Fotos, Musik, Videos, Texte und Software werden täglich erstellt und weiterverwendet. Wir beraten zu Nutzungsrechten und Verträgen und unterstützen bei Konflikten über veröffentlichte Inhalte. Maßgeblich sind das konkrete Material, die vereinbarte Nutzung und der tatsächliche Einsatz.
Eine urheberrechtliche Auseinandersetzung beginnt häufig mit einer Abmahnung oder einer unerwarteten Rechnung. Für die Prüfung betrachten wir, wer welche Rechte geltend macht, wie der Inhalt verwendet wurde und welche Vereinbarungen vorliegen. Ebenso unterstützen wir Urheber und Unternehmen dabei, Nutzungsrechte vorab klar zu dokumentieren. Der Beratungsumfang richtet sich nach dem einzelnen Inhalt oder dem geplanten Projekt.
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UGC, Reposts & Werbelizenzen
Ein öffentlich sichtbarer Beitrag ist nicht automatisch für die eigene Kampagne freigegeben. Wir klären Nutzungsrechte, bezahlte Weiterverbreitung, Bearbeitungen und das Material Dritter innerhalb einer Produktion.
Wir prüfen konkrete Produktionen auf Rechte am Ausgangsmaterial, an Ergebnissen und an erkennbaren Personen. Toolbedingungen ersetzen diese Prüfung nicht.
Wir prüfen Nutzungsrechte an Ausgangsmaterial, vertragliche Freigaben und die geplante Veröffentlichung KI-generierter Inhalte. Bei synthetischen Stimmen und Abbildern beziehen wir die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen ein.
Wir prüfen die beanstandete Nutzung, geltend gemachte Ansprüche und eine beigefügte Unterlassungserklärung. Dafür benötigen wir das vollständige Schreiben sowie Informationen zur Herkunft des Materials. Wir besprechen anschließend die möglichen Reaktionen und den vereinbarten Umfang einer Vertretung.
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Nutzungsrechte und Lizenzverträge
Bei Auftragsproduktionen, Kampagnen und laufender Content-Erstellung sollten die erlaubten Nutzungen nachvollziehbar beschrieben sein. Wir unterstützen bei Vereinbarungen über Medien, Dauer, Bearbeitung und Weitergabe. Vorhandene Plattform- oder Lizenzbedingungen werden berücksichtigt, soweit sie das Projekt betreffen.
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Eigene Inhalte schützen
Wenn andere Ihre Inhalte verwenden, prüfen wir den Sachverhalt und die verfügbaren Nachweise. Dazu gehören Entstehung, Rechtezuordnung und die konkrete fremde Nutzung. Darauf aufbauend beraten wir zur weiteren Ansprache und zu möglichen außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritten.
Die erste Anfrage
Diese Unterlagen helfen bei der Prüfung.
Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.
Abmahnung oder betroffene Veröffentlichung
Originaldateien und Herkunftsnachweise
Lizenz- und Produktionsverträge
Screenshots, URLs und Nutzungszeitraum
Zusammenarbeit
Von der Anfrage zum Mandat.
Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.
01
Anfrage
Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.
02
Mandatsübernahme
Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.
03
Bearbeitung
Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.
Urheberrecht
Fragen & Antworten.
Ich habe eine Abmahnung erhalten. Was benötigen Sie?
Das vollständige Schreiben einschließlich Anlagen, die beanstandeten Inhalte und vorhandene Lizenzunterlagen. Nennen Sie den Zugangstag und alle im Schreiben genannten Termine, damit der mögliche Prüfungsauftrag eingeordnet werden kann.
Können Sie eine geplante Musik- oder Bildnutzung prüfen?
Ja. Beschreiben Sie, woher das Material stammt und wie es eingesetzt werden soll. Hilfreich sind die zugehörigen Lizenzbedingungen sowie Angaben zu Plattform, Zielgruppe und kommerziellem Zweck.
Beraten Sie auch zu KI-generierten Inhalten?
Ja. Hier sind Ausgangsmaterial, Werkzeug und vorgesehene Nutzung relevant. Je nach Inhalt können neben urheberrechtlichen Fragen auch Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und vertragliche Bedingungen eine Rolle spielen.