Frankfurt am Main, 10. Dezember 2025 – DR. SARAFI Rechtsanwälte haben in einem bundesweit beachteten Verfahren einen bedeutenden Erfolg gegen die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erzielt. Erstmals ist es gelungen, die Interessen eines (bekannten Twitch-)Streamers in einem Hauptsacheverfahren gegen eine glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung vollständig durchzusetzen.
Dem Verfahren lag der Vorwurf zugrunde, der Streamer habe durch die Darstellung eigener Spielteilnahmen an Online-Glücksspielen strafbare Werbung gemäß § 284 Abs. 4 StGB betrieben und gegen das Werbeverbot des § 5 Abs. 7 GlüStV 2021 verstoßen. Die GGL erstattete Strafanzeige, erließ eine Untersagungsverfügung und drohte ein Zwangsgeld in Höhe von 200.000 € an.
Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konnten wir erreichen, dass das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Es wurde detailliert dargelegt, dass der strafrechtliche Werbebegriff eng auszulegen ist und entgegen der Auffassung der GGL nicht auf den Werbeeffekt komme, sondern auf die Handlung selbst abzustellen ist.
In dem parallel geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertraten wir den Streamer ebenfalls erfolgreich. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht konnten wir im Eilverfahren die Aussetzung des Untersagungsbescheids erwirken. Allerdings wurde diese Entscheidung im Beschwerdeverfahren durch das Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Die GGL setzte später das angedrohte Zwangsgeld fest; die Hauptsache blieb jedoch anhängig.
Am 8. Dezember 2025 verhandelte das Verwaltungsgericht Halle über die Hauptsache. Der Streamer wurde durch Herrn Dr. Nik Sarafi vertreten. Das Gericht folgte unserer Argumentation, wonach der Untersagungsbescheid materiell-rechtlich rechtswidrig war und hob die Verfügung vollständig auf. Die GGL hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Bemerkenswert war, dass die GGL eine externe Verwaltungsrechtskanzlei für das Eil- und Hauptsacheverfahren mandatierte.
Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die regulatorische Praxis im Bereich Streaming, digitale Inhalte und Glücksspielrecht. Sie verdeutlicht die rechtlichen Grenzen behördlicher Eingriffe in digitale und grenzüberschreitende Kommunikationsformen und stärkt die Rechtssicherheit für Content Creator.
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