Angebot & Erlaubnisfragen
Wir ordnen das konkrete Geschäftsmodell, die beteiligten Unternehmen und die vorgesehenen Märkte ein. Für behördliche Verfahren klären wir Anforderungen, vorhandene Unterlagen und den Prüfungsumfang.
Zum FachbereichFür Anbieter & Unternehmen im Glücksspielsektor
Glücksspielangebote, Vertrieb und Werbung unterliegen einem besonderen rechtlichen Rahmen. Wir unterstützen Unternehmen bei der Einordnung ihres Vorhabens, bei regulatorischen Fragen und bei geschäftlichen Auseinandersetzungen.
Anliegen besprechenGlücksspielunternehmen
Wir verbinden die Rechtsfragen, die in Ihrer Branche zusammengehören. Ausgangspunkt ist Ihr konkretes Projekt oder Anliegen.
Wir ordnen das konkrete Geschäftsmodell, die beteiligten Unternehmen und die vorgesehenen Märkte ein. Für behördliche Verfahren klären wir Anforderungen, vorhandene Unterlagen und den Prüfungsumfang.
Zum FachbereichBei Anfragen, Anhörungen oder Verfügungen prüfen wir die Schreiben und den Verfahrensstand. Bekannte Fristen und bereits abgegebene Erklärungen gehören in die Vorbereitung.
Zum FachbereichWir prüfen vertragliche und werberechtliche Fragen zu Vertrieb, Kooperationen und veröffentlichten Inhalten. Das konkrete Angebot und der angesprochene Markt bestimmen den Prüfungsbedarf.
Zum FachbereichZur Vorbereitung
Beschreiben Sie Ihr Anliegen zunächst kurz. Die Übermittlung weiterer Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.
Wir vereinbaren den Auftrag, den anwaltlichen Ansprechpartner und die Vergütung vor der Bearbeitung.
Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.
Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.
Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.
Gut zu wissen
Ja. Dafür benötigen wir eine konkrete Beschreibung des Angebots, der Beteiligten und der vorgesehenen Märkte. Die rechtliche Einordnung und der erforderliche Beratungsumfang werden darauf abgestimmt.
Zivilrechtliche Anliegen von Spielern werden im Fachbereich Glücksspielrecht getrennt von der Unternehmensberatung eingeordnet. Bereits bei der Anfrage sollten Anbieter, Zeitraum und Anliegen genannt werden.
SARAFI LAW
Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.