In einem öffentlich diskutierten Fall hat unsere Kanzlei für den bekannten Meinungsblogger KuchenTV ein wichtiges Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren erwirkt.

Dem ganzen liegt folgendes zugrunde:

Wir berichteten darüber, dass wir gerichtlich den Twitch-Kanal des Live-Streamers, Content Creators und Social-Media-Influencers KuchenTV entsperrt haben.

Ein Rechtsanwalt für Medienrecht, dessen Namen wir aus Respekt und Kollegialität nicht preisgeben möchten, hatte sich auf seiner Website in einer Weise über unseren Mandanten geäußert, die sowohl herablassend als auch rechtlich bedenklich war. Ein wesentlicher Anlass dieses Artikels und die Äußerungen des betreffenden Rechtsanwalts war der gerichtliche Erfolg unseres Mandanten KuchenTV, der zur Entsperrung seines Twitch-Kanals führte. Der betreffende Anwalt vertritt eine Influencerin, die öffentlich in Konflikt mit unserem Mandanten steht und hat seine Unzufriedenheit über die Wiederherstellung des Twitch-Zugangs unseres Mandanten zum Ausdruck gebracht.

Der betreffende Artikel enthielt nicht nur eine unzulässige Verdachtsberichterstattung, sondern streute zudem verdeckt unwahre Behauptungen und unzulässige Meinungsäußerungen – die bekanntlich schwer zu verbieten sind.

Wir forderten den Kollegen zunächst im Rahmen einer außergerichtlichen Abmahnung auf, seinen Beitrag entsprechend zu korrigieren. Der Rechtsanwalt war aber der Auffassung, er sei im Recht und dürfte diesen Artikel so verfassen und belassen, wie er ihn verfasst hat. Stattdessen wurden uns Rechtsbrüche vorgeworfen.

Um unseren Mandanten bestmöglich zu schützen, rieten wir ihm an, eine einstweilige Verfügung beim Landgericht zu beantragen. Das zuständige Landgericht nahm sich der Sache an und berief eine mündliche Verhandlung ein. Während dieser Verhandlung wies das Landgericht darauf hin, dass es ebenfalls von einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung ausginge. Daraufhin hat der gegnerische Rechtsanwalt diesbezüglich die sofortige Anerkenntnis erklärt und damit zum Ausdruck gebracht, dass er es nunmehr einsieht, dass wir im Recht waren. Bei den übrigen Vorwürfen blieb er jedoch bei seiner Haltung, rechtmäßig gehandelt zu haben.

Mit Urteil vom 22. März 2024 hat das Landgericht uns in allen Punkten Recht gegeben. Dem Rechtsanwalt wurde gerichtlich verboten, die angegriffenen Äußerungen zu wiederholen. Sein Artikel ist zwischenzeitlich angepasst worden. Dieser Fall verdeutlicht, dass nicht nur unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik unzulässig sind und gerichtlich verboten werden können, sondern dass auch die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung nicht nur bei Journalisten gelten und dass auch Meinungsäußerungen ihre Grenzen dort haben, wo das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwiegt.