Für Creator, Streamer, Personen des öffentlichen Lebens, Verlage und Redaktionen
Presse- und Äußerungsrecht.
Die digitale Öffentlichkeit. Unser Schwerpunkt.
Wir vertreten Creator, Streamer und andere Personen des öffentlichen Lebens in Konflikten um öffentliche Aussagen. Auf Twitch, YouTube, Instagram und TikTok ebenso wie gegenüber klassischen Medien. Presse- und Äußerungsrecht gehört zu den prägenden Schwerpunkten unserer Kanzlei: vom Umgang mit einer Anfrage bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung.
Im Verfahren 16 U 80/24 vertrat Dr. Nik Sarafi den beklagten Streamer. Wettbewerbliche Ansprüche blieben erfolglos; äußerungsrechtlich fiel die Entscheidung teilweise zugunsten beider Seiten aus.
Nach einer Ablehnung in erster Instanz erreichten wir laut unserem veröffentlichten Fallbericht eine einstweilige Verfügung gegen eine Behauptung über einen angeblichen Standort-Leak.
Unser Fallbericht dokumentiert das Urteil des LG Braunschweig zur Kontosperre. Im Mittelpunkt standen auch die Zuständigkeit deutscher Gerichte und die Vertragsklauseln der Plattform.
Die Fallberichte dokumentieren den jeweiligen damaligen Verfahrensstand. Sie erlauben keine Zusage zum Ausgang eines anderen Mandats.
Ihre Ansprechpartner: Presse- und Äußerungsrecht
Dr. Nik Sarafi
Rechtsanwalt · Gründer & Geschäftsführer
Dr. Nik Sarafi vertritt Creator, Streamer und andere Beteiligte in presse- und äußerungsrechtlichen Auseinandersetzungen. Weitere Schwerpunkte liegen im Medien- und Glücksspielrecht sowie bei digitalen Geschäftsmodellen. Er verantwortet die Ausrichtung der Kanzlei.
Lawrence Thiemann berät und vertritt Unternehmen und Personen des öffentlichen Lebens im Presse- und Äußerungsrecht, Urheber- und Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Zu seinen Schwerpunkten gehören die Begleitung kritischer Berichterstattung und der Schutz der Reputation. Darüber hinaus berät und vertritt er im Arbeitsrecht und Datenschutzrecht.
Ein kurzer Clip kann eine lange Vorgeschichte haben. Vor Gericht arbeiten wir heraus, was tatsächlich gesagt wurde, welchen Kontext das Publikum kannte und welche Bedeutung die angegriffene Aussage in der konkreten Debatte hat. Wir verbinden die rechtliche Prüfung mit dem Verständnis für Livestreams, Reactions, Community-Kommunikation und die wirtschaftliche Bedeutung öffentlicher Reichweite.
01
Rechtliche Begleitung in Kommunikationskrisen
Bei Vorwürfen, Medienanfragen oder einer öffentlichen Eskalation prüfen wir geplante Stellungnahmen, Veröffentlichungen und mögliche rechtliche Schritte. Wir stimmen die anwaltliche Reaktion mit Ihren Kommunikationsverantwortlichen ab.
Wir begleiten Veröffentlichungen und Konflikte um politische Aussagen. Rolle, verwendeter Kommunikationskanal und die Abgrenzung zwischen privater, parteipolitischer und amtlicher Äußerung gehören zur Prüfung.
Wir prüfen Tatsachenbehauptungen, Wertungen und Verdachtsäußerungen über Sie oder Ihr Unternehmen. Dazu gehören auch zusammengeschnittene Clips, vermeintliche Zitate, Thumbnails und veröffentlichte Chatnachrichten. Aus Inhalt, Belegen und Verbreitung entwickeln wir das rechtliche Vorgehen.
04
Meinungsfreiheit und eigene Veröffentlichungen verteidigen
Wer kommentiert, kritisiert oder auf andere Beiträge reagiert, kann selbst mit Unterlassungsforderungen konfrontiert werden. Wir prüfen Abmahnungen und beantragte Verbote, ordnen die Aussage im Gesamtzusammenhang ein und vertreten Ihre Position außergerichtlich und vor Gericht.
