Hamburg, 13. Oktober 2024 – DR. SARAFI Rechtsanwälte erwirken erfolgreiche einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg gegen ehemaligen Mitgesellschafter wegen Urheberrechtsverletzung und unlauterem Wettbewerb bei Werbevideos.
Sachverhalt
Unsere Mandantin ist in der Dienstleistungsbranche tätig und spezialisiert auf die Rekrutierung geeigneter Mitarbeiter für Handwerksbetriebe. Plötzlich und eher zufällig sah sie sich damit konfrontiert, dass eine Person – es handelte sich nicht um irgendjemanden, sondern um einen ehemaligen Mitgesellschafter unserer Mandantin – seine eigene Firma gegründet hatte und als Mitbewerber tätig wurde.
Die Rechtsverletzung
Besonders bedenklich war, dass dieser neue Mitbewerber nicht nur Kundendaten unserer Mandantin übernommen hatte, sondern auch aktiv auf der eigenen Webseite mit Werbevideos, sogenannten Testimonials, der früheren Firma, also unserer Mandantin, geworben hat: Es wurden die Videos unserer Mandantin so bearbeitet, dass das Logo unserer Mandantin entfernt und das Logo der neuen Firma eingefügt wurde. Mit diesen Videos wurde auf der neuen Webseite für die eigenen Dienstleistungen geworben. Das stellt nicht nur eine Verletzung der Urheberrechte unserer Mandantin dar, sondern gleichzeitig wird der Rechtsverkehr über den Wahrheitsgehalt dieser Videos in die Irre geführt.
Außergerichtliche Abmahnung
Nach unserer außergerichtlichen Abmahnung und Unterlassungsaufforderung kontaktierte uns der Geschäftsführer der gegnerischen Partei und gab uns „Ratschläge", keine gerichtlichen Schritte zu unternehmen, da wir mit Sicherheit „verlieren" würden. Er erklärte, man wolle uns lediglich Ärger ersparen und betonte, dass sie „auf keinen Fall" Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zahlen würden. Schließlich hätte man beim Austritt aus der Firma keine Regelungen getroffen, wer die Videos wie nutzen dürfe. Das hätte unsere Mandantin vergessen.
Erfolgreiche einstweilige Verfügung
Wir haben auf die von uns gesetzte Frist verwiesen. Nachdem diese Frist abgelaufen war, haben wir eine einstweilige Verfügung beantragt und stützten uns dabei auf das Urheberrecht und auf das Wettbewerbsrecht. Kurze Zeit später wurde die begehrte einstweilige Verfügung erlassen. Die Gegenseite muss nun Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zahlen.
Rechtliche Grundlagen
Die Entscheidung basiert auf zwei wesentlichen Rechtsgebieten:
- Urheberrecht: Die Videos waren urheberrechtlich geschützte Werke unserer Mandantin. Die unbefugte Bearbeitung und Verwendung dieser Videos durch den ehemaligen Mitgesellschafter stellte eine klare Urheberrechtsverletzung dar.
- Wettbewerbsrecht: Die Verwendung der bearbeiteten Videos zur Bewerbung der eigenen Dienstleistungen führt den Rechtsverkehr in die Irre und stellt einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Die Kunden wurden getäuscht, da sie davon ausgehen mussten, dass die gezeigten Testimonials sich auf die neue Firma beziehen.
Fazit
Dieser Fall zeigt deutlich, dass auch bei fehlenden schriftlichen Vereinbarungen über Nutzungsrechte klare gesetzliche Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums und zur Verhinderung unlauteren Wettbewerbs bestehen. Die Behauptung, man könne Videos einfach weiterverwenden, weil beim Ausscheiden keine Regelungen getroffen wurden, ist rechtlich unhaltbar.
DR. SARAFI Rechtsanwälte konnten durch schnelles und entschlossenes Handeln die Rechte unserer Mandantin effektiv durchsetzen und weiteren Schaden abwenden. Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer frühzeitigen rechtlichen Beratung und konsequenten Verfolgung von Rechtsverletzungen im Bereich des Urheberrechts und Wettbewerbsrechts.
DR. SARAFI Rechtsanwälte
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