Nach einem falschen Bankanruf, einer Phishing-Nachricht oder fremden Überweisung fehlen Ihnen Ersparnisse. Die Bank verweist auf Ihre TAN oder angeblich grobe Fahrlässigkeit. Wir prüfen den Zahlungsvorgang, die Bankablehnung und mögliche Ansprüche. Leistungsumfang und Kosten vereinbaren wir vor einer Beauftragung.
Die schnelle Erstattung und die endgültige Verteilung des Schadens sind zwei verschiedene Fragen. Der EuGH hat am 15. Oktober 2026 in C-70/25 entschieden: Bei einer nicht autorisierten Zahlung darf die Bank die unverzügliche Erstattung nicht mit grober Fahrlässigkeit des Zahlers verweigern. Ein späterer Anspruch der Bank bleibt möglich, wenn seine Voraussetzungen vorliegen. Für Ihren Fall prüfen wir insbesondere Autorisierung, Belege, rechtzeitige Meldung und Einwände der Bank.
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Bankablehnung und Erstattungsanspruch
Wir ordnen die Begründung Ihrer Bank ein und prüfen den Erstattungsanspruch nach § 675u BGB im Licht von EuGH C-70/25. Im Urteil werden die sofortige Erstattung und die spätere Haftungsverteilung ausdrücklich getrennt (Rn. 31 bis 42 und 46). Ein pauschaler Vorwurf grober Fahrlässigkeit beantwortet deshalb nicht die Frage, ob die Bank zunächst erstatten muss.
Was wurde tatsächlich angezeigt und bestätigt? Wir unterscheiden die Anmeldung eines Geräts, die technische Authentifizierung und die Zustimmung zu einer bestimmten Zahlung. Eine aufgezeichnete Nutzung des Zahlungsinstruments allein beweist nach § 675w BGB nicht notwendigerweise eine Autorisierung oder grobe Fahrlässigkeit. Die konkreten Anzeigen und Abläufe bleiben entscheidend.
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Falscher Bankanruf und manipulierte Nachrichten
Bei Phishing per E-Mail, SMS-Betrug oder einem angeblichen Sicherheitsanruf arbeiten wir die Chronologie mit Ihnen auf. Wichtig sind Nachrichten, Anruflisten, Warntexte und Zahlungsdaten. Auch wenn Sie einen Schritt selbst ausgeführt haben, muss geklärt werden, ob Sie gerade der später belasteten Zahlung zugestimmt haben. Eine von Ihnen selbst autorisierte Überweisung wird durch Täuschung nicht automatisch zu einer nicht autorisierten Zahlung.
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Gegenansprüche und Kostenrisiken
Eine erste Erstattung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie das Geld endgültig behalten dürfen. Wir prüfen einen möglichen Gegenanspruch der Bank nach § 675v BGB einschließlich der gesetzlichen Haftungsausnahmen. Der EuGH betont die Beweislast der Bank für grobe Fahrlässigkeit (C-70/25, Rn. 40). Erfolgsaussichten, Schadenshöhe und erwartbare Kosten werden gemeinsam betrachtet.
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Anwaltliches Vorgehen nach klarer Beauftragung
Nach Prüfung und Mandatsübernahme können wir die Erstattung gegenüber der Bank geltend machen und ihre Einwände bearbeiten. Ob ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll ist, wird gesondert anhand des Falles und der Kosten entschieden. Eine Anfrage begründet noch keine Vertretung oder Fristübernahme. Eine Erstattung oder eine bestimmte Bearbeitungsdauer können wir nicht garantieren.
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Soforthilfe und Belegliste zum Mitnehmen
Unsere kompakte Checkliste fasst Bankkontakt, Sperrung, Beweissicherung und die Vorbereitung Ihrer Anfrage zusammen. Sie können das PDF direkt herunterladen. Es werden dadurch keine Falldaten an uns übermittelt.
Für Verbraucher nach Phishing und nicht autorisierten Bankzahlungen
Die Bank lehnt nach Phishing die Erstattung ab. Übernehmen Sie den Fall?
Schildern Sie den Betrag, das Entdeckungsdatum und die Begründung der Bank. Wir prüfen die mögliche Übernahme, die Zahlungsautorisierung und die vorhandenen Nachweise. Die anwaltliche Tätigkeit und ihre Kosten werden vorab vereinbart.