05
Livestreams und Reactions vor Gericht erklären
Originalstream, Clip und Reaktion sind nicht dasselbe. Wir bereiten Zeitstempel, den Gesprächsverlauf, erkennbare Bezüge und gegebenenfalls den Chatkontext für den konkreten Prozess auf. Dabei trennen wir die äußerungsrechtliche Bewertung von Fragen des Urheberrechts und der Plattformbedingungen.
Bei laufender Verbreitung prüfen wir Dringlichkeit, Beweislage und geeignete Anträge. Ebenso verteidigen wir gegen beantragte oder bereits erlassene Verfügungen. Antrag, Erwiderung und weitere Verfahrensschritte werden auf den konkreten Inhalt und das vereinbarte Mandatsziel abgestimmt.
07
Presseanfragen und redaktionelle Veröffentlichungen
Wir begleiten Betroffene bei journalistischen Anfragen und beraten Verlage, Redaktionen und journalistisch arbeitende Creator vor einer Veröffentlichung. Im Mittelpunkt stehen Tatsachengrundlage, Stellungnahmen, Verdachtsberichterstattung sowie Text, Bild und Überschrift im Zusammenhang.
Wenn eine Auseinandersetzung zusätzlich zur Sperrung eines Kanals führt, prüfen wir das Vorgehen gegenüber der Plattform in unserem Medienrecht. Zuständigkeit, Vertragsbedingungen und die beanstandeten Inhalte brauchen eine eigene Prüfung.
Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.
Vollständiger Beitrag oder Originalstream, URL und Zeitstempel
Beanstandete Passagen mit vorherigem und nachfolgendem Kontext
Zeitpunkt der Veröffentlichung und Ihrer Kenntnisnahme
Abmahnung, gerichtliche Schreiben oder journalistische Anfrage mit Fristen
Belege zu Tatsachen und bisherigen öffentlichen Reaktionen
Zusammenarbeit
Von der Anfrage zum Mandat.
Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.
01
Anfrage
Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.
02
Mandatsübernahme
Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.
03
Bearbeitung
Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.
Presse- und Äußerungsrecht
Fragen & Antworten.
Gelten für bekannte Creator andere Regeln als für Privatpersonen?
Öffentliche Bekanntheit kann in der Abwägung eine Rolle spielen, beseitigt aber den Persönlichkeitsschutz nicht. Entscheidend sind unter anderem Anlass, Inhalt und Kontext der Veröffentlichung sowie die betroffene Lebenssphäre. Reichweite ist keine pauschale Erlaubnis, private Informationen oder beliebige Vorwürfe zu verbreiten.
Warum genügt ein kurzer Ausschnitt aus einem Stream oft nicht?
Ein Ausschnitt kann eine Aussage anders erscheinen lassen als der vollständige Verlauf. Wir benötigen deshalb nach Möglichkeit den Originalinhalt, die betroffene Passage und ihre Bezüge. Was für die rechtliche Bewertung und die Glaubhaftmachung erforderlich ist, hängt vom Verfahren ab.
Vertreten Sie auch die veröffentlichende Seite?
Ja. Wir beraten und vertreten sowohl Betroffene als auch Veröffentlichende, jeweils in getrennten Mandaten und nach Prüfung möglicher Interessenkonflikte. Dazu gehören Creator, Journalisten, Verlage und Redaktionen.
Ist ein Influencer-Streit automatisch ein Wettbewerbsfall?
Nein. Die gemeinsame Tätigkeit auf Streaming-Plattformen genügt dafür nicht allein. Das OLG Frankfurt hat im Urteil vom 17. Juli 2025, 16 U 80/24, wettbewerbliche Ansprüche im dortigen Fall verneint und die persönlichkeitsrechtlichen Ansprüche gesondert geprüft. Maßgeblich bleibt die konkrete Tätigkeit und Äußerung.
Wie schnell sollte ich bei einer Veröffentlichung reagieren?
Sichern Sie den Inhalt und teilen Sie uns Veröffentlichungsdatum, Kenntniszeitpunkt sowie laufende Fristen mit. Ob Eilrechtsschutz möglich und sinnvoll ist, prüfen wir im Einzelfall. Eine Kontaktanfrage wahrt keine Frist und ersetzt keine bestätigte Mandatsübernahme.