Hamburg, 25. Juli 2024 – DR. SARAFI Rechtsanwälte setzen erfolgreich Persönlichkeitsrechte für bekannten Streamer und Mode-Designer durch. Landgericht Hamburg untersagt diffamierende Äußerungen über neu gegründetes Modelabel.
Unser Mandant
Unser Mandant ist ein deutschlandweit bekannter Influencer, der im letzten Jahr ein Modelabel gegründet und hochpreisige Kleidung angeboten hat. Noch bevor sein Online-Shop live ging, ließen die Neider nicht auf sich warten. Ein anderer Mode-Influencer kritisierte die angekündigten Preise für die Hoodies unseres Mandanten als überteuert und bezeichnete das Vorgehen als „Abzocke" und „Scam".
Die diffamierenden Äußerungen
Darüber hinaus unterstellte der Gegner unserem Mandanten mangelnde Geschäftstüchtigkeit und Naivität. Er betonte, dass unser Mandant von den Produzenten abgezockt worden sei und somit ein „Opfer des Scams" sei, der sich von den Produzenten „über den Tisch ziehen" ließ.
Diese Äußerungen waren nicht nur rufschädigend, sondern zielten darauf ab, das neu gegründete Geschäft unseres Mandanten zu diskreditieren und potenzielle Kunden abzuschrecken.
Außergerichtliche Abmahnung
Wir forderten den Gegner zunächst außergerichtlich auf, diese Äußerungen zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dem kam er nicht nach und ließ sich stattdessen von einer bekannten Kanzlei für Medienrecht vertreten. Die gegnerischen Anwälte argumentierten, dass es sich um zulässige Meinungsäußerungen handle.
Gerichtliches Verfahren
Daraufhin beantragten wir eine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten unseres Mandanten. Auch vor Gericht vertraten die gegnerischen Anwälte die Auffassung, dass die Äußerungen rechtmäßig seien. Nachdem das Landgericht Hamburg deutlich gemacht hatte, dass es unserer Ansicht folgte, gab der Gegner plötzlich eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Diese nahmen wir jedoch nicht mehr an, da wir ein Urteil wollten.
Erfolgreiche einstweilige Verfügung
Das Landgericht Hamburg hat unserem Antrag vollumfänglich stattgegeben. Dem Gegner wurde nun per einstweiliger Verfügung untersagt, sich derart abwertend über das Modelabel unseres Mandanten zu äußern.
Rechtliche Würdigung
Die Äußerungen des Gegners überschritten klar die Grenze der zulässigen Meinungsäußerung und stellten diffamierende Tatsachenbehauptungen dar. Insbesondere die Behauptungen:
- Das Vorgehen sei „Abzocke" und „Scam"
- Unser Mandant sei „Opfer des Scams"
- Unser Mandant lasse sich „über den Tisch ziehen"
waren nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt und verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten erheblich.
Gerade in der Gründungsphase eines neuen Geschäfts können solche diffamierenden Äußerungen existenzbedrohend sein. Das Landgericht Hamburg hat dies erkannt und unserem Mandanten den erforderlichen Rechtsschutz gewährt.
Bedeutung für Influencer und Streamer
Dieser Fall zeigt, dass auch im Bereich Social Media und E-Commerce klare rechtliche Grenzen für Äußerungen gelten. Wettbewerber dürfen nicht unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit diffamierende Behauptungen aufstellen, um Konkurrenten zu schaden.
Influencer und Streamer, die eigene Produkte oder Dienstleistungen anbieten, haben Anspruch auf Schutz vor rufschädigenden Äußerungen. DR. SARAFI Rechtsanwälte verfügen über umfangreiche Erfahrung im Bereich des Influencer- und Streamer-Rechts und können diese Rechte effektiv durchsetzen.
Fazit
Die erfolgreiche einstweilige Verfügung zeigt, dass schnelles und entschlossenes rechtliches Handeln bei diffamierenden Äußerungen wichtig ist. Durch unser konsequentes Vorgehen konnten wir die Rechte unseres Mandanten schützen und weiteren Schaden von seinem neu gegründeten Geschäft abwenden.
DR. SARAFI Rechtsanwälte
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