DR. SARAFI Rechtsanwaltsgesellschaft mbHFrankfurt am Main · Bundesweit

Für Fotografen, Studios & Bildschaffende

Fotografen & Studios.

Ihre Bilder. Klare Nutzungsrechte.

Ein Bildauftrag endet nicht mit der Übergabe der Dateien. Nutzungsumfang, Vergütung und Persönlichkeitsrechte bestimmen, wie Ihre Arbeit eingesetzt werden darf. Wir unterstützen bei Verträgen und bei Konflikten um Bildnutzungen.

Anliegen besprechen

Fotografen & Studios

Aus Ihrer Praxis.
Für Ihren Alltag.

Wir verbinden die Rechtsfragen, die in Ihrer Branche zusammengehören. Ausgangspunkt ist Ihr konkretes Projekt oder Anliegen.

01

Bildnutzung & Lizenzen

Wir gestalten und prüfen Vereinbarungen zu Medien, Dauer, Gebiet und Umfang einer Nutzung. Auch Weitergabe an Dritte und nachträgliche Erweiterungen lassen sich vertraglich regeln.

Zum Fachbereich
02

Unerlaubte Nutzung

Wir prüfen konkrete Bildverwendungen anhand von Urheberschaft, vorhandenen Vereinbarungen und Nachweisen. Darauf aufbauend bewerten wir mögliche Ansprüche und deren Durchsetzung.

Zum Fachbereich
03

Aufträge & Einwilligungen

Kundenverträge, Ausfallregelungen, Freigaben und Model Releases sollten zum tatsächlichen Auftrag passen. Bei offenen Honoraren ordnen wir die vereinbarte Leistung und Abrechnung ein.

Zum Fachbereich

Zur Vorbereitung

Das hilft uns,
Ihr Vorhaben zu verstehen.

Beschreiben Sie Ihr Anliegen zunächst kurz. Die Übermittlung weiterer Unterlagen stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Auftragsbestätigung und Lizenzvereinbarungen
  • Originaldateien und Nachweise zur Urheberschaft
  • Links und Screenshots der beanstandeten Nutzung
  • Rechnungen, Freigaben und Einwilligungen

So arbeiten wir zusammen.

Wir vereinbaren den Auftrag, den anwaltlichen Ansprechpartner und die Vergütung vor der Bearbeitung.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

03

Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Gut zu wissen

Ihre Fragen.

Reicht eine Quellenangabe für die Nutzung eines Fotos?

Eine Quellenangabe ersetzt für sich genommen keine erforderliche Nutzungsberechtigung. Welche Nutzung zulässig ist, hängt von Vereinbarungen und möglichen gesetzlichen Erlaubnissen ab.

Können Sie meine Vertragsvorlagen überarbeiten?

Ja. Dafür beschreiben Sie typische Aufträge, Kunden und die gewünschten Nutzungsmodelle. Daraus entwickeln wir den vereinbarten Prüfungs- oder Gestaltungsumfang.

SARAFI LAW

Ihr Anliegen: Fotografen & Studios

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.