Mietrecht
Mieterhöhung, Betriebskosten, Kaution oder Kündigung: Benjamin Mann begleitet Sie bei Fragen rund um Ihr Mietverhältnis. Auch gewerbliche Mietverhältnisse können individuell betreut werden.
Mehr erfahrenFür Privatpersonen mit Vertragsstreitigkeiten
Ansprüche aus Käufen, Verträgen und Abonnements prüfen.
Die Ware kommt nicht an, eine Leistung bleibt hinter der Vereinbarung zurück oder der Anbieter verlangt plötzlich mehr Geld. Wir prüfen nach individueller Übernahmeklärung, welche rechtlichen Fragen Ihr Vertrag aufwirft und welcher Beratungsumfang zu Ihrem Anliegen passt.
Anliegen besprechenBeratung & Vertretung
Ob eine Forderung begründet ist oder ein Vertrag rückabgewickelt werden kann, hängt von Vereinbarung und Verlauf ab. Wir betrachten deshalb die vollständigen Vertragsunterlagen, den Bestellvorgang, geleistete Zahlungen und bisherige Beanstandungen. Auch der wirtschaftliche Umfang des Streits gehört zur Entscheidung über das weitere Vorgehen. Vor einer Beauftragung werden Leistung und Vergütung besprochen; die Anfrage selbst löst keine Vertretung aus.
Mieterhöhung, Betriebskosten, Kaution oder Kündigung: Benjamin Mann begleitet Sie bei Fragen rund um Ihr Mietverhältnis. Auch gewerbliche Mietverhältnisse können individuell betreut werden.
Mehr erfahrenBei nicht gelieferter Ware oder behaupteten Mängeln sind Bestellunterlagen und die bisherige Kommunikation entscheidend. Beschreiben Sie das Problem möglichst konkret und dokumentieren Sie Reaktionen des Anbieters. Wir klären, ob eine individuelle Prüfung oder Vertretung übernommen werden kann.
Bei Streamingdiensten und anderen Abonnements kommt es auf Vertragsfassung, Mitteilung und den tatsächlichen Ablauf der Änderung an. Anbieter und einzelne Erhöhungen werden gesondert betrachtet. Eine pauschale Aussage, dass sämtliche gezahlten Mehrbeträge zurückverlangt werden können, wäre ohne Prüfung nicht belastbar.
Auch bei Dienstleistungen, Coaching-Verträgen oder darlehensbezogenen Fragen beginnt die Einordnung mit den vollständigen Unterlagen. Wir klären zunächst den Sachverhalt und die mögliche Mandatsübernahme. Ob Rücktritt, Widerruf oder andere rechtliche Gesichtspunkte relevant sind, wird individuell geprüft.
Die erste Anfrage
Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.
Zusammenarbeit
Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.
Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.
Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.
Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.
Verbraucherrecht
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Entscheidend sind unter anderem die konkrete Vertragsgrundlage, die Mitteilung des Anbieters und der weitere Ablauf. Wir klären zunächst, ob wir Ihren Fall individuell prüfen können.
Beschreiben Sie Anliegen und Betrag. Ob eine Beauftragung sinnvoll erscheint, hängt auch vom erwartbaren Aufwand und den Kosten ab. Die mögliche Übernahme und Vergütung werden vor einem Mandat geklärt.
Den vollständigen Vertrag, Informationen zum Abschluss, Zahlungsbelege und eine zeitliche Übersicht. Ergänzen Sie, welche Leistungen erbracht wurden, was Sie beanstandet haben und wie der Anbieter darauf reagiert hat.
SARAFI.VERBRAUCHERRECHT
Kein Kündigungsbutton, ein endloser Klickweg oder nur eine Vormerkung? Wann Sie ohne Kündigungsfrist kündigen können und welche Nachweise Sie sichern sollten.
Konto leer nach Phishing oder falschem Bankanruf? Warum eine TAN nicht alles beweist, welche Fristen gelten und welche Unterlagen Ihren Erstattungsanspruch stützen.
Teures Coaching gebucht? Wann das FernUSG eine Rückforderung ermöglicht, was bei Live-Calls gilt und warum der Vertrag wichtiger ist als die Kursbezeichnung.
Das Paket ist zurück, die Erstattung bleibt aus. Welche Frist gilt, welche Nachweise helfen und warum ein Gutschein nicht einfach die Rückzahlung ersetzt.
SARAFI.VERBRAUCHERRECHT
Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.