Hamburg, 26. März 2024 – Oberlandesgericht Hamburg gibt DR. SARAFI Recht. Nach Ablehnung durch das Landgericht Hamburg wendet sich das Blatt in zweiter Instanz: OLG Hamburg untersagt Influencerin falsche Behauptung über Standort-Leak.
Sachverhalt
Einer unserer Mandanten hat während eines Live-Streams in den späten Abendstunden berichtet, dass eine namhafte Influencerin in einem Berliner Restaurant zu Mittag gegessen und sich dort abfällig über ihn geäußert habe – zu einem Zeitpunkt, als die besagte Influencerin bereits seit Stunden den Ort verlassen hatte.
Eskalation durch zweite Influencerin
Die Situation verschärfte sich, als im Januar 2024 eine andere reichweitenstarke bekannte Influencerin in einem eigenen Live-Stream vor einem Publikum von 1.000 bis 2.000 Zuschauern unseren Mandanten als „schwierig" bezeichnete. Auf Nachfrage eines Zuschauers, warum sie unseren Mandanten für schwierig erachte, bezichtigte sie unseren Mandanten, den Standort der ersten Influencerin „geleakt" zu haben, ohne den Kontext zu erwähnen, dass diese zu dem Zeitpunkt bereits nicht mehr anwesend war.
Rechtliche Bewertung
Diese Behauptung werteten wir äußerungsrechtlich als unzulässig, da sie beim Publikum den irreführenden Eindruck erweckte, unser Mandant hätte den Standort verraten, während die Influencerin noch an jenem Ort anwesend war. Daraufhin richteten wir eine außergerichtliche Abmahnung an die besagte Influencerin und forderten sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Die Angelegenheit eskalierte, als ihre rechtliche Vertretung unsere Forderungen zurückwies.
Verfahren vor dem Landgericht Hamburg
In der Folge beantragten wir beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung, die zunächst abgelehnt wurde. Wir gingen in die nächste Instanz und das Blatt wendete sich noch zu unseren Gunsten, als das Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 21. März 2024 unserem Antrag stattgab.
Erfolg vor dem OLG Hamburg
Der betreffenden Influencerin ist nun gerichtlich verboten worden, zu behaupten, unser Mandant habe „den Standort" der anderen Influencerin „geleakt".
Bedeutung der Entscheidung
Diese Entscheidung des OLG Hamburg zeigt mehrere wichtige Aspekte:
- Kontext ist entscheidend: Die Weglassung wesentlicher Kontextinformationen kann eine wahre Tatsachenbehauptung in eine irreführende und damit unzulässige Äußerung verwandeln.
- Reichweite spielt eine Rolle: Bei Äußerungen vor großem Publikum (hier 1.000-2.000 Zuschauer) sind die Anforderungen an Sorgfalt und Wahrheit besonders hoch.
- Instanzenzug lohnt sich: Auch wenn das Landgericht den Antrag ablehnte, gab das OLG Hamburg uns Recht – Ausdauer zahlt sich aus.
- Schutz von Journalisten und YouTubern: Content Creator haben Anspruch auf Schutz vor irreführenden Darstellungen ihrer Handlungen.
Praktische Relevanz für Influencer und Streamer
Der Fall unterstreicht, dass auch Influencer bei ihren Äußerungen über andere Personen sorgfältig sein müssen. Die bloße Wiedergabe von Fakten reicht nicht aus, wenn durch Weglassung von Kontextinformationen ein falscher Gesamteindruck entsteht.
Besonders im Live-Streaming-Bereich, wo spontane Äußerungen vor großem Publikum getätigt werden, ist Vorsicht geboten. Was in einem bestimmten Kontext wahr sein mag, kann durch unvollständige Darstellung irreführend und damit rechtswidrig werden.
Fazit
DR. SARAFI Rechtsanwälte konnten durch beharrliches Vorgehen und fundierte juristische Argumentation einen wichtigen Erfolg für unseren Mandanten erzielen. Die Entscheidung des OLG Hamburg bestätigt, dass auch im schnelllebigen Bereich des Live-Streamings die Grundsätze des Äußerungsrechts gelten und durchgesetzt werden können.
Der Fall zeigt auch, dass eine Ablehnung in erster Instanz nicht das Ende sein muss. Durch den Gang in die zweite Instanz konnten wir das Ergebnis vollständig drehen und für unseren Mandanten ein positives Ergebnis erreichen.
DR. SARAFI Rechtsanwälte
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