Kündigung erhalten: Welche Schritte jetzt zählen
Zugang festhalten, Fristen klären und das eigene Ziel bestimmen. So bereiten Sie die Prüfung Ihrer Kündigung vor.
Das Zugangsdatum festhalten
Nach einer Kündigung entscheidet zunächst der Zeitablauf darüber, welche Möglichkeiten offenbleiben. Notieren Sie, wann und wie Ihnen das Schreiben zugegangen ist. Bewahren Sie den Briefumschlag auf und halten Sie fest, wer eine persönliche Übergabe beobachtet hat. Das Datum auf dem Kündigungsschreiben und das rechtlich maßgebliche Zugangsdatum können voneinander abweichen.
Wer sich gegen eine schriftliche Kündigung wehren möchte, muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach deren Zugang Kündigungsschutzklage erheben. Das ergibt sich aus § 4 KSchG. Wird die Unwirksamkeit nicht rechtzeitig geltend gemacht, kann die Kündigung nach § 7 KSchG als wirksam gelten. Sonderfälle und eine mögliche nachträgliche Klagezulassung müssen individuell geprüft werden. Warten Sie deshalb nicht erst auf eine Antwort des Arbeitgebers.
Unterlagen und offene Fragen zusammenstellen
Für eine erste Einordnung werden das vollständige Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag einschließlich Änderungen, aktuelle Entgeltabrechnungen und gegebenenfalls vorherige Abmahnungen benötigt. Ergänzen Sie Beginn der Beschäftigung, Tätigkeit und die ungefähre Betriebsgröße. Teilen Sie außerdem besondere Umstände wie Schwangerschaft, Elternzeit oder eine anerkannte Schwerbehinderung mit.
Kündigungen von Arbeitsverhältnissen bedürfen nach § 623 BGB der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Auch bei einer Nachricht per E-Mail oder Messenger sollte zeitnah geklärt werden, wie Sie reagieren und ob daneben ein unterschriebenes Schreiben zugegangen ist. Eine vermutete Formschwäche ersetzt keine Prüfung des konkreten Sachverhalts.
Die Arbeitsuchendmeldung unabhängig erledigen
Die Meldung bei der Agentur für Arbeit ist eine eigene Aufgabe. Nach § 38 SGB III muss sie grundsätzlich spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Erfahren Sie weniger als drei Monate vorher vom Beendigungszeitpunkt, beträgt die Meldefrist drei Tage ab dieser Kenntnis.
Diese Pflicht besteht grundsätzlich auch dann, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen. Eine Arbeitsuchendmeldung ist von der später gegebenenfalls erforderlichen Arbeitslosmeldung zu unterscheiden. Dokumentieren Sie die Meldung und klären Sie mit der Agentur, welche weiteren Schritte für Ihre Situation notwendig sind.
Das Ziel für die Beratung festlegen
Möchten Sie den Arbeitsplatz erhalten oder eine geordnete Beendigung erreichen? Welche Bedeutung haben ein gutes Zeugnis, offene Vergütung, Urlaub oder eine Freistellung? Mit diesen Informationen lässt sich die rechtliche Prüfung auf Ihr tatsächliches Ziel ausrichten.
Legen Sie angebotene Aufhebungs- oder Abwicklungsvereinbarungen vor einer Unterschrift zur Prüfung vor. Ein sinnvoll abgegrenzter anwaltlicher Auftrag umfasst zunächst die Fristen, die rechtliche Angreifbarkeit der Kündigung und die möglichen nächsten Schritte. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt die Klagefrist nicht.
Quellen & weiterführende Informationen
- § 4 KSchG – Anrufung des Arbeitsgerichts ↗
- § 7 KSchG – Wirksamwerden der Kündigung ↗
- § 623 BGB – Schriftform der Kündigung ↗
- § 38 SGB III – Arbeitsuchendmeldung ↗
Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.