt. Daneben wurde ihr gerichtlich wiederholt untersagt, verschiedene unwahre und rufschädigende Tatsachenbehauptungen über andere Personen zu verbreiten. Dies zeigt, dass sie dazu neigte, ungeprüfte und haltlose Anschuldigungen öffentlich zu äußern, die für die Betroffenen erhebliche negative Konsequenzen hatten.

Ein besonders gravierender Vorfall ereignete sich im Sommer 2024, als Shurjoka unseren Mandanten, einen Journalisten, öffentlich bezichtigte, Kinderpornografie konsumiert zu haben, nachdem er zuvor Kritik an ihr geäußert hatte.

Diese Vorwürfe waren völlig haltlos. Die unbegründeten und diffamierenden Behauptungen zielten allein darauf ab, unseren Mandanten gesellschaftlich zu isolieren und nachhaltig zu schädigen.

Nach einer erfolglosen Abmahnung stellten wir einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Shurjoka, der am 2. August 2024 stattgegeben wurde. Infolge der einstweiligen Verfügung musste Shurjoka mindestens einen Twitter- bzw. X-Beitrag löschen und hat seither davon abgesehen, ihre Äußerungen zu wiederholen.

Shurjoka behauptete daraufhin öffentlich, sie sei nicht angehört worden, da wir dem Gericht eine falsche E-Mail-Adresse von ihr übermittelt hätten und dass das Gericht ihr untersagt hätte, über ihr Kindheitstrauma zu sprechen – eine weitere falsche Darstellung.

Tatsächlich wurde dem Landgericht von uns keine E-Mail-Adresse von Shurjoka mitgeteilt, sondern – wie es die Zivilprozessordnung (ZPO) vorsieht – ihre ladungsfähige Wohnanschrift. Diese falsche Behauptung seitens Shurjoka dient dazu, den Eindruck zu erwecken, dass die einstweilige Verfügung gegen sie durch einen unlauteren Trick von uns erwirkt wurde. Offenbar hat das Gericht sich die E-Mail-Adresse entweder aus unserem Abmahnschreiben oder von ihrem öffentlichen Twitter-Profil beschafft. Es sei zudem betont, dass das Gericht Shurjoka selbstverständlich nicht verboten hat, über ihr Kindheitstrauma zu sprechen, sondern ihr untersagt hat, unwahre Tatsachenbehauptungen zu tätigen, wonach unser Mandant sich Kinderpornografie angesehen hätte.

Shurjoka legte Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung ein und hat unter anderem vorgetragen, sie sei nicht ausreichend angehört worden. Ferner versuchte Shurjoka das Gericht davon zu überzeugen, dass sie berechtigt sei zu behaupten, unser Mandant habe sich Kinderpornografie angesehen. Das Landgericht Hamburg machte in der Verhandlung am 15. November 2024 jedoch unmissverständlich deutlich, dass es ihrer Argumentation nicht folgt. Es betonte zudem, dass Shurjoka auch im Rahmen des Widerspruchsverfahrens umfassend Gelegenheit hatte, ihren Standpunkt darzulegen: Ihre Anwälte, gegen die wir schon für KuchenTV erfolgreich vorgegangen sind, weil diese unzulässige Äußerungen auf ihrer Webseite veröffentlichten, reichten ausführliche und detaillierte schriftliche Stellungnahmen ein und versuchten – sowohl schriftlich als auch in der mündlichen Verhandlung – das Gericht davon zu überzeugen, dass Shurjoka berechtigt sei, ihre haltlosen Äußerungen zu tätigen. Sie blieben jedoch erfolglos.

Das Landgericht Hamburg bestätige mit Urteil vom 15. November 2024 die einstweilige Verfügung in vollem Umfang. Sämtliche Verfahrenskosten wurden ihr auferlegt.

Fazit:

Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit eines wirksamen Rechtsschutzes bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen und verdeutlicht, wie entscheidend schnelles und entschlossenes Handeln in solchen Situationen sein kann, um eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

DR. SARAFI Rechtsanwälte haben die Interessen ihres Mandanten erfolgreich verteidigt und damit maßgeblich zur Wahrung seiner Reputation beigetragen.