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Für Mieter und Vermieter

Mietrecht.

Rechtliche Fragen rund um Mietvertrag und Wohnung.

Ob Wohnung, Büro, Ladenlokal oder andere Gewerberäume: Benjamin Mann ist Ihr Ansprechpartner für mietrechtliche Fragen, insbesondere auch im gewerblichen Mietrecht. Eine Mieterhöhung, eine unverständliche Abrechnung oder eine offene Kaution kann Anlass für rechtliche Beratung sein. Beschreiben Sie uns Ihr Anliegen. Wir prüfen zunächst, ob wir das Mandat übernehmen können und welche Unterlagen für eine individuelle rechtliche Beurteilung erforderlich sind.

Anliegen besprechen

Ihr Ansprechpartner im Mietrecht

Benjamin Mann

Rechtsanwalt

Benjamin Mann berät und vertritt im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht. Im Mietrecht liegt ein besonderer Schwerpunkt auf gewerblichen Mietverhältnissen. Er begleitet Unternehmen und Gesellschafter ebenso wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Mieter und Vermieter.

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Beratung & Vertretung

Mietrecht
in der Praxis.

Eine mietrechtliche Prüfung baut auf dem Vertrag, den späteren Vereinbarungen und dem tatsächlichen Verlauf des Mietverhältnisses auf. Einzelne Schreiben sollten deshalb gemeinsam mit den zugehörigen Unterlagen betrachtet werden. Vor einer Beauftragung klären wir Gegenstand, Umfang und Vergütung. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein weiteres Vorgehen sinnvoll erscheint, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen.

01

Gewerbliches Mietrecht

Benjamin Mann begleitet gewerbliche Mietverhältnisse, etwa für Büros, Ladenlokale und weitere Geschäftsräume. Wir prüfen und gestalten Mietverträge sowie Nachträge und beraten zu Laufzeit, Verlängerungsoptionen, Nutzung, Betriebskosten und der Beendigung des Vertrags. Auch bei Auseinandersetzungen zwischen gewerblichen Mietern und Vermietern klären wir das weitere Vorgehen.

02

Betriebskosten und Mieterhöhung

Bei Fragen zu einer Abrechnung oder Erhöhung benötigen wir das vollständige Schreiben und die vertraglichen Grundlagen. Beschreiben Sie, welche Positionen oder Angaben unklar sind. Im vereinbarten Prüfungsumfang werden Unterlagen, bisherige Zahlungen und vorhandene Korrespondenz miteinander abgeglichen.

03

Kaution und Wohnungsrückgabe

Nach dem Auszug können die Kautionsabrechnung, behauptete Schäden oder weitere Forderungen umstritten sein. Für eine Prüfung sind Übergabeprotokolle, Fotos, Vereinbarungen und Zahlungsnachweise hilfreich. Wir klären die mögliche Mandatsübernahme und welche Tatsachen für die Auseinandersetzung aufgearbeitet werden müssen.

04

Mängel und Beendigung des Mietverhältnisses

Schildern Sie den Zustand der Wohnung, bereits erfolgte Mitteilungen oder den Anlass einer Kündigung. Wir prüfen nach Vereinbarung den rechtlichen Beratungsbedarf. Halten Sie den zeitlichen Verlauf und bekannte Termine fest, damit sich Umfang und Dringlichkeit des Anliegens einordnen lassen.

Die erste Anfrage

Diese Unterlagen
helfen bei der Prüfung.

Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Mietvertrag und spätere Vereinbarungen
  • Betroffene Abrechnung oder Schreiben
  • Übergabeprotokolle und relevante Fotos
  • Zahlungsnachweise und zeitlicher Ablauf

Zusammenarbeit

Von der Anfrage
zum Mandat.

Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

03

Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Mietrecht

Fragen & Antworten.

Wird jede mietrechtliche Anfrage übernommen?

Die Übernahme wird für das konkrete Anliegen geklärt. Dazu gehören Sachverhalt, Umfang, Zuständigkeit und verfügbare Kapazität. Eine Anfrage allein begründet noch kein Mandat und keine Übernahme der Bearbeitung.

Was brauche ich für eine Prüfung der Betriebskosten?

Hilfreich sind die vollständige Abrechnung, der Mietvertrag, relevante Vorjahresunterlagen und bisherige Nachfragen oder Antworten. Markieren Sie die Punkte, die Sie überprüfen lassen möchten, ohne die übrigen Seiten wegzulassen.

Können sich auch Vermieter an die Kanzlei wenden?

Ja. Beschreiben Sie das Mietverhältnis und die konkrete Frage. Wir klären zunächst, ob wir das Anliegen übernehmen können und welche Informationen für einen festgelegten Beratungsauftrag erforderlich sind.

SARAFI.MIETRECHT

Ihr Anliegen: Mietrecht

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.