SARAFI LAW / StartseiteFrankfurt am Main · Bundesweit

Rechtlicher Schutz Ihrer Reputation

Rufschädigung.

Gegen rechtswidrige Behauptungen vorgehen.

Falsche Tatsachenbehauptungen können sich über soziale Netzwerke, Nachrichten und andere Veröffentlichungen verbreiten. Wir prüfen den Inhalt, sichern mit Ihnen die maßgeblichen Informationen und bewerten mögliche Ansprüche.

Anliegen besprechen

Beratung & Vertretung

Rufschädigung
in der Praxis.

Am Anfang steht eine genaue Prüfung der beanstandeten Veröffentlichung. Wir besprechen mit Ihnen Ziel, Adressaten und Aufwand eines Vorgehens. Die Anfrage sollte den vollständigen Inhalt enthalten; einzelne aus dem Zusammenhang gelöste Sätze reichen häufig nicht aus.

01

Veröffentlichung dokumentieren

Link, vollständiger Wortlaut, Kontext und Zeitpunkt helfen, Inhalt und Verbreitung nachvollziehbar festzuhalten.

02

Ansprüche prüfen

Je nach Sachverhalt kommen unterschiedliche rechtliche Schritte in Betracht. Wir prüfen insbesondere eine Unterlassung und die Voraussetzungen weiterer Ansprüche.

03

Reaktion abstimmen

Wir koordinieren das rechtliche Vorgehen gegenüber den relevanten Adressaten. Öffentliche Reaktionen sollten mit der rechtlichen Strategie abgestimmt werden.

Die erste Anfrage

Diese Unterlagen
helfen bei der Prüfung.

Beschreiben Sie zunächst kurz den Sachverhalt. Wie Sie weitere Unterlagen übermitteln, stimmen wir mit Ihnen ab.

  • Link und vollständiger Screenshot
  • Veröffentlichungsdatum und Zeitpunkt der Kenntnis
  • Belege zum tatsächlichen Hintergrund
  • Bisherige Korrespondenz und Meldungen

Zusammenarbeit

Von der Anfrage
zum Mandat.

Vor der Beauftragung vereinbaren wir den Leistungsumfang und die Vergütung. Bei der Übernahme benennen wir Ihren anwaltlichen Ansprechpartner.

01

Anfrage

Sie beschreiben den Sachverhalt, die Beteiligten und bekannte Fristen.

02

Mandatsübernahme

Wir vereinbaren Leistung und Vergütung und benennen Ihren Ansprechpartner.

03

Bearbeitung

Der zuständige Rechtsanwalt prüft Ihre Unterlagen und stimmt das Vorgehen mit Ihnen ab.

Rufschädigung

Fragen & Antworten.

Ist jede rufschädigende Aussage rechtswidrig?

Nein. Auch belastende Kritik kann zulässig sein. Ob eine Äußerung rechtlich angegriffen werden kann, hängt von Inhalt, Kontext, Tatsachengrundlage und den betroffenen Rechten ab.

Welche Angaben benötigt die Kanzlei zuerst?

Schildern Sie kurz, wer betroffen ist, wo der Inhalt zu finden ist und welche Aussagen Sie beanstanden. Die Übermittlung weiterer Unterlagen stimmen wir anschließend ab.

SARAFI.REPUTATION

Ihr Anliegen: Rufschädigung

Schildern Sie kurz Ihren Fall und bekannte Fristen. Wir klären die Übernahme, den Leistungsumfang und die Vergütung.

Kontakt aufnehmenBeratungstermin bucheninfo@sarafi.deEin Mandat entsteht durch ausdrückliche Übernahme.