Unsere Mandantin – eine renommierte Zahnarzt- und Kieferorthopädie-Praxis – hat eine Google-Bewertung bekommen, die nicht von einem Patienten stammte, sondern (vermutlich) von einem Konkurrenten oder von einer anderen unbekannten Person mit Schädigungsabsicht.

Wir mahnten Google außergerichtlich ab und forderten Google auf, diese Bewertung zu löschen. Google reagiert verspätet auf unser Schreiben und hielt uns hin. Wir haben Google unter Fristsetzung aufgefordert, die Bewertung endgültig zu löschen und drohten an, bei Fristablauf gerichtlich gegen Google vorzugehen, doch Google ließ die Bewertung aufrecht und ließ unsere Frist verstreichen.

Schließlich beantragten wir, wie angekündigt, eine einstweilige Verfügung gegen Google am Landgericht Darmstadt.

Nachdem die Sache bei Gericht anhängig wurde, verschwand die beanstandete Bewertung.

Google muss sämtliche Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren tragen. Die Google-Anwälte versuchten, den Streitwert nach unten, nämlich auf 3.000 €, zu „korrigieren“, in der Hoffnung, damit auch die Höhe der zu tragenden Kosten zu reduzieren. Jedoch ist das Gericht dem nicht gefolgt, da wir darlegen konnten, dass ein höherer Streitwert angemessen ist, bezogen auf die konkrete beanstandete Äußerung.