Ein angeblicher Bankmitarbeiter hat mich zur App-Freigabe gebracht. Was zählt jetzt?
Sichern Sie, welche Geräte- oder Zahlungsfreigabe angezeigt wurde, soweit Ihnen das noch möglich ist. Für die rechtliche Prüfung brauchen wir die Abfolge und die Bankunterlagen. Die sofortige Sperrung und Meldung bei der echten Bank hat Vorrang.
Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.
Kontoauszug mit Datum, Betrag und betroffenen Zahlungen
Vollständiges Ablehnungsschreiben und bisherige Bankkorrespondenz
Nachrichten, Anruflisten und vorhandene Freigabeanzeigen
Chronologie und Nachweise Ihrer Meldung und Sperrung
Vorhandene Polizei-Vorgangsnummer; niemals PIN, TAN oder Passwörter übermitteln
Zusammenarbeit
Von der Anfrage zum Mandat.
Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.
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Anfrage
Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.
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Mandatsübernahme
Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.
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Bearbeitung
Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.
Phishing und Online-Banking-Betrug
Fragen & Antworten.
Was soll ich unmittelbar nach dem Betrug tun?
Kontaktieren Sie Ihre Bank sofort über eine selbst überprüfte Rufnummer. Lassen Sie betroffene Zugänge und Zahlungsinstrumente sperren, melden Sie die beanstandeten Zahlungen und fragen Sie nach einem Rückruf. Sichern Sie Nachrichten und Unterlagen. Eine Strafanzeige ersetzt die Meldung bei der Bank nicht. Warten Sie mit diesen Schritten nicht auf einen Anwaltstermin.
Muss die Bank trotz behaupteter grober Fahrlässigkeit zuerst erstatten?
Bei einer nicht autorisierten Zahlung grundsätzlich ja. EuGH C-70/25 trennt die unverzügliche Erstattung von einem möglichen späteren Anspruch der Bank. Die Ausnahme betrifft berechtigte Gründe für den Verdacht eines betrügerischen Verhaltens des Zahlers, die der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt werden (Rn. 31 bis 42). Gemeint ist nicht schon, dass ein Dritter Sie betrogen hat. Die rechtzeitige Meldung bleibt erforderlich.
Ich habe eine TAN eingegeben. Ist damit alles verloren?
Nein, aus der TAN allein folgt nicht jede rechtliche Konsequenz. Entscheidend ist, was Sie damit bestätigt haben und welche Informationen angezeigt wurden. § 675w BGB unterscheidet die technische Nutzung des Zahlungsinstruments von der Autorisierung und den Nachweisen für eine Pflichtverletzung. Wir prüfen die konkrete Zahlung und die Unterlagen der Bank.
Gilt das EuGH-Urteil auch für selbst veranlasste Überweisungen?
Das Urteil betrifft nicht autorisierte Zahlungen. Wer einer konkreten Überweisung selbst zugestimmt hat, kann nicht allein wegen der Täuschung die gleiche Erstattung voraussetzen. Zahlungsfreigabe, Gerätefreigabe und Handlungen des Täters müssen getrennt geprüft werden. Wir versprechen deshalb keine Rückzahlung für jeden Online-Betrug.
Welche Frist muss ich beachten?
Melden Sie den Vorgang Ihrer Bank unverzüglich nach seiner Entdeckung. § 676b BGB sieht daneben grundsätzlich eine Ausschlussfrist von 13 Monaten vor; ihr Beginn hängt von der gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtung ab. Die Höchstfrist ist kein Grund abzuwarten. Bei bereits länger zurückliegenden Vorgängen oder gerichtlichen Schreiben ist eine individuelle Fristenprüfung nötig.
Was kostet die anwaltliche Unterstützung?
Wir klären vor einer Beauftragung den Leistungsumfang und die Vergütung. Betrag, Unterlagen, Einwände der Bank und ein möglicher gerichtlicher Schritt beeinflussen den Aufwand. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, muss deren Deckung gesondert geklärt werden. Es gibt keine zugesagte Erfolgsquote oder pauschale Erstattungszusage.